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anerkannte Prüfung "zu Übungszwecken" nochmal schr

 
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Luja
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 13:19    Titel: anerkannte Prüfung "zu Übungszwecken" nochmal schr Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich habe da eine Frage zur Wiederholung von positiven Prüfungen.

Wenn man eine bereits bestandene Prüfung freiwillig wiederholt (kommt ja gelegentlich vor, dass jemand eine bessere Note haben möchte), zählt dann immer die zuletzt abgelegte Prüfung?

Kann man dazu irgendwo etwas nachlesen?

Es geht um folgendes: ich habe mir eine bereits abgelegte Prüfung bei einem Studiengangswechsel anerkennen lassen. Nun meint unser Dozent, ich könne die Prüfung ja zu "Übungszwecken" nochmal mitschreiben.
Ich habe aber irgendwie im Kopf, dass dann die Anerkennung der Prüfung verloren geht und das zuletzt erreichte Ergebnis zählt (da ich mich aber nicht mehr verbessern kann, kann es ja nur noch schlechter werden....).
Ich habe jetzt schon eine ganze Zeit gegoogelt, finde dazu aber leider nur ein österreichisches Gesetz, das das regelt. Wie ist das hier in Deutschland?
Nun weiss ich nicht, ob ich nochmal antreten soll oder nicht.
Kennt sich hier jemand damit aus? Wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte.

LG Julia.
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 10:16    Titel: Antworten mit Zitat

Eine ähnliche Konstellation gibt es bei den juristischen Staatsprüfungen. Dort ist auch eine Wiederholung zur Notenverbesserung zulässig.

Man kann anschließend selbst wählen, welche der beiden abgelegten Prüfungen gültig sein soll.
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