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Verfasst am: 07.03.09, 00:05 Titel: urlaub für empfänger von grundsicherung/ bzw. hartz vi?
hallo,
würde gerne mal wissen, ob auch empfänger von grundsicherung wegen erwerbsunfähigkeit ein anrecht auf urlaub haben?
wenn ja wie lange?
eine hartz vi empfängerin möchte zu bekannten ins ausland fliegen,
darf sie das?
oder ist es ihr gutes recht, urlaub zu beantragen?
wenn ja, wie lange und was wird dann noch gewährt, während dieser zeit?
Drei Wochen Urlaub im Jahr werden von der ARGE zugestanden, meiner Ansicht nach müssten es eigentlich entsprechend dem Mindesturlaub 4 Wochen sein.
Genauer: 21 Tage können genehmigt werden, müssen aber nicht. Es ist eine Ermessensfrage. Die ARGE wird dabei zu beachten haben, ob eine Abwesenheit in der gewünschten Zeit die Möglichkeiten zur Eingliederung in Arbeit beeinträchtigt, also z.B. ob passende Arbeitsangebote wahrscheinlich sind oder ob gerade entsprechende Maßnahmen anstehen.
Die 4 Wochen gelten nur im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, aber hier geht es um Sozialleistungsbezug.
Das alles gilt nur für "Hartz IV", also Arbeitslosengeld II. Hartz VI gibt es noch nicht. Ein
"empfänger von grundsicherung wegen erwerbsunfähigkeit"
kann aber kein Arbeitslosengeld II beziehen. Deshalb kann es gut sein, daß die Angaben nicht zutreffen.
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