Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 05.03.09, 17:30 Titel: Politisches Werbematerial in öffentlicher Schule - NRW
Hallo,
meine Frage ist folgende:
Ist es Schülern einer öffentlichen Schule (in diesem Fall eines städtischen Gymnasiums) in NRW erlaubt, Werbematerial mit politischem Inhalt in den Räumlichkeiten der Schule anzubringen bzw. ist es der Schulleitung erlaubt, dieses Werbematerial in der Schule zu dulden?
Speziell geht es um Plakate, die eine Veranstaltung ankündigen, deren Ausrichter eine Jugendorganisation einer deutschen, politischen und parlamentarischen Partei ist. Neben der Ankündigung zeigen die Plakate das offizielle Logo der politischen Jugendorganisation und erläutern außerdem finanzielle Vorteile (Eintrittsermäßigung u.Ä.) für Neumitglieder.
Im Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen findet man dazu in § 57 Abs. 4:
Zitat:
"Lehrerinnen und Lehrer dürfen in der Schule keine politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ähnliche äußere Bekundungen abgeben, die
geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber Schülerinnen und
Schülern sowie Eltern oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Schulfrieden zu gefährden oder zu stören."
Dieser Abschnitt nennt zwar die Neutralität des Landes, bezieht sich jedoch lediglich auf Lehrerinnen und Lehrer. Da ich keine Juristin bin, würde ich gerne wissen: Ist die politische Neutralität des Landes noch gewährleistet, wenn Teile des Schulgebäudes für politische Werbezwecke genutzt werden? Wenn dies nicht der Fall ist, wo finde ich das entsprechende Gesetz?
Ich würde die Schulleitung am besten mal Fragen. Denn selbst wenn der politische Inhalt der veranstaltung als solches nicht zu beanstanden wäre, so dürfte die Schulleitung doch darüber entscheiden, was bei ihnen Ausgehangen, ausgelegt oder sonstwiewas unter die Leute gebracht wird.
So wie du selbst entscheidest, welche Poster in deinem Zimmer hängen _________________ Geist ist Geil!
Plakate dürfen mit Zustimmung der Schulleiterin oder des Schulleiters
nur angebracht werden, wenn das grundsätzliche Verbot politischer
und wirtschaftlicher Werbung dadurch nicht verletzt wird.
Zweck der Regelung ist es auch zu vermeiden, dass dann auch andere, ggf. unerwünschte Parteien kommen und auch Plakate aufhängen wollen.
Das Plakat hat einen werbenden Charakter, soweit es eine Partei nennt, selbst wenn die Veranstaltung neutral ist.
Hinweis: Bei Schulen in freier Trägerschaft ist dies mglw. anders. _________________ mfg
Klaus
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.