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Rückforderung einer Darlehensweise gewährten Leistung

 
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zocker
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Anmeldungsdatum: 20.12.2004
Beiträge: 284

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 16:50    Titel: Rückforderung einer Darlehensweise gewährten Leistung Antworten mit Zitat

Das Sozialamt gewährt einem Ehepaar Sozialleistungen darlehensweise. 1 Jahr später wird das Geld zurückgefordert vom Ehemann aber nicht bezahlt.
10 Jahre geschied nichts. Dann wird der Betrag von der Ehefrau eingefordert. Deren Einkommen liegt allerdings unter der Pfändungsgrenze. Die Bonität ist aber in Ordnung. Sie nimmt keine Leistungen in Anspruch obgleich dies möglich wäre.
Kann das Sozialamt die Frau zur EV treiben?
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Fiat iustitia et pereat mundus
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Gerd aus Berlin
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Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 04:07    Titel: Antworten mit Zitat

Bei geringem Einkommen empfiehlt es sich, eine Stundung der Rückzahlung ausstehender Beträge zu beantragen. Das erspart einem auch den Schwur.

Gruß aus Berlin, Gerd
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zocker
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Anmeldungsdatum: 20.12.2004
Beiträge: 284

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

Das Sozialamt verlangt dafür die gesamten Kontoauszüge der letzten 3 Monate. Diese werden aber nicht offengelegt.
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Fiat iustitia et pereat mundus
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jumjum
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Anmeldungsdatum: 02.10.2008
Beiträge: 60

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

das ist legitim und würde nachweisen ob man bedürftig ist und nicht zahlen kann. es kann aber auch beweisen das man nur behauptungen aufstellt die nicht der wahrheit entsprechen. von daher geht man nun bei solchem verhalten davon aus, dass gelder verschwinden sollen, das dinge versucht werden zu vertuschen.
von daher gibt es keinen grund für solch ein verhalten. legt die kontoauszüge vor, sonst endet die sache vor gericht.
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