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Verfasst am: 07.03.09, 15:51 Titel: Was wird zur Berechnung der Erbschaftssteuer herangezogen?
Hallo,
Eine Person X hinterlässt eine Erbmasse (Anteil der verstorbenen Person X) in einem Gesamtwert von z.B. 1 000 000 €. Der Hausrat, den die Eheleute hatten, hat auch einen Wert von etwa 40 000 €, der in der 1 000 000 € nicht enthalten ist. Der Ehepartner Y wird als Alleinerbe benannt. Über Vermächtnisse werden an Person A ein Betrag von 100 000 € und an Person B eine Immobilie in Wert von 100 000 € vermacht. Der überlebende Ehepartner ist damit vollkommen einverstanden. Ist es richtig, dass der Ehepartner nun, bei einem Freibetrag von 500 000 €, für 300 000 € Erbschaftssteuer zahlen muß? Oder muss er auch für den Wert der Vermächtnisse, also für weitere 200 000 €, Erbschaftssteuer bezahlen? Muss ein Vermächtnis vom Vermächtnissnehmer verlangt werden? Was ist, wenn sich dieser längere Zeit, z.B. 3 Jahre hierfür Zeit lässt? Was geschieht wenn dieser Vermächtnisnehmer selbst verstirbt bevor er das Vermächtnis verlangt / erhalten hat? Wann fällt die Erbschaftssteuer an?
Müsste er auch für den Anteil von 20 000 € am Haushalt Erbschaftssteuer bezahlen?
Vielen Dank.
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