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recht.de :: Thema anzeigen - Verzicht des Vaters auf ABR u. Übertragung auf Muttr - wie?
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Verzicht des Vaters auf ABR u. Übertragung auf Muttr - wie?

 
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jumjum
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.10.2008
Beiträge: 60

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 15:48    Titel: Verzicht des Vaters auf ABR u. Übertragung auf Muttr - wie? Antworten mit Zitat

hallo,
ich habe mal eine frage. wenn nichtverheiratete eltern das gemeinsame sorgerecht haben (waren noch nie verheiratet) für ein gemeinsames kind. der vater möchte das abr auf die mutter übertragen lassen oder ihr per vollmacht übertragen, wie geht man dabei am besten vor.
reicht es dazu eine vereinbarung beim notar oder anwalt zu erstellen?
oder muss es beim familiengericht eingereicht werden u. beantragt? wenn dies so ist, kann man dafür beratungsbeihilfe u. prozesskostenhilfe beantragen?
für einige ratschläge diesbezüglich wären wir sehr dankbar...
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 18:13    Titel: Antworten mit Zitat

Meines Wissens können die Eltern nicht die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen von ihnen durch eine Vereinbarung regeln.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teilbereich der elterlichen Sorge. Die elterliche Sorge ist gesetzlich geregelt und unterliegt nicht der Verfügung durch die Eltern. Aus diesem Grund dürfte auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht einer Vereinbarung zwischen den Eltern nicht zugänglich sein. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann einem Elternteil allein durch das Familiengericht übertragen werden, und zwar unter den Voraussetzungen des § 1671 Abs. 2 BGB.

Die Eltern könnten sich durch einen Rechtsanwalt, am besten einen Fachanwalt für Familienrecht, beraten lassen.
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