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Der 16jährige Fussballfan N. und seine Freunde fahren mit der Bahn zu einem Auswärtsspiel ihres Bundesliga-Vereins.
Im Gedränge am Ankunftsbahnhof wird die Gruppe getrennt. N. (und einer der Freunde) findet sich auf einmal inmitten einer größeren Zahl von 'Ultras' wieder, die wegen Werfens von pyrotechnischen Objekten aus ihren Reihen insgesamt und einschlielßlich N. samt Freund von der Polizei in Gewahrsam genommen wird.
N. selbst (und sein Freund) ist nicht vermummt und führt keine Gegenstände wie Feuerwerkskörper, Flaschen oder sonstige Schlag- oder Wurfgenstände mit sich.
Wie alle der in Gewahrsam Genommenen wird N. fotografiert und seine Daten werden aufgenommen.
N. ist nicht vorbestraft und auch sonst noch nicht polizeiauffällig geworden. Es wird auch jetzt kein Verfahren gegen ihn eröffnet.
Hat er nach Abschluss des Vorgangs einen Anspruch auf Löschung seiner Daten und Fotos?
...
.. Es wird auch jetzt kein Verfahren gegen ihn eröffnet.
Hat er nach Abschluss des Vorgangs einen Anspruch auf Löschung seiner Daten und Fotos?
Jein... die Daten können auch präventiv gespeichert werden und dann hätte er keinen Anspruch auf die Löschung. Dafür muss es aber einen Grund geben; wenn es den nicht gibt hätte er ein Anrecht auf Löschung der Daten. _________________ Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
ich vermute, das Geschehene hat sich in Baden-Württemberg abgespielt. Laut dem dortigen Polizeigesetz müssen die Daten mE gelöscht werden. Eigentlich müsste die Erhebung dieser Daten schon rechtswidrig sein, siehe § 36 Abs. 1.
Dann gibt es noch die seit Jahren illegal geführte Datei Gewalttäter Sport. Ich weiß nicht, ob derzeit Eintragungen erfolgen. Mit ziemlicher Sicherheit kann man jedoch davon ausgehen, dass parallele Karteien geführt werden.
Ich frage eigentlich fast immer nur, wenn ich etwas ernst meine.
Und da ich quasi jedes Wochenende auf die "Gewalttäter Sport Datei" zugreife (nämlich immer dann, wenn ich einen Person mit dem polizeilichen Datensystem abgleiche und dabei rauskommt, dass er Gewalttäter Sport ist, würde mich schon interessieren, was daran illegal sein soll??
Nordland hat folgendes geschrieben::
Eierhahn hat folgendes geschrieben::
Nordland hat folgendes geschrieben::
Mit ziemlicher Sicherheit kann man jedoch davon ausgehen, dass parallele Karteien geführt werden.
Mit ziemlicher Sicherheit, nein.
Wenn du meinst.
Ja, meine ich. Und da ich so ziemlich jedes Wochenende bei Fußballspielen eingesetzt bin (diese Woche darf ich gleich zwei Bundesligaspiele live miterleben... juhu ) und ich noch nie von einer anderen Datei, als der Gewalttäter Sport Datei gehört habe, bin ich recht zuversichtlich, dass ich recht mit meiner Behauptung habe. Andernfalls müsste ich mir eingestehen, dass ich keine Ahnung von meinem Job habe. (und um ehrlich zu sein, würde ich mir das recht ungerne eingestehen... )
Dann gibt es noch die seit Jahren illegal geführte Datei Gewalttäter Sport.
Illegal??
Ergibt sich woraus genau??
Urteil von VG Hannover, die vom BKA eingelegte Berufung wurde durch OVG Lüneburg verworfen, Revision wurde zugelassen und wohl durch das BKA auch eingelegt. Für die Speicherung der Daten beim BKA fehlt es nach Auffassung der Gerichte an der gesetzlich vorgesehenen Rechtsverordnung. Die Auffassung des HessVGH, dass ein Urteil des VG Gießen bezüglich ED-Unterlagen aufgehoben hat, wird von oben genannten Gerichten nicht als überzeugend aufgefasst. Ich frage mich, was passiert, wenn die Politik das wie bisher weiter aussitzt. Müßte nicht eigentlich im Falle der Abweisung der Revision durch das Bundesverwaltungsgericht der gesamte Datenbestand in INPOL gelöscht werden?
Wenn die Revision läuft, dürfte das Urteil aus Hannover noch nicht bestandskräftig sein.
Würde im Übrigen auch nur für den Zuständigkeitsbereich des OVG Lüneburg eine Bewandtnis haben. Deutschlandweit nur dann wenn das BVerwG im Sinne Lüneburgs entschiede.
Also bitte keine Pauschalbehauptung bloß weil ein OVG so entschieden hat.
Wir haben etliche mehr als eins......
Ist wie im Fussball.
Bislang stehts wohl 1 zu 0,5 ?
Oder gibbet noch andere unanfechtbare OVG-Entscheidungen?
Nein ich bin kein Polizist und nein ich bin auch kein Fussballfan.
Wegen meiner müßten die Fussballvereine die Polizeieinsätze auf Heller und Pfennig nach den Kostenordnungen der Länder erstatten. Dann kämen etlich derVereinsbosse endlich von ihrem hohen Roß runter.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
ich glaube, wir brauchen uns nicht darüber zu streiten, ob die Revision so oder so ausgehen wird. Das wäre zu spekulativ. Doch die Gründe, die dies eine OVG angeführt hat, erscheinen auf den ersten Blick stichhaltig. Hinzu kommt, dass das OVG nur die formale Seite geprüft hat. Selbst wenn man die aktuellen Regelungen zu den Eintragungen formal unter Dach und Fach brächte, wäre dadurch nicht gesagt, ob diese Verfahrensweise rechtmäßig ist.
Obwohl die Unschuldsvermutung bei Präventivmaßnahmen nicht unmittelbar gilt, so besteht doch immer ein Willkürverbot. Womit wir wieder bei der Frage des Threaderstellers wären. Eine Eintragung in die DGS ist im geschilderten Fall nicht unwahrscheinlich. Es würde momentan reichen, dass der Einsatzleiter die Einschätzung vornimmt, alle in Gewahrsam genommenen Personen könnten in Zukunft Straftaten begehen. Deshalb sollte der Threadersteller nicht nur Löschung der Daten aus der EDB verlangen, sondern auch die Löschung eines eventuellen DGS-Eintrags bei der zuständigen Stelle beantragen.
OT @ Eierhahn: Dann treffen wir uns ja vielleicht morgen...
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit. Und zwar dann, wenn du mit dem Zug anreist. Meine Einheit begleitet euch vom Bahnhof zum Stadion...
Ich bin der mit dem petrolfarbenden Anzug und dem weißen Helm....
ich bin mit einem anderen Zug angekommen, aber fast zeitgleich mit dem Sonderzug.
Zitat:
Ich hoffe nicht...
Wieso, was ist denn passiert? Was ich mitbekommen habe, war kaum der Rede wert. Um die 20 Jüngere haben wohl "versehentlich" den falschen Ausgang genommen, was zu ein paar Pöbeleien auf dem Bahnhofsvorplatz führte. Ansonsten nichts besonderes, auch nach dem Spiel alles ruhig.
Deine Einheit habe ich übrigens nicht entdecken können, ich halte mich aber sowieso eher auf Distanz.
ich bin mit einem anderen Zug angekommen, aber fast zeitgleich mit dem Sonderzug.
Entscheidend war nicht die An-, sondern die Abreise.
Nordland hat folgendes geschrieben::
Wieso, was ist denn passiert? Was ich mitbekommen habe, war kaum der Rede wert. Um die 20 Jüngere haben wohl "versehentlich" den falschen Ausgang genommen, was zu ein paar Pöbeleien auf dem Bahnhofsvorplatz führte. Ansonsten nichts besonderes, auch nach dem Spiel alles ruhig.
Leider gabs fliegedne Glas- und PET-Flaschen, Pfefferspray- und Tonfaeinsatz...
Nordland hat folgendes geschrieben::
Deine Einheit habe ich übrigens nicht entdecken können, ich halte mich aber sowieso eher auf Distanz.
Ich war einer von denen, denen die Glassplitter um den Kopf geflogen sind.
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