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Verfasst am: 07.03.09, 13:41 Titel: Ausgabe der Satzung
Heyhey, ich mich würde interessieren, ob ein Verein, wenn er seine Satzung im Internet veröffentlicht hat, darauf verzichten kann, diese an Neu-Mitglieder auszugeben?
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 07.03.09, 22:25 Titel:
Gibt es denn ein Verpflichtung des Vereins, jedem Neumitglied ohne Aufforderung eine Satzung zur Verfügung zu stellen? Mich interessieren schließlich in der Regel die AGB meines Bäckers auch nicht. _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
normalerweise wird jedem Mitglied bei Vereinseintritt eine Satzung übergeben.
Sollte das nicht so sein, kann man eine verlangen. Notfalls beim Registergericht einsehen.
Gibt es denn ein Verpflichtung des Vereins, jedem Neumitglied ohne Aufforderung eine Satzung zur Verfügung zu stellen?
Nein, eine solche Pflicht gibt es nicht.
Jedes Mitglied hat aber einen Anspruch darauf, ein Satzungsexemplar zu erhalten, wenn es dies wünscht. Es gibt dazu ein entsprechendes Urteil des LG Karlsruhe, welches allerdings aus dem Jahre 1987 stammt.
Tenor:
Zitat:
Das Vereinsmitglied kann verlangen, daß der Verein ihm ein Exemplar der Vereinssatzung aushändigt. Es braucht sich nicht auf die beim Registergericht vorliegende Satzung verweisen zu lassen (LG Karlsruhe, Rpfleger 1987, 164).
Damals gab es allerdings nur vergleichsweise wenige Leute, die den Begriff "Internet" überhaupt schon einmal gehört hatten. Heutzutage würde ein solches Urteil vielleicht etwas anders ausfallen.
JS _________________ ... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)
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