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Nichtbeachtung des Bebeuungsplanes

 
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Oktavia
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Anmeldungsdatum: 15.02.2008
Beiträge: 1236

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 23:32    Titel: Nichtbeachtung des Bebeuungsplanes Antworten mit Zitat

Im Bebauungsplan eines Neubaugebietes sind auf vielen Grundstücken Heckenpflanzugen vorgesehen. Nach errrichten der Wohnhäuser wollen viele Käufer dann doch keine Hecke und reissen die durch die Kommune gesetzen Pflanzen heraus. Durch den Druck der Käufer soll die Pflanzregelung dann aufgehoben werden. Jetzt sind allerdings diejenigen sauer die andere Grundstücke gekauft haben. Wenn es so einfach ist Regeln zu kippen, dann wollen auch sie andere Regeln nicht mehr einhalten (Leitungsrechte, Pflanzvorschriften...). Gibt es Möglichkeiten auf Gleichbehandlung zu klagen?
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 07:45    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Gibt es Möglichkeiten auf Gleichbehandlung zu klagen?


In welche Richtung soll die Klage zielen:

Nachbarn verpflichten die Bäume/ Hecken nicht niederreissen zu lassen?

Dann müßte man eine Norm finden, die darauf abzielt den Kläger zu schützen. Ob der Bebauungsplan derartige "Schutzwirkungen" hat, halte ich eher für fraglich. Allenfalls für den direkten Nachbarn könnte die Festlegung im Bebauungsplan Hecke als Grenzbepflanzung eine solche drittschützende Wirkung haben.

Falls die Klage in die Richtung gehen soll:
Ich will auch niederreissen dürfen, sollte man einfach die Änderung des Bebauungsplanes abwarten , dazu bedarf es dann keiner Klagen...

Bisschen indifferent was alles unter "Gleichbehandlung" gepackt werden soll.
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 08:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

diese Möglichkeit gibt es nicht.

Hecken und Leitungsrechte sind verschiedene Dinge. Sie könnten maximal erreichen, auch ihre Hecken zu beseitigen (Ermessensbindung).

Ich kann auch nicht verstehen, was man gegen Hecken haben kann.
_________________
mfg
Klaus
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Oktavia
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Anmeldungsdatum: 15.02.2008
Beiträge: 1236

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, man könte(wenn es so einen Fall gäbe Lachen ) schon sauer sein, wenn man sein Grundstück auf Grund des Bebauungslanes so ausgesucht hätte, dass keine Hecke 1/3 des Grundstückes beansprucht. Später dann die Käufer der Grundstücke mit Hecken diese dann wegreissen bzw. keine errichten müssen. Weil, wenn man vorher gewusst hätte, dass die Bestimmung wegfällt hätte man sich anders entschieden... Das ist für mich die gleiche Situation wie sie in meiner Kommune auch schon passiert ist. A kauft ein Grundstück. Im Bebauungsplan ist ein Spielplatz neben dem Grundstück vorgesehen. A weiss also davon und kauft das Grundstück trotzdem. Dann geht A schon VOR Errichtung des Spelplatzes hin und klagt dagegen weil ihm ein Spielplatz und Kinder viel zu laut sind und von einem eventuellen Klettergerüst könnte man in sein Schlafzimmer gucken. Alle Emissionsschutzbedingungen sind eingehalten, keine Fehler im B-Plan).
Also, wenn ich rote Bonbons kaufe kan ich mich doch hinterher nicht beschweren dass sie wirklich rot sind und nicht blau.
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Bauleitplanung unterliegt auch demokratischen Grundsätzen. Wenn nun Leute dort wohnen und die Hecken nicht brauchen, warum sollte man dann daran festhalten?

Möglicherweise ist das bei Ihnen nun genauso. Wenn die meisten Leute Abneigungen gegen die Bepflanzung haben, kann man sich im Rahmen einer Massenpetition an die Stadtverwaltung wenden. Eine freundlich denkende Verwaltung wird sich nicht auf einen Streit mit Wählern einlassen und die Pflanzvorschriften nicht durchsetzen, zumal diese keine drittschützende Wirkung haben. Anders ist dies bei Leitungen. Die brauchen die Nachbarn.
_________________
mfg
Klaus
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Oktavia
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Anmeldungsdatum: 15.02.2008
Beiträge: 1236

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

Die Heckenpflanzungen sind Ausgleichsmaßnahmen für die Bebauung. Einige Bauherren haben sich darauf eingestellt und die Hecke akzeptiert, ander haben ein weniger exponiertes Grundstück gekauft und so auf das gute Grundstück und die Hecke verzichtet weil sie sich an Regeln halten. Einige wenige haben die Grundstücke trotz Vorschrift gekauft und weigern sich jetzt die Hecke zu setzen (sie haben an den Stellen Gartenhäuser errichtet) einige haben auch die von der Kommune gepflanzten Hecken herausgerissen. Wen die Hecken nicht errichtet werden, muss die Kommune aunder Flächen dazu benutzen, ggf. ankaufen und auf eigene Rechung erneut bepflanzen. Das bezahlt dann der Steuerzahler oder es wird eine Umlage für alle Bauherren geben.
Klar war es dämlichvon dere Kommune zu erwarte das die Käufer das toll finden. Was sollen Bürger daraus lernen? Dreistigkeit gewinnt? Selbst wenn ich einen Vertrag unterschreibe muss ich mich nicht daran halten sondern ich kann jederzeit Dinge die mir nicht passen streichen lassen?
In demselben Baugebiet wird auf Grund von Schichtenwasser, drückendem Grundwasser und Ölschiefer vom Kellerbau abgeraten. Viele haben dennoch mit Keller und ohne Wanne etc gebaut. Ich warte darauf dass alle Bauherrren irgendwann für Drainage zahlen müssen weil irgend nem "Blauauge" der Keller vollläuft...
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 00:21    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
In demselben Baugebiet wird auf Grund von Schichtenwasser, drückendem Grundwasser und Ölschiefer vom Kellerbau abgeraten


Ich muss ganz ehrlich sagen, dass man sich vor Planaufstellung darüber Gedanken machen und ein dort kein Baugebiet ausweisen.

Das Naturschutzrecht kennt die Pflicht für Zubauen einen Ausgleich durch Bepflanzung zu leisten. Das geschieht meist sehr willkürlich, so dass bei einem Straßenbau am Waldrand Bäume gesetzt werden. In Sachsen gibt es hierfür mittlerweile einen Fond, wo man einzahlen kann um dann an notwendigen Punkten bewusste Bepflanzungen zu setzen. Vorliegend wäre es daher besser gewesen, dass man Grundstücke völlig von Bebauung freigeahalten hätte (für Grünpflanzen) und und nicht irgendwelche Hecken anordnet.

Die Stadt wird daraus gelernt haben.
_________________
mfg
Klaus
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Oktavia
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Anmeldungsdatum: 15.02.2008
Beiträge: 1236

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 08:40    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die Stadt wird daraus gelernt haben.


Ob die Kommune daraus gelernt hat wird die Zeit zeigen.

Zitat:
Vorliegend wäre es daher besser gewesen, dass man Grundstücke völlig von Bebauung freigeahalten hätte (für Grünpflanzen) und und nicht irgendwelche Hecken anordnet


Das sehe ich genauso. Man hätte die Hecken auch auf städtischem Grund errichten und dafür weniger Grundstcke verkaufen können. Auf der anderen Seite muss man jetzt mit den Gegebenheiten leben.
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