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Carport nicht in Liegenschaftskarte

 
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justus45
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Anmeldungsdatum: 21.02.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 16:20    Titel: Carport nicht in Liegenschaftskarte Antworten mit Zitat

Guten Tag,
ich habe im Mai 2007 ein Haus gekauft. Auf dem Grundstück befinden sich das Haus, eine Garage und ein Doppelcarport.
Heute habe ich Post vom Katasteramt bekommen, worin mir mitgeteilt wurde, dass das Carport nicht in der Liegenschaftskarte eingetragen ist und ich solle dies beantragen. Die Kosten hierfür sollen 232,05 Euro für die Vermessung und 46,80 Euro für die Eintragung betragen.
Für mich hört es sich so an, als hätte der Vorbesitzer das Carport ohne Baugenehmigung gebaut, oder? Somit müsste doch der Vorbesitzer diese Kosten tragen, da ich beim Kauf nicht auf diesen Sachverhalt hingewiesen wurde.
Sehe ich das richtig?

Gruß justus
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ktown
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 18:23    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vorbesitzer hat eventuell nur vergessen den Carport einmessen zu lassen.
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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schleiden
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.08.2005
Beiträge: 153

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 11:53    Titel: Bundesland ? Antworten mit Zitat

In welchem BUNDESLAND ist das passiert ?
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wido
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Anmeldungsdatum: 21.11.2006
Beiträge: 178
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 12:45    Titel: Re: Carport nicht in Liegenschaftskarte Antworten mit Zitat

justus45 hat folgendes geschrieben::
........Sehe ich das richtig?

Gruß justus

M. E. teils, teils !
Ich bin auch der Meinung, daß der Carport mit Baugenehmigung gebaut wurde, sonst wüste das Katasteramt wohl nichts von seiner Existenz.
Der Vorbesitzer hat wohl das Vermessen des Carports großzügig vergessen .

Möglicherweise muß der Vorbesitzer aber die Kosten tragen, wenn er im notariellen Kaufvertrag bestätigt hat, daß er alle Kosten/Gebühren bis zum Verkauftstermin getragen hat .
Also hier in den Vetrag schauen .
Sehr glücklich
_________________
Barba non facit philosophum --- Ein Bart alleine macht noch keinen Philosophen
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schleiden
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.08.2005
Beiträge: 153

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

In NRW sind echte Carports ohne/(!) Außenwände von der Einmessungspflicht ausgenommen.

Eine Vermessung ist nicht notwendig.
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