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Sexualstraftäter zieht von Bayern nach NRW
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Hafish
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Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 1168

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 22:09    Titel: Antworten mit Zitat

Und wie genau hilft es denn Opfern, wenn der Täter 15 Jahre nach der Tat, nachdem er dann wieder auf freiem Fuss ist, öffentlich an den Pranger gestellt wird? Wenn dafür gesorgt wird, dass jeder in seiner Umgebung sich seiner Straftaten bewusst ist? Oder soll es hier um Rache gehen? Um Genugtuung für die Opfer? Wahrlich ein edles Motiv.

Der Typ wollte offenbar neu anfangen und ist deshalb quer durchs Land gezogen, wo ihn niemand kennt (außer der Polizei). Bzw kannte.

Ich kenne den Mann nicht; ich bin der Meinung, dass Verbrechen hart bestraft werden müssen; aber wenn dann die Strafe vorbei ist, ist es gut. Der Gerechtigkeit wurde im Rahmen unseres Rechtsstaates genüge getan.

Und das mit der Rückfallquote ist kein Argument, denn die Rückfallquoten von Sexualstraftätern sind im Vergleich zu anderen Straftaten (wie Eigentumsdelikten) eher gering. Da verlangt auch nie einer Schutz der (möglichen) Opfer. Sicher, die Schwere der Taten ist unterschiedlich, aber das sollte bei Schutz, bei Prävention kaum eine Rolle spielen.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 22:29    Titel: Antworten mit Zitat

J_Denver hat folgendes geschrieben::
Gegenfrage....worum gehts bei diesem Thema?
Das versuchte ich gerade rauszufinden.

J_Denver hat folgendes geschrieben::
Der Landrat hätte sich wohl kaum gerührt wenn Zumwinkel in den Landkreis gezogen wäre.
Netter Versuch.
Hätte sich der Landrat gerührt, wenn ein wegen wiederholten Raubes Verurteilter in den Landkreis gezogen wäre? Hätte sich der Landrat gerührt, wenn ein mehrfach verurteilter Drogendealer in den Landkreis gezogen wäre? (Die Liste lässt sich nahezu beliebig verlängern).
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 21:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wollen wir es doch mal auf die Spitze treiben.

Wen hätte es interessiert, wenn ein ein Dritte-Welt-Diktator, der 1 Mio. Menschen umgebracht hat, in seinen Landkreis gezogen wäre. - Niemanden. Die Leute hätten diesen vielleicht als netten Nachbarn kennengelernt.

Ungeachtet dessen könnte man auch fragen, ob zufällig bald Wahlen sind; welche Rechtsgrundlage der Landrat für seine Handlung hatte und wenn er keine hatte, ob der Landrat sich nicht möglicherweise nach Landesdatenschutzrecht ordnungswidrig gemacht hat, dabei gleichzeitig eine Dienstpflicht verletzt hat und schließlich ob der Landkreis sich schon auf die Schmerzensgeldforderung freut.
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mfg
Klaus
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
J_Denver hat folgendes geschrieben::
Gegenfrage....worum gehts bei diesem Thema?

Hätte sich der Landrat gerührt, wenn ein wegen wiederholten Raubes Verurteilter in den Landkreis gezogen wäre? Hätte sich der Landrat gerührt, wenn ein mehrfach verurteilter Drogendealer in den Landkreis gezogen wäre? (Die Liste lässt sich nahezu beliebig verlängern).



Stellen wir doch einmal die Frage noch präziser:

Hätte sich der Herr Landrat gerührt, wenn die Lösung des Problems ihm nicht von Vorne herein völlig sicher publicity und massive Wählerstimmen gebracht hätten?

Es gab genug Maßnahmen, die keinen Rechtsbruch mit sich gebracht hätten oder bei weitem geringere Grundrechtsbeeinträchtigungen nach sich gezogen hätten (wenn man schon "aus Gewissensgründen" zum offenen Rechtsbruch entschlossen ist). Edit zwecks Klarstellung: Mit der Rund-um-die-Uhr-Observierung wurde die wohl effektivste Maßnahme hierfür auch getroffen.

Die hätte nur außer ihm niemand mitbekommen, der an der Wahlurne zählt.

*****

Und wo wir dabei sind: Wieso stört sich eigentlich niemand hier an den Dingen, die den offensichtlichen rechtlichen Skandal hier ausmachen?

Ein Staatsdiener bricht offen das Grundgesetz im Menschenwürdekontext und die Politik und die Vertreter der Justiz knicken ganz offen gleich mit ein, allein weil das Einfordern von Rechtstreue im konkreten Fall *unpopulär* ist?

Menschenwürde ist also doch disponibel, so lange man nur dick genug aufträgt? Wenn man einem überführten Straftäter, der den Aufenthaltsort einer Geisel verschweigt, während diese unter menschenverachtenden Bedingungen langsam verreckt auch nur die "Folter" androht, dann ist das also ein Grund die Betroffenen öffentlich zu demontieren - obwohl es erkennbar kein milderes Mittel gegeben hätte und man hier klar Gewissensgründe erkennen konnte. Das bloße Andeuten, dass die Menschenwürderechtsprechung in diesem Punkt *rechtswissenschaftlich* auch anders interpretiert werden könnte, war u.a. kurz danach auch Grund genug, einen ansonsten gewünschten und geeigneten Kandidaten als Kandidat für das Amt eines Bundesverfassungsrichters auszuschließen. Bei der Grundlagenfrage "Dürfen wir Flugzeuge abschießen um tausende Menschenleben zu retten" gab es einen gigantischen Aufschrei als ein Teil der Öffentlichkeit und diverse Amtsträger ein "Ja" andachten - weil der Abschussbefehl die Menschenwürde und das Leben der Insassen tangierte. Auch wenn diese praktisch betrachtet sowieso bei einem Zielanflug nur noch mit minimalster Wahrscheinlichkeit (sprich: praktisch Null) gerettet werden könnten.

Wenn aber ein Wahlbeamter und Politiker - also eine Person mit noch weitaus höherer "Vorbildfunktion" sich über den Kernbereich unserer Verfassung hinwegsetzt und das ganze förmlich nach eigensüchtigen Motiven stinkt und er erkennbar auch nicht alle verfügbaren Register vor seiner für ihn positiven Maßnahme gezogen hat....dann ist das natürlich ein Grund, das Gehrin auszuschalten und dieses Verhalten klein zu labern.

Wie wäre es mit einer selbstkritischen Frage: Sind "wir" trotz aller historischen Lektionen immer noch zu blöde und ohne einen Funken an Selbstrespekt um jeden noch so offensichtlich rechtswidrigen Dreck zu schlucken und laut "Jaaaaaa!" zu jubeln, wenn irgend ein Populist diesen Dreck mit genug Zuckerguß der Öffentlichkeit vorlegt?

Wo ist eigentlich der Unterschied zwischen "totalem Krieg" und "öffentlichem Zelebrieren eines vorsätzlichen Intimbereichmenschenwürdeverstoßes"? Ich vermute mal, der Unterschied liegt darin, dass der totale Krieg damals gar nicht per se verfassungswidrig war...sondern "nur" offensichtlicher Schwachsinn.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo qc,

Sie haben sehr genau herausgearbeitet wie es ist

Zum einen liegt die Problematik daran, dass das Volk zu dumm zum denken ist und zum anderen an einer mediengesteuerten Meinung. Wenn diese sachlich neutral berichten würden, wäre einiges anders.

Bei Juristen habe ich den Eindruck, dass diesen die Kreativität fehlt sich als Gestalter der Zukunft zu begreifen. Richter haben im bestehenden Recht die Möglichkeit das Recht und die Verfassung (in gewissen Grenzen) weit auszulegen und so das Gemeinwohl zu fördern. Beispiele haben Sie schon angeführt.
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Klaus
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

0Klaus hat folgendes geschrieben::
. Richter haben im bestehenden Recht die Möglichkeit das Recht und die Verfassung (in gewissen Grenzen) weit auszulegen und so das Gemeinwohl zu fördern. Beispiele haben Sie schon angeführt.


............und warum haben die Richter keine Sicherungsverwahrung angeordnet, obwohl die Gutachter von einer hohenRückfall Wahrscheinlichkeit ausgehen?
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
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jaeckel
Administrator


Anmeldungsdatum: 12.09.2004
Beiträge: 4985
Wohnort: Bad Nauheim

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 19:20    Titel: Antworten mit Zitat

Wen die Antwort wirklich interessiert, kann es sicher in der Urteilsbegründung nachlesen.
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Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
www.recht.de
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Sheik
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Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 325

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso müssen in Deutschland Straftäter geschützt werden, wenn in der 3.Welt unzählige Menschen an Hunger sterben, obwohl sie in keinster Weise gegen irgendwelche Gesetze verstossen haben. Leider hat dies daher nichts mehr mit Menschenrechten zu tun.

Der Fehler liegt im Prinzip.
Herumdoktern mit Sicherungsverwahrung, Opferschutz, Brandmarken usw. wird nie zu befriedigenden Ergebnissen führen
_________________
Vor Gericht kriegt man ein Urteil und nicht etwa Gerechtigkeit, wobei die Hoffnung, dass doch manche Urteile gerecht seien, wohl als Letzte stirbt
Ich habe als Andersdenkender natürlich rote Punkte, hahaha
Die FDP wird alles richten
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

Sheik hat folgendes geschrieben::
Wieso müssen in Deutschland Straftäter geschützt werden, wenn in der 3.Welt unzählige Menschen an Hunger sterben
Der Zusammenhang erschließt sich mir gerade überhaupt nicht.

Sheik hat folgendes geschrieben::
Herumdoktern mit Sicherungsverwahrung, Opferschutz, Brandmarken usw. wird nie zu befriedigenden Ergebnissen führen
Was dann?


In Hamburg hat in dieser Woche ein 18-jähriger seinen Nachbarn zunächst wegen des Besitzes von Kinderpornos angezeigt und kurz darauf erstochen, weil der Nachbar auf Nachfrage behauptet hatte, er würde wegen seiner Behinderung sowieso nicht bestraft. Ich frage mich, was Herr Pusch und Konsorten sagen, wenn sich die anständigen Bürger des Kreises Heinsberg ähnlich verhalten.
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