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Verfasst am: 07.03.09, 13:52 Titel: Aus Versehen beim Kauf einen Kellerraum zu viel ???????
Hallo, weiss nicht ob ich mit meinen Thema hier richtig bin. Ich habe fogendes Problem:
Ich habe mir eine Eigentumswohnung gekauft und mir wurde dabei vom Verkäufer ein Waschmaschinenstellplatz im Keller gezeigt, diese würde zur Wohnung gehören. Nun aber stellte sich heraus das der Waschmachinenstellplatz bzw der Kellerraum vor ca. 5 Jahren aus versehen im Kaufvertrag einer anderen Wohnungsbesitzerin zugewiesen wurde. Nun ist der Waschmaschinenstellplatz für insgesamt 3 Wohnungen ( 4 Parteien Haus) Eigentum einer Person.
Kann man der Eigentümerin den Keller noch abererkennen?
Kann man einen irgendwie rechtlich belangen?
Verfasst am: 07.03.09, 15:42 Titel: Re: Aus Versehen beim Kauf einen Kellerraum zu viel ???????
koneck hat folgendes geschrieben::
Hallo, weiss nicht ob ich mit meinen Thema hier richtig bin. Ich habe fogendes Problem:
Ich habe mir eine Eigentumswohnung gekauft und mir wurde dabei vom Verkäufer ein Waschmaschinenstellplatz im Keller gezeigt, diese würde zur Wohnung gehören. Nun aber stellte sich heraus das der Waschmachinenstellplatz bzw der Kellerraum vor ca. 5 Jahren aus versehen im Kaufvertrag einer anderen Wohnungsbesitzerin zugewiesen wurde.
Das kann nicht "aus Versehen" passieren. Der notarielle KV basiert auf der Eintragung im Grundbuch. Eine Änderung der Teilungserklärung bzw. Zuweisung etwaiger Sondernutzungsrechte bedarf der ntoariellen Beurkundung aller Eigentümer.
Verfasst am: 08.03.09, 13:17 Titel: Re: Aus Versehen beim Kauf einen Kellerraum zu viel ???????
koneck hat folgendes geschrieben::
.... Ich habe mir eine Eigentumswohnung gekauft und mir wurde dabei vom Verkäufer ein Waschmaschinenstellplatz im Keller gezeigt, diese würde zur Wohnung gehören. Nun aber stellte sich heraus das der Waschmachinenstellplatz bzw der Kellerraum vor ca. 5 Jahren aus versehen im Kaufvertrag einer anderen Wohnungsbesitzerin zugewiesen wurde. Nun ist der Waschmaschinenstellplatz für insgesamt 3 Wohnungen ( 4 Parteien Haus) Eigentum einer Person.
Ein Waschmaschinenstellplatz befindet sich üblicherweise in der Waschküche - und diese befindet sich im Gemeinschaftseigentum.
Hier ergeben sich folgende Fragen, zu deren Beantwortung Planeinsicht und Studium der Teilungserklärung erforderlich sind.:
Ist die Waschküche Gemeinschaftseigentum?
Wenn ja: Wurden SNR (Sondernutzungsrechte) begründet?
Waren dem Käufer diese SNR bekannt? (Mitunter bekommen 3 Käufer auch 3 verschiedene Pläne.)
Gibt es Unterlagen aus denen beweisbar hervorgeht, daß jedem Käufer ein Wa-Ma-Platz zur Verfügung steht? und kann das als "zugesicherte Eigenschaft" angesehen werden? bzw. kann im Rahmen der Prospekthaftung vom Verkäufer Schadenersatz gefordert werden?
Was sagt der Verkäufer dazu?
Wurde der Notar schon befragt?
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
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