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Verfasst am: 01.03.09, 14:51 Titel: Gebäudeeinmessung - Rechnung vom Katasteramt
Hallo zusammen,
mir wurde vom Katasteramt eine "Rechnung auf Antrag von Amts wegen" zugeschickt.
Darin heisst es:
Zitat:
Es wurde ein Antrag von Amts wegen durchgeführt. Für die erbrachten, in der Anlage näher bez.
Leistungen in der Gemarkung xxxx, sind Kosten in Höhe von xxx€ entstanden.
Bitte zahlen Sie bis zum ....
Als Leistungsposten sind aufgeführt:
- Gebäudeinmessung
- Übernahme v. Vermessungsschriften
Soweit so gut.
Dass nach einem Bauvorhaben die Liegenschaft eingemessen wird, ok.
Dass ich die Kosten zu tragen habe, ok.
ABER: Das betreff. Gebäude wurde 1966 fertiggestellt!!
Was haltet Ihr davon
Welche rechtl. Möglichkeiten bestehen?
Ich würde die alten Unterlagen/Vorschriften prüfen . Für NRW gilt die VermKatG NW und ich kann aus meinen Bauunterlagen (2001) entnehmen :
Zitat:
"Nur wenn das Gebäude oder die Gebäudeteile vor dem 01.08.1972, d.h. vor dem Inkrafttreten der VermKatG errichtet worden sind, brauchen Sie eine Einmessung nicht zu veranlassen. Sie wird zur gegebenen Zeit von Amts wegen (für Sie kostenneutral) durchgeführt."
_________________ Barba non facit philosophum --- Ein Bart alleine macht noch keinen Philosophen
Ich würde die alten Unterlagen/Vorschriften prüfen . Für NRW gilt die VermKatG NW und ich kann aus meinen Bauunterlagen (2001) entnehmen :
Zitat:
"Nur wenn das Gebäude oder die Gebäudeteile vor dem 01.08.1972, d.h. vor dem Inkrafttreten der VermKatG errichtet worden sind, brauchen Sie eine Einmessung nicht zu veranlassen. Sie wird zur gegebenen Zeit von Amts wegen (für Sie kostenneutral) durchgeführt."
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