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Das müsste doch in der Speakers Corner stehen 2
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

Die Bundesregierung/der Bundestag haben dem Einsatz zugestimmt (siehe auch »Keine Einsätze an Land«). Das Bundesverfassungsgericht kann diese Entscheidung überprüfen, sobald eine entsprechende Klage vorliegt.

Bezüglich des Begriffes "Staates" wäre es sinnvoll, sich mit der Gewaltenteilung näher zu beschäftigen, und nicht so platt vom "Staat" zu reden.
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Die Bundesregierung/der Bundestag haben dem Einsatz zugestimmt. Das Bundesverfassungsgericht kann diese Entscheidung überprüfen, sobald eine entsprechende Klage vorliegt.

Bezüglich des Begriffes "Staates" wäre es sinnvoll, sich mit der Gewaltenteilung näher zu beschäftigen, und nicht so platt vom "Staat" zu reden.


Es geht nicht um den Einsatz, sondern um die Entscheidung die Piraten auszuliefern.
Oder beinhaltet der Einsatzbeschluss Regeln, welche Rechte mutmassliche Piraten haben?

Meiner Ansicht nach liegt hier ein rechtliches Kuddelmuddel vor, aus dem sich die Bundesregierung aus politischen Gruenden herausstehlen will, indem die Piraten zuegig an Kenia uebergeben werden:

http://www.taz.de/1/politik/afrika/artikel/1/wohin-mit-den-piraten/

"Wenn die Bundeswehr Piraten vor Somalia festnimmt, dann gelten die üblichen Garantien des Grundgesetzes nicht. Das verlautete gestern aus Regierungskreisen."
"Beim Anti-Piraten-Einsatz "Atalanta" gilt nach Ansicht der Bundeswehr das Grundgesetz aber ohnehin nicht, weil es sich um eine gemeinsame Aktion der EU handelt."

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,611992,00.html
"Die Hamburger Staatsanwaltschaft ist bei Einsätzen der deutschen Marine für Straftaten auf hoher See zuständig.

"Auf dem Schiff "Rheinland-Pfalz" gilt deutsches Recht", erklärte der Sprecher."

Also gilt auf Schiffen der Bundesmarine die Verfassung und wenn sie gilt, wieso ist diese Auslieferung damit vereinbar?
Und wenn sie gilt, wieso wird dann aus Regierungskreisen und von der Bundesmarine her etwas verbreitet was anders klingt?

Und wenn nein, wieso gilt auf deutschen kriegsschiffen teilweise das GG nicht?
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 11:57    Titel: Antworten mit Zitat

carn hat folgendes geschrieben::
...
Und wenn nein, wieso gilt auf deutschen kriegsschiffen teilweise das GG nicht?

Lesen Sie eigentlich Ihre verlinkten Artikel auch selbst?

Der Spiegel hat folgendes geschrieben::
...
Die EU, die ihre Anti-Piraten- Mission "Atalanta" Ende vorigen Jahres gestartet hatte, und Kenia hatten erst am Freitag ein Abkommen geschlossen, das eine solche Überstellung möglich macht.
...

Vor einer Auslieferung an ausländische Staaten sind deutsche Staatsbürger geschützt (Art. 16 GG).


Zuletzt bearbeitet von Dipl.-Sozialarbeiter am 08.03.09, 12:04, insgesamt 1-mal bearbeitet
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
carn hat folgendes geschrieben::
...
Und wenn nein, wieso gilt auf deutschen kriegsschiffen teilweise das GG nicht?

Lesen Sie eigentlich Ihre verlinkten Artikel auch selbst?

Der Spiegel hat folgendes geschrieben::
...
Die EU, die ihre Anti-Piraten- Mission "Atalanta" Ende vorigen Jahres gestartet hatte, und Kenia hatten erst am Freitag ein Abkommen geschlossen, das eine solche Überstellung möglich macht.
...


Ja das war mir aufgefallen. Nur aendert selbst das Bestehen eines Auslieferungsabkommen nichts daran, dass Rechtsmittel gegen Auslieferungen im allgemeinen zulaessig sind und dass die Moeglichkeit dazu nicht einfach verwehrt werden darf. Hier ist die Moeglichkeit verwehrt, denn auf dem Schiff gibt es keinen Richter und die Piraten sollen direkt im naechsten Hafen ausgeliefert werden. Warum ist das zulaessig?
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

carn hat folgendes geschrieben::
... Warum ist das zulaessig?

Weil rechtsstaatliche Grundsätze in dem EU-Abkommen mit Kenia gewahrt sein sollen (einfach mal den Spiegelartikel zu Ende lesen).
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
carn hat folgendes geschrieben::
... Warum ist das zulaessig?

Weil rechtsstaatliche Grundsätze in dem EU-Abkommen mit Kenia gewahrt sein sollen (einfach mal den Spiegelartikel zu Ende lesen).


Das habe ich auch gelesen, aber es geht nicht darum, ob die Regierung meint, dass rechtsstaatliche Grundsaetze gewahrt seien, sondern darum, ob rechtsstaatliche Grundsaetze gewahrt sind und vor allem darum, ob bei Zweifel daran, die Betroffenen Rechtsmittel einlegen koennen.

Und da der Staatssekretaer selbst sagt, dass "Sollten die rechtsstaatlichen Grundsätze nicht eingehalten werden, müsse man überlegen, ob nicht doch die deutsche Justiz allein verantwortlich für die Strafverfolgung von Piraten sein solle." scheint die Einhaltung nicht 100%-sicher zu sein und umsomehr sollte meinen Verstaendnis BRD Rechtslogik nach die Betroffenen rechtlich beraten werden und die Moeglichkeit haben Rechtsmittel einzulegen.

Auch wenn man von D nach Ö ausgeliefert wird - wo wirkliche Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens in Ö so gut wie nie vorhanden sein duerften - darf der Betroffene Rechtsmittel einlegen und ein Richter muss sich die Muehe machen die Beschwerde abzulehnen. Wenn diesers bei Auslieferungen nach Oesterreich erfuellt sein muss, dann sollte es erst recht bei einem Land wie Kenia zutreffen, vor allem da noch keine Erfahrung in Sachen Auslieferung bei diesem Land bestehen und das relevante Abkommen erst einige Tage alt ist.

Und es geht darum, dass von Regierung und Militaer Saetze zu hoeren sind, dass der uebliche Schutz des GGs hier einfach nicht gilt - weils nicht in den Kram passt oder gibt es da juristische Gruende?
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

carn hat folgendes geschrieben::
... oder gibt es da juristische Gruende?

Ja, die EU- und internationale Abkommen.
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
carn hat folgendes geschrieben::
... oder gibt es da juristische Gruende?

Ja, die EU- und internationale Abkommen.

Also kann mit einer EU-Vereinbarung das Recht auf ein faires Verfahren kassiert werden.(Eine Auslieferung ohne die Moeglichkeit Rechtsmittel einzulegen verstoesst direkt dagegen.)

Kann man mit Hilfe einer EU-Vereinbarung auch das Folterverbot umgehen?

Wenn nein, warum kann man das mit den fairen Verfahren umgehen, aber das mit der Folter nicht?

Was mir immer noch unklar ist, ob der deutsche Hubschrauber das Piratenboot haette versenken duerfen, wenn die versucht haetten zu fliehen und auf Warnschuesse nicht reagiert haetten. Denn wenn ich mir das Boot auf den Fotos bei dem Spiegel Artikel anschaue , bezweifele ich, dass der Hubschrauber irgendwie durch Beschuss ein anhalten haette erzwingen koennen ohne gleich die haelfte der Piraten zu toeten, waehrend die andere haelfte dann wohl schwerveletzt im Wasser getrieben waere. Und toedliche Schuesse darf zumindest die deutsche Polizei nur bei unmittelbarer Gefahr. Da die Bundesmarine da als so eine Art Wasserschutzpolizei agiert, ist mir nicht klar, ob der Hubschrauber das fleuchtenden Piratenboot haette beschiessen duerfen, denn fluechtende Piraten sind keine unmittelbare Gefahr.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber carn,

wenn Sie das Grundgesetz lesen, kommt es mir vor, als wenn ein religiöser Christ die Bibel liest. Was ich damit meine? Das Grundgesetz muß ausgelegt werden, genau wie die Bibel. Oder glauben Sie an brennende Dornbüsche, die Jungfrauengeburt und Manna, das vom Himmel regnet? lautes Lachen
Zitat:
Das Urteil ist von 1964, glauben sie das wuerde irgendein Richter heute noch so entscheiden?
Ich muß da nicht glauben, ich weiß, daß das Urteil bis heute in der Rechtsprechung zitiert und sich auf das Urteil bezogen wird. Z. B. von OLG Köln, Beschl. v. 28.05.1984, Az. 2 ARs 107/84:
Zitat:
In einem Strafverfahren ist Rechtshilfe auch dann zu leisten, wenn diese dazu führen kann, daß der andere Staat die Todesstrafe verhängt und vollzieht (Vergleiche BVerfG, 1964-06-30, 1 BvR 93/64, BVerfGE 18, 112).
Also ist die Entscheidung des BVerfG bis heute aktuell und wird angewandt.
Zitat:
Falls eine Verletzung der Wuerde eine Auslieferung nicht grundsaetzlich verbietet, dann duerfte D auch Leute zum Foltern nach Aegypten in die Haende des dortigen Geheimdiesntes oder so verfrachten.
Ja, das ist die verfassungsrechtliche Wirklichkeit. Ihre Meinung ist Wunschdenken.
Zitat:
Wie waers damit?
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_104.html
"(2) 1Über die Zulässigkeit und Fortdauer einer Freiheitsentziehung hat nur der Richter zu entscheiden. 2Bei jeder nicht auf richterlicher Anordnung beruhenden Freiheitsentziehung ist unverzüglich eine richterliche Entscheidung herbeizuführen."
"(3) 1Jeder wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung vorläufig Festgenommene ist spätestens am Tage nach der Festnahme dem Richter vorzuführen, der ihm die Gründe der Festnahme mitzuteilen, ihn zu vernehmen und ihm Gelegenheit zu Einwendungen zu geben hat."
Nee, das hilft nicht weiter, weil es sich auf die Festnahme durch die hierfür zuständigen Behörden der Exekutive (Landespolizei, Bundespolizei) bezieht, nicht aber auf eine "Festnahme" durch die Bundeswehr. Die "Festnahme" durch die Bundeswehr ist vom GG nicht vorgesehen, so daß insoweit auch die Garantien aus Art. 104 GG nicht gelten.
Zitat:
"Artikel 101
(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden."
Dafür wäre Grundvoraussetzung, daß wir ein Ausnahmegericht hätten, das hier entscheiden würde. Haben wir aber nicht.
Zitat:
"Artikel 103
(1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör."
Es steht aber niemand vor Gericht. Also hilft das auch nicht weiter.
Zitat:
"# Ihm dürfen keinerlei Folter oder sonstige menschenunwürdige Behandlung drohen (wobei eine konkrete und keine lediglich abstrakte Gefahr bestehen muss, vgl. 2 BvR 685/03).
# Ihm darf nicht die Todesstrafe drohen (§ 8 IRG[1]).
# Es muss sichergestellt sein, dass ihn ein fairer Prozess erwartet."
"Gegen die Entscheidung, jemanden auszuliefern, können Rechtsmittel eingelegt werden."
Für die Anwendbarkeit der Regeln über eine Auslieferung wäre es erforderlich, daß derjenige, um dessen Auslieferung es geht, durch die Exekutive wegen einer Straftat festgenommen und ggf. in eine Untersuchungshaftanstalt verbracht worden ist. Haben wir hier beides nicht, wir haben keine "Festnahme" nach dem Gesetz, sondern eine Ingewahrsamnahme. Die Bundesrepublik macht keinen eigenen Strafverfolgungsanspruch geltend, sondern führt lediglich einen Staatsbürger eines fremden Landes in dessen Obhut zurück.
Zitat:
Wann hat man den Piraten Gelegenheit gegeben Rechtmittel gegen ihre Auslieferung einzulegen?
Muß man danach nicht.
Zitat:
Wann hat man ihnen die Moeglichkeit gegeben mit einem Anwalt zu sprechen, der sie beraet?
Wissen Sie mehr als ich? Haben denn die Piraten nach Ihrer Kenntnis nach einem Anwalt verlangt?
Zitat:
Es darf keine menschenunwuerdige Behandlung stattfinden
Wissen Sie auch hier mehr als ich? Hat denn nach Ihrer Kenntnis eine menschenunwürdige Behandlung stattgefunden?
Zitat:
meiner Errinerung nach hat man mir hier im Forum vielleicht ein dutzend Mal erklaert, dass sowohl Todesstrafe als auch tatsaechliche lebenslange Haft die Wuerde verletzen.
Das sind grundgesetzliche Garantien. In Kenia gilt das Grundgesetz aber nicht, also muß uns nicht interessieren, ob dort Todesstrafe oder lebenslange Haft drohen.
Zitat:
Warum sollte das nicht nach hiesiegem Rechtsverstaendnis wuerdeverletzend sein?
Ist es, aber es geht uns nach dem GG nichts an. Kenia ist ein souveräner Staat, nicht unser Hinterhof.
Zitat:
Absolute Armut ist wuerdeverletzend. Wenn 52% der Bevoelkerung Kenias unter wuerdeverletzenden Bedingungen leben ist davon auszugehen, dass die Haftbedingungen in Kenia ebenfalls wuerdeverletzend sind. denn wuerdevolle Haftbedingungen kosten mehr als 2 Dollar am Tag und da eine Mehrheit der Bevolkerung das nicht hat, ist es unwahrscheinlich, dass der Staat erheblich mehr fuer die Inhaftierung von Kriminellen ausgibt.
Also sollen wir Ihrer Meinung nach, statt Piraten zu jagen, lieber in Kenia einmarschieren, um da mal für deutsche Ordnung zu sorgen? Cool
Zitat:
Und wenn die Haftbedingungen wuerdeverletzend sind, darf nicht ausgeliefert werden
Wir liefern ja nicht aus, siehe oben. Und selbst wenn, woraus sollte sich ergeben, daß wir es nicht dürften? Im GG finde ich nichts Entsprechendes.

Willkommen in der Verfassungswirklichkeit. Winken

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
Lieber carn,

wenn Sie das Grundgesetz lesen, kommt es mir vor, als wenn ein religiöser Christ die Bibel liest. Was ich damit meine? Das Grundgesetz muß ausgelegt werden, genau wie die Bibel. Oder glauben Sie an brennende Dornbüsche, die Jungfrauengeburt und Manna, das vom Himmel regnet? lautes Lachen

Auf letzteres nein, aber im Gegensatz zur Bibel ist das GG nicht eine Sammlung von muendlich ueberlieferten Symbolgeschichten, also sollte das mit der Auslegnung zumindest weniger wichtig sein als bei der Bibel.
Und dieses wie die Bibel lesen ist mir eigentlich auch nicht sympathisch, aber meinem Eindruck aber es scheint mir ueblich zu sein- ich denke nur daran wie wichtig es Politiker und Journalisten fanden sich auf Grundrechtsargumente gestuetzt darueber aufzuregen, dass im Irak ein tausendfacher Moerder gehaengt wurde. Ich finde ein strenges Beharren darauf, dass das GG der Weisheit letzter Schluss ist nicht sinnvoll, aber wenn man das macht dann sollte man es machen.
Metzing hat folgendes geschrieben::

Zitat:
Falls eine Verletzung der Wuerde eine Auslieferung nicht grundsaetzlich verbietet, dann duerfte D auch Leute zum Foltern nach Aegypten in die Haende des dortigen Geheimdiesntes oder so verfrachten.
Ja, das ist die verfassungsrechtliche Wirklichkeit. Ihre Meinung ist Wunschdenken.

Also habe ich das richtig verstanden ein Trupp kompetenter Juristen kann das GG so auslegen, dass Personen durch Militaer und Geheimdienst verhaften lassen und dann jahrelang ohne Verfahren einsperren und misshandeln oder gleich irgendwohin zum Foltern ausfliegen nicht Artikel 1 des Grundgesetzes widerspricht?

Was genau kann man dann Bush noch vorwerfen, nichts anderes haben der und seine Juriusten mit der US-Verfassung gemacht - war wohl doch alles rechtens und in Einklang mit den Grundrechten.
Metzing hat folgendes geschrieben::

Zitat:
Wie waers damit?
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_104.html
"(2) 1Über die Zulässigkeit und Fortdauer einer Freiheitsentziehung hat nur der Richter zu entscheiden. 2Bei jeder nicht auf richterlicher Anordnung beruhenden Freiheitsentziehung ist unverzüglich eine richterliche Entscheidung herbeizuführen."
"(3) 1Jeder wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung vorläufig Festgenommene ist spätestens am Tage nach der Festnahme dem Richter vorzuführen, der ihm die Gründe der Festnahme mitzuteilen, ihn zu vernehmen und ihm Gelegenheit zu Einwendungen zu geben hat."
Nee, das hilft nicht weiter, weil es sich auf die Festnahme durch die hierfür zuständigen Behörden der Exekutive (Landespolizei, Bundespolizei) bezieht, nicht aber auf eine "Festnahme" durch die Bundeswehr. Die "Festnahme" durch die Bundeswehr ist vom GG nicht vorgesehen, so daß insoweit auch die Garantien aus Art. 104 GG nicht gelten.

Aber GG 104 spricht von Freiheitsentziehung, das ist bei den Piraten offensichtlich gegeben, die Bundesmarine hindert sie daran dorthin zu gehen/zu schwimmen wo sie hinwollen, also ist ihnen ihre Freiheit entzogen worden, folglich muesste zumindest 104 zutreffen.
Metzing hat folgendes geschrieben::

Zitat:
"Artikel 101
(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden."
Dafür wäre Grundvoraussetzung, daß wir ein Ausnahmegericht hätten, das hier entscheiden würde. Haben wir aber nicht.
Zitat:
"Artikel 103
(1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör."
Es steht aber niemand vor Gericht. Also hilft das auch nicht weiter.

Zitat:
"# Ihm dürfen keinerlei Folter oder sonstige menschenunwürdige Behandlung drohen (wobei eine konkrete und keine lediglich abstrakte Gefahr bestehen muss, vgl. 2 BvR 685/03).
# Ihm darf nicht die Todesstrafe drohen (§ 8 IRG[1]).
# Es muss sichergestellt sein, dass ihn ein fairer Prozess erwartet."
"Gegen die Entscheidung, jemanden auszuliefern, können Rechtsmittel eingelegt werden."
Für die Anwendbarkeit der Regeln über eine Auslieferung wäre es erforderlich, daß derjenige, um dessen Auslieferung es geht, durch die Exekutive wegen einer Straftat festgenommen und ggf. in eine Untersuchungshaftanstalt verbracht worden ist. Haben wir hier beides nicht, wir haben keine "Festnahme" nach dem Gesetz, sondern eine Ingewahrsamnahme. Die Bundesrepublik macht keinen eigenen Strafverfolgungsanspruch geltend, sondern führt lediglich einen Staatsbürger eines fremden Landes in dessen Obhut zurück.

Letzteres nein, denn die Piraten stammen aus Somalia werden aber an Kenia ausgeliefert.
Metzing hat folgendes geschrieben::

Zitat:
meiner Errinerung nach hat man mir hier im Forum vielleicht ein dutzend Mal erklaert, dass sowohl Todesstrafe als auch tatsaechliche lebenslange Haft die Wuerde verletzen.
Das sind grundgesetzliche Garantien. In Kenia gilt das Grundgesetz aber nicht, also muß uns nicht interessieren, ob dort Todesstrafe oder lebenslange Haft drohen.
Zitat:
Warum sollte das nicht nach hiesiegem Rechtsverstaendnis wuerdeverletzend sein?
Ist es, aber es geht uns nach dem GG nichts an. Kenia ist ein souveräner Staat, nicht unser Hinterhof.


Wenn ich das weiterdenke, ist mir nicht so ganz klar, was rechtlich dagegen spricht Piraten so zu behandeln wie es mal Tradition bei der britischen Marine war.

Festnahme, Entscheidung die Piraten zu Haengen und anschliessendes aufknuepfen am Mast oder was man heute dafuer nehmen koennte, beinhalten offensichtlich weder Richter noch Polizei, womit auch kein Todesurteil in Namen des Volkes verhaengt und vollstreckt wird, wodurch das Verbot der Todesstrafe und das Recht auf ein faires Verfahren nicht verletzt werden.
Und das GG gilt ja anscheinend auf deutschen Kriegsschiffen eh nicht oder eingeschraenkt, also waere es wirklich kein Problem.
Metzing hat folgendes geschrieben::

Zitat:
Absolute Armut ist wuerdeverletzend. Wenn 52% der Bevoelkerung Kenias unter wuerdeverletzenden Bedingungen leben ist davon auszugehen, dass die Haftbedingungen in Kenia ebenfalls wuerdeverletzend sind. denn wuerdevolle Haftbedingungen kosten mehr als 2 Dollar am Tag und da eine Mehrheit der Bevolkerung das nicht hat, ist es unwahrscheinlich, dass der Staat erheblich mehr fuer die Inhaftierung von Kriminellen ausgibt.
Also sollen wir Ihrer Meinung nach, statt Piraten zu jagen, lieber in Kenia einmarschieren, um da mal für deutsche Ordnung zu sorgen? Cool

Nein, denn das GG verpflichtet den Staat erstmal nur innerhalb des Geltungsbereiches des GGs fuer dessen Einhaltung zu sorgen.
Metzing hat folgendes geschrieben::

Zitat:
Und wenn die Haftbedingungen wuerdeverletzend sind, darf nicht ausgeliefert werden
Wir liefern ja nicht aus, siehe oben. Und selbst wenn, woraus sollte sich ergeben, daß wir es nicht dürften? Im GG finde ich nichts Entsprechendes.

Und wenn deutsche Kriegsschiffe dazu gehoeren, dann duerfen Leute nicht gezwungen werden diese Schiffe zu verlassen, wenn sie dadurch unweigerlich wohin gelangen wo ihre Wuerde verletzt wird. Denn dann ist bereits der Zwang zum Verlassen des Schiffes bereits eine Wuerdeverletzung - wer Leute wissentlich zum Folterer bringt, der ist nicht viel besser als der Folterer selber.
Metzing hat folgendes geschrieben::

Willkommen in der Verfassungswirklichkeit. Winken

Beste Grüße

Metzing


Beruhigen tun Sie mich damit gerade nicht. Es entsteht eher der Eindruck, dass das Grundrechtszeug nur geheuchelt wird, solange es denn einem politisch ungeliebten Politiker oder Staat schadet, und vergessen wird, wenn die eigenen Interessen das fordern.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

carn hat folgendes geschrieben::
...
Beruhigen tun Sie mich damit gerade nicht. Es entsteht eher der Eindruck, dass das Grundrechtszeug nur geheuchelt wird, solange es denn einem politisch ungeliebten Politiker oder Staat schadet, und vergessen wird, wenn die eigenen Interessen das fordern.

Mal darüber nachgedacht, was Sie hier geschrieben* haben?
______
*für einen Unsinn
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