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Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 08.03.09, 12:08 Titel:
können ja, dürfen ist fraglich =)
google.:NRW garage fenster grenze
Zitat:
Grenzgaragen und Gebäude mit Abstellräumen (Absatz 11)
.
.
Ergänzend wurden Anforderungen in die Vorschrift neu aufgenommen, damit trotz der erweiterten Nutzungsmöglichkeiten unter anderem auch das städtebauliche Erscheinungsbild der offenen Bauweise weiterhin gewahrt wird:
• Gebäude dürfen keine Öffnungen in den der Nachbargrenze zugekehrten Wänden aufweisen.
Gebäude mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m über der Geländeoberfläche an der Grenze, die als Garage, Gewächshaus oder zu Abstellzwecken genutzt werden, sind ohne eigene Abstandflächen sowie in den Abstandflächen eines Gebäudes zulässig
- ohne Öffnungen in den der Nachbargrenze zugekehrten Wänden,
_________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Zuletzt bearbeitet von pOtH am 08.03.09, 12:12, insgesamt 1-mal bearbeitet
Verfasst am: 08.03.09, 12:08 Titel: Re: Garage mit Fenster auf Grenze ?
schleiden hat folgendes geschrieben::
Hallo !
Kann in NRW eine Garagenwand mit Öffnungen(Fenstern) genau auf der Grenze stehen ?
Gruß
Sch.....
Nö !
Siehe BauO NRW vom 09.05.2000 mit den Änderungen vom 13. März 2007. Dort lautet § 6 Abstandsflächen, Absatz 11u.a. :
Zitat:
(11) Gebäude mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m über der Geländeoberfläche an der Grenze, die als Garage, Gewächshaus oder zu Abstellzwecken genutzt werden, sind ohne eigene Abstandflächen sowie in den Abstandflächen eines Gebäudes zulässig
- ohne Öffnungen in den der Nachbargrenze zugekehrten Wänden,
Mist, pOtH war wieder schneller !
Ein Fenster ist wohl als Öffnung zu verstehen !
Wer die Suchmaschine bemüht, findet fast alles !
Edit : Mist, pOtH war wieder schneller ! _________________ Barba non facit philosophum --- Ein Bart alleine macht noch keinen Philosophen
da die oben zitierte Ausnahme der Grenzbebauung mit einer Garage ohne Öffnung zum Nachbarn in einem Abstand bis zu 3m zulässig ist, bedeutet der Umkehrscluß:
Gebäude mit Öffnung zum Nachbarn ab 3m aufwärts zulässig.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
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