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Hallo. ich habe eine Frage und bitte darum das mir jemand folgende Rechtslage erklärt.
Mein Arbeitsvertrag mit der Arbeitszeit Mo-Fr in einer 35 Stundenwoche wurde während des Monats beendet. Das bedeutet ich habe keine Anspruch auf 1/1 des Lohnes. Wie wird nun der Arbeitslohn berechnet ?
Es scheint eine Stundenlohnabrechnung ( bei mir nicht gegeben da ich keinen Stundenlohn erhalte) wie auch eine 1/30 Regelung (Monatslohn / 30 * Kalendertage) sowie eine werktägliche Abrechnung (Monatslohn / Werktage * Arbeitstage) zu geben. Wann ist welche Regelung anzuwenden ? Was ist die Grundage und wie die Rechtslage ?
Es gäbe auch noch die Abrechnung nach tatsächlichen Kalendertagen (28/29/39/31).
Für die Berechnung gibt es aber keine gesetzliche Regelung, sondern nur individuelle Vereinbarungen (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung)
Bei Gehaltsempfängern wird meist mit den tatsächlichen Kalendertagen oder den 30/Tagen pro Monat gerechnet. Bei Stundenlohnempfängern mit vereinbarten Arbeitstagen.
Verfasst am: 08.03.09, 19:46 Titel: bedeutet dass ...
Herzlichen dank für dei schnelle Antwort.
Bedeutet das dann, da es keine entsprechende Betriebsvereinbarung gibt und mein Arbeitsvertrag die 5 Tagewoche kennt, ich trotzdem nach der 1/30-Berechnungsmethode entlohnt werden kann ?? Da fehlt dann ja richtig Geld.
Lohn / 30 Kalendertag * Kalendertage in Anstellung ist kleiner als
Lohn / Arbeitstage im Monat * geleisteter Arbeitstage
Oder ist dann nicht eher die Grundlage Arbeitvertrag mit der 5 Tagewoche anzusetzen. Wurde das schon einmal verhandelt ?? Wie ist den die Rechtslage oder Rechtssprechung ??
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