Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Immobilien für Ausländer und Mithaberschaft
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Immobilien für Ausländer und Mithaberschaft

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
gari
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 94
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 21:51    Titel: Immobilien für Ausländer und Mithaberschaft Antworten mit Zitat

Hallo an Spezies
Mein Schwiegervater( der in Ausland wohnt)und Ich möchten in Deutschland Immobile kaufen.Das Geld soll zusammengelegt werden.Ich möchte nicht im Grundbuch stehn sondern nur ein nachweiss haben dass ich da mitinvestiert habe und er ohne mich die Immobilie nicht verkaufen darf und die Miete soll an mich überwiesen werden.
Kann man solche Paiere bei Anwalt oder Notar machen lassen?
Danke
_________________
garik
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 23:14    Titel: Antworten mit Zitat

Solche Vereinbarungen kann ein Rechtsanwalt entwerfen oder ein Notar beurkunden. Der Kaufvertrag über die Immobilie muss ohnehin notariell beurkundet werden. Problematisch könnte das vorgesehene Verkaufsverbot sein, aber auch dafür dürfte sich voraussichtlich eine Lösung finden lassen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

Der Schwiegervater wird Alleineigentümer.
Gari trägt im Grundbuch 3.Abt. den Geldbetrag als Grundschuld ein, den er einbringt.
Es kann im Grundbuch, 2. Abt. ein Veräußerungs- und Belastungsverbot eingetragen werden.
Die Mieteinnahmen können per Abtretung geregelt werden, oder aber durch Eintrag eines Nießbrauchrechts.
Detaillierte Auskunft gibt es beim Notar.
MfG
Lucky
_________________
Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
gari
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 94
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 16:59    Titel: Antworten mit Zitat

Noch eine Frage:
Kann der Schwiegervater beim Notar auch ein Schreiben machen lassen dass ich für Ihn in Deutschland alles geshcäftliches regeln kann z.B Wohnung suchen,vermieten,Konto verwalten u.s.w....????
_________________
garik
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

Der Schwiegervater kann dem Schwiegersohn eine Vollmacht erteilen. Die Vollmacht kann von einem Notar beurkundet werden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 22:01    Titel: Antworten mit Zitat

Franz Königs hat folgendes geschrieben::
Der Schwiegervater kann dem Schwiegersohn eine Vollmacht erteilen. Die Vollmacht kann von einem Notar beurkundet werden.

Das bietet natürlich die höchste Rechtssicherheit. Zum Vermieten, d.h. Mietverträge schliessen, kündigen, Mieten einziehen usw. reicht auch eine Vollmacht, die nicht vor einem Notar beurkundet wurde. Bei der Bank dürfte eher eine notarielle Vollmacht nötig sein um ein Konto (in fremdem Namen) zu eröffnen. Der Schwiegervater kann aber auch bei der Bank eine Kontovollmacht hinterlegen, das kostet keine Notargebühren.
MfG
Lucky
_________________
Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.