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Betrugsversuch? "Wie verhalten?"

 
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ronnst
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Anmeldungsdatum: 25.11.2006
Beiträge: 204
Wohnort: Herbsleben

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 17:18    Titel: Betrugsversuch? "Wie verhalten?" Antworten mit Zitat

Hallo. Eine Person A hat ein Gerät bei Internetauktionshaus [Name geändert] verkauft. Das Gerät war wie beschrieben in einem technischen 1A Zustand. Nach einem Zeitraum von über einer Woche behauptet der Käufer, dass an dem Gerät nichts funktioniert. Der Käufer hat auch zugegeben, dass er ein baugleiches Gerät besitzt, das ihm kaputt gegangen ist. Die Person A(Verkäufer) vermutet nun, das der Käufer ihm das kaputte Gerät zurück schicken will und das funktionstüchtige behält. Wenn es ein Baugleiches ist, ist es dem Verkäufer auch nicht mehr möglich sein eigenes zu erkennen. Auch ist es möglich, das in der Test zeit teile getauscht wurden, damit der Käufer sein Gerät wieder flott bekommt. Wie muss sich der Verkäufer nun verhalten? Muss er das Gerät, was übrigens inzwischen ca.8Jahre alt ist, zurück nehmen?

MFG
Ronny
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spraadhans
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Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 17:36    Titel: Antworten mit Zitat

Wurde die Haftung für Sachmängel denn ausgeschlossen?
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ronnst
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Anmeldungsdatum: 25.11.2006
Beiträge: 204
Wohnort: Herbsleben

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 18:27    Titel: Betrugsversuch? "Wie verhalten?" Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
Wurde die Haftung für Sachmängel denn ausgeschlossen?


Über Sachmängel wurde nichts erwähnt. Es ist laut letzter Information für verkäufe von Privat, nicht unbedingt erforderlich. Das Gerät ist auserdem schon älter und ist b.z.w. war voll funktionstüchtig. Dieses können dritte Personen, die das Gerät auch noch verwendet haben bestätigen.

MFG
Ronny
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 18:34    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Es ist laut letzter Information für verkäufe von Privat, nicht unbedingt erforderlich.


Die Information ist eher das Letzte, denn (zum Glück) grottenfalsch.

§ 437 BGB gilt grds. für alle Kaufverträge, kann von Privatverkäufern allerdings ausgeschlossen werden.
Nun wäre tatsächlich zu klären, ob ein Sachmangel bei Übergabe an die Transportperson vorlag, die Beweislast dafür trifft allerdings den Käufer.

Wenn Zeugen auf der Seite des Verkäufers die Mängelfreiheit bestätigen können, umso besser.
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ronnst
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Anmeldungsdatum: 25.11.2006
Beiträge: 204
Wohnort: Herbsleben

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 18:41    Titel: Betrugsversuch? "Wie verhalten?" Antworten mit Zitat

Ahhh ja. Der Verkäufer ist allerdings der Meinung, das das Gerät in Ortnung ist und der Käufer sein def. Gerät zurücksenden will. Immerhin hat der Käufer zugegeben, das er ein Baugleiches Gerät besitzt. Natürlich weiß der Verkäufer nicht zu 100%, das er auch das Gerät zurück bekommt, was er auch verkauft hat.

MFG
Ronny
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spraadhans
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Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 18:48    Titel: Antworten mit Zitat

Zurücknehmen müsste der Verkäufer nur, wenn tatsächlich ein Mangel bei Gefahrübergang vorlag und dies kann der Käufer zwangsweise nur per Gericht erstreiten.
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

od. einfach behaupten das man sein gerät an der "gerätenummer" od. einer "speziellen markierung" (ggf. an einem "wichtigen" bauteile) identifizieren kann - man muss dem K ja nicht aufs auge binden das man es nicht identifizieren kann!
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ronnst
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Anmeldungsdatum: 25.11.2006
Beiträge: 204
Wohnort: Herbsleben

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 08:32    Titel: Betrugsversuch? "Wie verhalten?" Antworten mit Zitat

Der Betrugsversuch hat sich bestätigt. Erst hatte der Käufer sein altes Gerät nicht mehr, weil es def. war. In der letzten Mail an den Verkäufer schrieb der Käufer, über das Gerät, in der Gegenwartsform. Also hatte der Käufer sein def. Gerät nocht. Und an eine Mail des Käufers an das Auktionshaus, ist dessen altes Gerät auf einmal wieder voll funktionstüchtig. Diese Mail's hat der Verkäufer alles vor sich liegen. Das sagt mir doch nur eines. Der Käufer hat das Gerät vom Verkäufer als Ersatzteilspender benutzt und will es jetzt als def. zurückgeben. Natürlich auch Geld zurück. Kann man in dem Fall eine Anzeige wegen Betruges machen? Reicht der ausgedruckte E-Mail-Verker als Beweismittel aus?

MFG
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