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Verfasst am: 07.03.09, 10:11 Titel: Klage gegen unberechtigte Inkassoforderungen möglich?
Hallo, habe hier die Frage zu folgender Rechtslage:
Person A ist Halter eines Kfz, das auf einer gebührenpflichtigen, privatbetriebenen Parkfläche ohne Zahlung des Parkscheins abgestellt worden sein soll. Der Betreiber B mahnt ihn wegen Verstoß gegen die Einstellbedingungen an, obwohl es laut Bedingungen der nicht festgestellte Fahrer wäre, der Vertragspartner wäre. Person A bestreitet, das Kfz auf dieser Parkfläche abgestellt zu haben. B beauftragt ein Inkassounternehmen C, das nun dem A längere Zeit immer wieder Mahnbriefe schickt, denen von A widersprochen wird. A bittet das Inkassounternehmen sogar, die ständige Drohung mit einem Gerichtsverfahren endlich zu realisieren, damit die Angelegenheit gerichtlich geklärt wird.
Nach längerer Zeit beauftragt das Inkassounternehmen C die Anwaltskanzlei D mit der Sache und A bekommt nun regelmäßig Schreiben von D, zuzüglich Anwaltskosten und 'Drohung', dass ansonsten Mahnbescheid beantragt werden würde. Person A fühlt sich genervt, da inzwischen nun schon Jahre vergangen sind, er auch längst nicht mehr Halter des Kfz ist, die Parkfläche wegen Umbau nicht mehr existiert usw. Wie kann A notfalls selbst gerichtlich vorgehen, um weitere nervende Schreiben zu untersagen oder ein Gerichtsverfahren initiieren, das die (angeblichen) Ansprüche von D beurteilt bzw. abweist?
Das Prozessrisiko liegt hier momentan auf Seiten von B. Warum daran etwas ändern?
Wenn A aber unbedingt das Prozessrisiko auf seine Seite ziehen möchte, dann geht das mit einer sog. Feststellungsklage, die über die (Un-)Begründetheit der geltend gemachten Ansprüche entscheidet.
danke für die sehr fundierte Antwort. A könnte somit zwar mit Hilfe einer sogenannten 'negativen' Feststellungsklage die angeblichen Ansprüche von B gerichtlich überprüfen lassen, wäre dann aber beweispflichtig, trüge das Prozessrisiko und müßte die Klage vermutlich am Wohnsitz bzw. Gerichtstand des Beklagten vortragen, was ebenfalls nachteilig wäre. Somit wäre dieser Weg nicht zu empfehlen.
Allerdings wurde in den Medien in einem vergleichbaren Fall jahrelanger nervender Inkasso- und Anwaltsschreiben mit 'letzten Mahnungen' wegen angeblicher Zahlungsverpflichtungen (die in diesem Fall aus Internetverträgen stammen sollten) darüber berichtet, dass die Betroffenen gegen die Anspruchssteller Strafanzeige (wegen versuchtem Betrug, Nötigung usw.) stellten, um weiteren Belästigungen zu entgehen. Möglicherweise ein Lösungsweg?
Person A fühlt sich genervt, da inzwischen nun schon Jahre vergangen sind
Wenn genug Zeit vergangen ist, kommt eventuell die Einrede der Verjährung in Betracht. Vielleicht ist der Spuk vorbei, wenn man den gegnerischen Anwalt damit konfrontiert?
@ Metzing: Eine Anzeige dürfte dann wohl vermutlich wegen 'fehlendem öffentlichen Interesse' eingestellt werden .
@ ratio legis: gilt dann die 2-jährige Verjährungsfrist? Diese wäre nämlich in wenigen Monaten erreicht.
P.S. Voraussetzung für die Erhebung der Gebühren auf der privaten Parkfläche des Betreibers B am Hauptbahnhof der Stadt E waren die dort angeblich deutlich sichtbaren Vertrags- und Einstellungsbedingungen bei der Einfahrt. Wegen des kompletten Umbaus des Bahnhofs in E sind seit Monaten weder Parkfläche noch dieses angeblich Schild existent.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 08.03.09, 20:10 Titel:
Kommt mir sehr bekannt vor
Wenn man sich an Metzing's Rat hält, liegt man goldrichtig.
Gruss
report _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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