Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Klage gegen unberechtigte Inkassoforderungen möglich?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Klage gegen unberechtigte Inkassoforderungen möglich?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Martin1111de
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 10:11    Titel: Klage gegen unberechtigte Inkassoforderungen möglich? Antworten mit Zitat

Hallo, habe hier die Frage zu folgender Rechtslage:

Person A ist Halter eines Kfz, das auf einer gebührenpflichtigen, privatbetriebenen Parkfläche ohne Zahlung des Parkscheins abgestellt worden sein soll. Der Betreiber B mahnt ihn wegen Verstoß gegen die Einstellbedingungen an, obwohl es laut Bedingungen der nicht festgestellte Fahrer wäre, der Vertragspartner wäre. Person A bestreitet, das Kfz auf dieser Parkfläche abgestellt zu haben. B beauftragt ein Inkassounternehmen C, das nun dem A längere Zeit immer wieder Mahnbriefe schickt, denen von A widersprochen wird. A bittet das Inkassounternehmen sogar, die ständige Drohung mit einem Gerichtsverfahren endlich zu realisieren, damit die Angelegenheit gerichtlich geklärt wird.

Nach längerer Zeit beauftragt das Inkassounternehmen C die Anwaltskanzlei D mit der Sache und A bekommt nun regelmäßig Schreiben von D, zuzüglich Anwaltskosten und 'Drohung', dass ansonsten Mahnbescheid beantragt werden würde. Person A fühlt sich genervt, da inzwischen nun schon Jahre vergangen sind, er auch längst nicht mehr Halter des Kfz ist, die Parkfläche wegen Umbau nicht mehr existiert usw. Wie kann A notfalls selbst gerichtlich vorgehen, um weitere nervende Schreiben zu untersagen oder ein Gerichtsverfahren initiieren, das die (angeblichen) Ansprüche von D beurteilt bzw. abweist?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
idem
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2007
Beiträge: 385

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

Das Prozessrisiko liegt hier momentan auf Seiten von B. Warum daran etwas ändern?

Wenn A aber unbedingt das Prozessrisiko auf seine Seite ziehen möchte, dann geht das mit einer sog. Feststellungsklage, die über die (Un-)Begründetheit der geltend gemachten Ansprüche entscheidet.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Martin1111de
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 22:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, idem,

danke für die sehr fundierte Antwort. A könnte somit zwar mit Hilfe einer sogenannten 'negativen' Feststellungsklage die angeblichen Ansprüche von B gerichtlich überprüfen lassen, wäre dann aber beweispflichtig, trüge das Prozessrisiko und müßte die Klage vermutlich am Wohnsitz bzw. Gerichtstand des Beklagten vortragen, was ebenfalls nachteilig wäre. Somit wäre dieser Weg nicht zu empfehlen.

Allerdings wurde in den Medien in einem vergleichbaren Fall jahrelanger nervender Inkasso- und Anwaltsschreiben mit 'letzten Mahnungen' wegen angeblicher Zahlungsverpflichtungen (die in diesem Fall aus Internetverträgen stammen sollten) darüber berichtet, dass die Betroffenen gegen die Anspruchssteller Strafanzeige (wegen versuchtem Betrug, Nötigung usw.) stellten, um weiteren Belästigungen zu entgehen. Möglicherweise ein Lösungsweg?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 23:18    Titel: Antworten mit Zitat

Nö. In der Regel wird das eingestellt. Ablage P dürfte das einzig Sinnvolle sein, wenn man den Weg der negativen Feststellungsklage nicht gehen will.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
ratio legis
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.05.2008
Beiträge: 103

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 23:30    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Person A fühlt sich genervt, da inzwischen nun schon Jahre vergangen sind


Wenn genug Zeit vergangen ist, kommt eventuell die Einrede der Verjährung in Betracht. Vielleicht ist der Spuk vorbei, wenn man den gegnerischen Anwalt damit konfrontiert?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Martin1111de
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 01:37    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Hinweise.

@ Metzing: Eine Anzeige dürfte dann wohl vermutlich wegen 'fehlendem öffentlichen Interesse' eingestellt werden Traurig.

@ ratio legis: gilt dann die 2-jährige Verjährungsfrist? Diese wäre nämlich in wenigen Monaten erreicht.

P.S. Voraussetzung für die Erhebung der Gebühren auf der privaten Parkfläche des Betreibers B am Hauptbahnhof der Stadt E waren die dort angeblich deutlich sichtbaren Vertrags- und Einstellungsbedingungen bei der Einfahrt. Wegen des kompletten Umbaus des Bahnhofs in E sind seit Monaten weder Parkfläche noch dieses angeblich Schild existent.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 20:10    Titel: Antworten mit Zitat

Kommt mir sehr bekannt vor Mr. Green

Wenn man sich an Metzing's Rat hält, liegt man goldrichtig.

Gruss
report
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.