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Und wenn der nun aber kein Geld hat? Wer zahlt dann?
Anders als in Zivilsachen, wo es neben dem Entscheidungsschuldner i. d. R. noch den Antragstellerschuldner gibt, ist es in Strafsachen tatsächlich so, daß die Staatskasse ersteinmal das Nachsehen hat, wenn der Verurteilte die Verfahrenskosten nicht zahlen kann. _________________ Karma statt Punkte!
Womal ich denke, dass die Staatskasse nicht mehr belastet wird als sonst, weil Lohnkosten der Beamten fällt auch so an.
Einzig bei Gutachtern und Porto könnte ich mir vorstellen das Kosten anfallen die der Staat erstmal vorstrecken muß.
Verdienstausfall und Fahrtkosten von Zeugen nicht zu vergessen. _________________ mit frdl. Grüßen
J.A.
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Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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