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Mittelloser Täter beleidigt Opfer - wer bezahlt Gericht ?

 
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Herbert K
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2006
Beiträge: 67
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 11:36    Titel: Mittelloser Täter beleidigt Opfer - wer bezahlt Gericht ? Antworten mit Zitat

Angenommen eine Person A bedroht eine Person B mit starker körperlicher Gewalt ( vor Zeugen ) und B bekommt dann von A eine Ohrfeige ( ohne Zeugen).

Angenommen B hat diese Sache polizeilich zur Anzeige gebracht und A wird von einem Gericht für schuldig befunden.

A ist aber mittellos, lebt von staatlichen Transferleistungen und kann die Gerichtskosten nicht bezahlen.

Muss nun das Opfer A auch noch für die Gerichtskosten aufkommen ?

Oder wie sollte man in so einem Fall in Zukunft verfahren ?


Vielen Dank für eure Antwort
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DessertWolf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 17:42    Titel: Antworten mit Zitat

Täter --> Gerichtsvollzieher --> hat kein Geld --> eidesstattliche Versicherung

die Kosten trägt der Verurteilte
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Dummerchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

DessertWolf hat folgendes geschrieben::

die Kosten trägt der Verurteilte


Und wenn der nun aber kein Geld hat? Wer zahlt dann?
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DessertWolf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 17:50    Titel: Antworten mit Zitat

Keiner, dafür gibt es ja die eidesstattliche Versicherung, die Kosten fallen dann erstmal der Staatskasse zur Last.
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 19:57    Titel: Antworten mit Zitat

Dummerchen hat folgendes geschrieben::
DessertWolf hat folgendes geschrieben::

die Kosten trägt der Verurteilte


Und wenn der nun aber kein Geld hat? Wer zahlt dann?

Anders als in Zivilsachen, wo es neben dem Entscheidungsschuldner i. d. R. noch den Antragstellerschuldner gibt, ist es in Strafsachen tatsächlich so, daß die Staatskasse ersteinmal das Nachsehen hat, wenn der Verurteilte die Verfahrenskosten nicht zahlen kann.
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DessertWolf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 20:15    Titel: Antworten mit Zitat

Womal ich denke, dass die Staatskasse nicht mehr belastet wird als sonst, weil Lohnkosten der Beamten fällt auch so an.

Einzig bei Gutachtern und Porto könnte ich mir vorstellen das Kosten anfallen die der Staat erstmal vorstrecken muß.
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Herbert K
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2006
Beiträge: 67
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

vielen Dank für die kompetenten Antworten Smilie
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J.A.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 00:51    Titel: Antworten mit Zitat

DessertWolf hat folgendes geschrieben::
Womal ich denke, dass die Staatskasse nicht mehr belastet wird als sonst, weil Lohnkosten der Beamten fällt auch so an.

Einzig bei Gutachtern und Porto könnte ich mir vorstellen das Kosten anfallen die der Staat erstmal vorstrecken muß.


Verdienstausfall und Fahrtkosten von Zeugen nicht zu vergessen.
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
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Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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