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Widerspruch gegen Abiturarbeit --> Auswirkungen

 
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Ragethunder
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.01.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 16:00    Titel: Widerspruch gegen Abiturarbeit --> Auswirkungen Antworten mit Zitat

Hallo,
angenommen in einer Abiturarbeit im Fach Mathematik (in Rheinland-Pfalz) sind einige Aufgaben in der Stochastik nicht eindeutig formuliert, so dass es durchaus mehrere plausibele Antwortmöglichkeiten gäbe, jedoch wird nur eine der Antworten als richtig gewertet. Nun legt ein Schüler gegen die Arbeit Widerspruch ein mit der Begründung, dass er durch die unklaren Formulierungen unnötig Zeit in diese Aufgaben investieren musste, um erst einmal die wirkliche Fragestellung zu verstehen (die Fragen sind so unklar formuliert, dass nicht klar ist, was genau gefordert wird).
Wie kann eine Schule auf einen solchen Widerspruch reagieren? Eine Wiederholung der Arbeit sollte nicht möglich sein, oder? Eine Streichung der unklar formulierten Aufgaben wäre wohl eher auch nicht richtig, da der Schüler aufgrund der unklaren Formulierungen nicht genug Zeit für die übrigen Aufgaben hatte. Also wäre meiner Meinung nach doch nur eine Anhebung der Note gerechtfertigt, sofern dem Widerspruch stattgegeben wird.
Wie sieht die Rechtslage zu diesem Thema aus?



Vielen Dank für die Hilfe!
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Anton Reiser
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 359
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 22:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ragethunder,

die Erfahrungen in NRW beim Zentral-Abi in Mathematik zeigen, dass die Klausur ggf. wiederholt wird. In diesem Fall war eine Aufgabe aber auch überhaupt nicht lösbar und gleich tausende von Schülern waren betroffen. In Ihrem Beispiel legt offenbar lediglich ein einzelner Schule einer Schule Widerspruch gegen das Ergebnis der dezentral gestellten Klausur ein, wobei die fragliche Aufgabe aber trotz der behaupteten unklaren Formulierungen wohl gelöst wurde. Ob die anderen Aufgaben tatsächlich wegen der behaupteten Zeitnot nicht oder nur teilweise gelöst worden sind, wird man m.E. wohl nur feststellen können, wenn die gesamte Klausur neu angesetzt wird. Voraussetzung ist allerdings, dass dem Widerspruch auf Grund der vorgetragenen Gründe überhaupt abgeholfen wird.

Bei einer Neuformulierung der Stochastik-Aufgabe hätte man dann in diesem Fall auch noch genügend Zeit, die anderen Aufgaben zu lösen.

Eine Anhebung der Note halte ich für wenig wahrscheinlich.

Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser
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