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Kunde K hatte einen Rechtstreit gegen Mobilfunkanbieter M verloren.
Kunde K wollte aus einem Vertrag mit M raus, was aber M ablehnte und es kam wie es kommen musste.
Nachdem K vom Amtsgericht verurteilt wurde alle Vertragsbeitrage bis zum ende des Vertrages, sowie alle Anwalts und Inkassogebühren zu zahlen. hatt K dies dann auch getan.
Nun ein Jahr später wollte K einen Kredit bei der Bank aufnehmen. Dieser Kredit wurde verweigert.
Mit der Begründung negativer Schufa - Eintrag.
In der Schufa steht das ein Titel gegen K bestand, dieser aber ausgeglichen, also bezahlt worden ist.
Da dieser Titel ja ausgeglichen worden ist, kann K nicht darauf bestehen das die Schufa diesen Eintrag löscht. Denn M hat seine Forderung doch beglichen bekommen.
Was sagt Ihr,
kann K darauf bestehen dass der Eintrag gelöscht wird???
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 08.03.09, 22:54 Titel:
Die Fristen für die Löschung der Schufa-Einträge findet man hier. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
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