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Abrechnung auf Gutachtenbasis, günstigere Reparatur: MwSt?

 
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Sandra
Gast





BeitragVerfasst am: 30.09.04, 08:38    Titel: Abrechnung auf Gutachtenbasis, günstigere Reparatur: MwSt? Antworten mit Zitat

hi,

ich hatte vor längerer zeit einen unfall.

habe dann von der gegnerischen versicherung auf gutachtenbasis abgerechnet und so etwa € 2000,00 (ohne mwst) erhalten.

jetzt habe ich das auto - günstig - bei einer freien werkstatt reparieren lassen. habe 800 € inkl. mwst gezahlt.

will jetzt bei der versicherung noch die mwst haben und nutzungsausfall geltend machen? geht das oder muss ich da etwas beachten?

vielen dank für hinweise, liebe grüße, Sandra
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Injuve
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 860

BeitragVerfasst am: 30.09.04, 09:01    Titel: Re: Abrechnung auf Gutachtenbasis, günstigere Reparatur: MwS Antworten mit Zitat

Nutzungsausfall ist kein Problem (und 25 Euro Kostenpauschale) - Reparatur durch Fotos etc. nachweisen.
Bei MWst. wäre ich ein wenig vorsichtig, da die Versicherung hierfür die Rechnung verlangen wird. Wenn sie diese erstmal in den Fingern haben, kommen sie gerne auf die Idee, statt 2000 € nur 800 € zu zahlen, da die Reparatur ja günstiger war als im Gutachten veranschlagt. Wer zu gierig ist, verbrennt sich da manchmal schnell die Finger. Winken
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Sandra
Gast





BeitragVerfasst am: 30.09.04, 09:07    Titel: Re: Abrechnung auf Gutachtenbasis, günstigere Reparatur: MwS Antworten mit Zitat

aber ich habe mal gelesen, dass man zB auch erst nach gutachten abrechnen kann und wenn man dann später ersatzteile gekauft hat, kann man sich von diesen rechnungen ja auch die mehrwertsteuer ersetzen lassen.

muss die versicherung dann nicht doch auch hier die mwst übernehmen?

oder habe ich mich schon festgelegt, wenn ich zunächst auf gutachtenbasis abrechne?
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Gast






BeitragVerfasst am: 07.10.04, 19:18    Titel: Re: Abrechnung auf Gutachtenbasis, günstigere Reparatur: MwS Antworten mit Zitat

Als Geschädigter hast Du die Wahl, ob Du konkret (d.h. auf Basis einer Rechnung) oder fiktiv (d.h. auf Basis Gutachten / Kostenvoranschlag) abrechnen möchtest. Wenn Du Dich festgelegt hast, bist Du aber gebunden.

Der Trick, mit dem Du diese Bindung umgehst lautet: Vorschuß auf Basis des Gutachtens erbeten. Wenn die Versicherung dann entsprechend abrechnet, hat sie zugestanden daß sie einen Vorschuß gezahlt hat... wenn Du die Rechnung dann später einreichst, ist die Abrechnung sowieso kein Problem mehr.

Märchensteuer: Mir ist ein Urteil bekannt, wo die MWSt. eines deutlich günstigeren Reparaturrechnung nachzuzahlen war, aber die Abrechnung auf Basis des Gutachtens Bestand hatte. Ich halte das für einen Ausreißer, weil das Gericht hier das Bereicherungsverbot (d.h. den Grundsatz, daß man sich durch den Schadensersatz nicht bereichern darf) außer Acht gelassen hat.

Wenn Du Dir von Deiner billig-Werkstatt eine Rechnung über die verbauten Teile mit MWSt. ausstellen läßt, kannst Du die Differenz zwischen dem Kaufpreis der Teile und dem, was die Teile nach Gutachten netto hätten kosten sollen, erstattet verlangen. Aber guck vorher, ob Du da wirklich noch was zu bekommen hast.

Wenn Du nach Gutachten abrechnest bekommst Du nur die Zeit lt. Gutachten für den Ausfallschaden (Nutzungsausfall, ggf. Mietwagen) ersetzt. Darauf, daß da möglicherweise ein Wochenende oder ein Feiertag oder sonst ein Problem die Reparatur verzögert hat, kommt es nicht an. Das ist gewissermaßen die Kehrseite der fiktiven Abrechnung - und inzwischen auch BGH-Rechtsprechung. Der Geschädigte muß sich an seiner Wahl festhalten lassen.
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