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longtimer Interessierter
Anmeldungsdatum: 08.03.2009 Beiträge: 18 Wohnort: Schweiz
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Verfasst am: 08.03.09, 17:27 Titel: kanzleisitz unbekannt |
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mal angenommen,
jemand hat im gerichtssaal einen anwalt gegenüber der unter der angegebenen anschrift keine kanzlei besitzt, sogar dort völlig unbekannt ist, seit dem jahr 1999 an keiner Kanzlei mehr beteiligt ist.
die post geht per nachsendeauftrg an ein postfach.
wie sind die rechtlichen Auswirkungen?
Wie ist dies zu werten, verwerten? |
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Niemand2000 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.07.2008 Beiträge: 832
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Verfasst am: 08.03.09, 17:55 Titel: |
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hat denn dieser anwalt noch seine zulassung? was passiert mit den schreiben, der als einschreiben - eigenhändig - gegen rückschein erhält oder mit zustellungsurkunden, werden die auch weitergeleitet? |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 08.03.09, 20:31 Titel: |
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Ich habe keine Ahnung vom Schweizer Anwaltsrecht, und ich stehe dazu.
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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Niemand2000 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.07.2008 Beiträge: 832
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Verfasst am: 08.03.09, 22:46 Titel: |
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geht es hier um schweizer recht??? |
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Biber FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 08.03.09, 22:50 Titel: |
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Niemand2000 hat folgendes geschrieben:: | geht es hier um schweizer recht??? | Der Verdacht liegt nahe - schauen Sie mal ins Profil des TE! _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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longtimer Interessierter
Anmeldungsdatum: 08.03.2009 Beiträge: 18 Wohnort: Schweiz
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Verfasst am: 08.03.09, 23:28 Titel: |
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es geht um deutsche rechtsverhältnisse.
ich konnte in die schweiz wechseln.
einschreiben rückschein landen im postfach. dies leert der ehemann.
zustellungen an die kanzleianschrift? das weiss ich nicht. kann ich ausprobieren. |
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Niemand2000 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.07.2008 Beiträge: 832
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Verfasst am: 08.03.09, 23:41 Titel: |
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longtimer hat folgendes geschrieben:: | einschreiben rückschein landen im postfach. | ich sprach nicht von einschreiben rückschein, sondern von einschreiben - eigenhändig - gegen Rückschein, weil diese nicht ins Postfach gelegt werden dürfen und neuerdings gemäß den AGB der Post, muss bei denen eine Hausanschrift hinterlegt sein, um solche Sendungen weiterleiten zu können, ansonsten kündigt die Post das Postfach. |
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longtimer Interessierter
Anmeldungsdatum: 08.03.2009 Beiträge: 18 Wohnort: Schweiz
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Verfasst am: 08.03.09, 23:55 Titel: |
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danke für den hinweis.
ich prüfe, in wieweit die schweizer post diese zustellungsart anbietet. |
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Niemand2000 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.07.2008 Beiträge: 832
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Verfasst am: 09.03.09, 00:00 Titel: |
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es gibt einschreiben national in deutschland aber auch so viel ich weiß für europa, ob da die schweiz dabei ist??? |
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longtimer Interessierter
Anmeldungsdatum: 08.03.2009 Beiträge: 18 Wohnort: Schweiz
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Verfasst am: 09.03.09, 00:17 Titel: |
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naja, ich bin mir nicht so sicher.
die schweizer bleiben vorerst ausserhalb der EU. bei der augenblicklichen finanzlage ist die schweiz wohl noch eher ein saveheaven. irgenwo muss das bare für deutschland ja herkommen.
die schweizer post bietet die eigenhändige zustellung an. 6,00 SFr. |
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Niemand2000 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.07.2008 Beiträge: 832
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Verfasst am: 09.03.09, 00:20 Titel: |
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longtimer hat folgendes geschrieben:: | die schweizer post bietet die eigenhändige zustellung an. 6,00 SFr. | vielleicht liefern die gg. aufpreis auch nach deutschland? gute nacht ich bin jetzt erst mal weg |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 09.03.09, 01:23 Titel: |
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Der Rechtsanwalt hat eine Kanzleipflicht. Es sollte helfen, die für den letzten bekannten Sitz zuständige Rechtsanwaltskammer um Hilfe bei dem Auffinden des Rechtsanwalts zu bitten, die werden da sehr hellhörig (und haben die rechtlichen Mittel, viel effektiver zu drohen als ein Privatmensch ).
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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Phönix3 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.02.2008 Beiträge: 2531
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Verfasst am: 09.03.09, 04:37 Titel: |
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Metzing hat folgendes geschrieben:: | (und haben die rechtlichen Mittel, viel effektiver zu drohen als ein Primatmensch ) | Das ist aber "rohe Bedrohung mit Betonung auf verrohte Besohlung vor dem Treten des Werten !"
und dürfte auch in der Schweiz strafbar sein.
Schmunzelgruss von Metzing's Zitatenfälscher
(aber nur heute, gem. § 123 Scherz Artikel 1 PöGB) Phönix _________________ Gruß
Phö-nixe
Zitat @ Dipl.-Sozialarbeiter: FDR heißt "Forum deutsches Recht" und FGR = "Forum gefühltes Recht"... |
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