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Vermögensausgleich bei Scheidung vergessen

 
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longtimer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.03.2009
Beiträge: 18
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 17:24    Titel: Vermögensausgleich bei Scheidung vergessen Antworten mit Zitat

mal angenommen,

einfachaAnwalt hat anlässlich der Scheidung keinen Antrag auf Vermögensausgleich -teilung gestellt. Was naturgemäss vlölliger blödsinn ist.

wie gehts weiter?

welches risiko geht der anwalt ein?

anders herum, wer trägt die höheren Folgekosten?

es stehen versteigerungen von immobilien im raum, die geschiedene ehefrau könnnte vermögen übertragen usw.
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Niemand2000
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

dieser anwalt wird doch sicherlich eine haftpflicht haben, denke ich zumindest mal
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Fleetmaus
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Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 745
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 18:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hatte er denn diesbezüglich einen Auftrag?

LG
Fleetmaus
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Niemand2000
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

ich tippe einfach mal dass dieser in diesem fiktiven fall den auftrag dazu hatte, da der versorgungsausgleich meiner meinung nach zwingend ist bei der scheidung, mal abgesehen von irgendwelchen speziellen eheverträgen
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Fleetmaus
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Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 745
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 18:51    Titel: Antworten mit Zitat

Da steht aber nicht Versorgungsausgleich, sondern Vermögensausglich oder -teilung. Und die Beispiele die da genannt sind im Posting, haben mit dem Versorgungsausgleich, in dem es allein um die Rentenansprüche geht, auch nix zu tun.

Fleetmaus
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

Deutschland oder Schweiz? Cool
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Niemand2000
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 22:44    Titel: Antworten mit Zitat

Fleetmaus hat folgendes geschrieben::
Da steht aber nicht Versorgungsausgleich, sondern Vermögensausglich oder -teilung. Und die Beispiele die da genannt sind im Posting, haben mit dem Versorgungsausgleich, in dem es allein um die Rentenansprüche geht, auch nix zu tun.

Fleetmaus
ups eigentlich meinte ich beides, sowohl den einen ala auch den anderen ausgleich. ich fürchte meine augen brauchen streichhölzer.
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longtimer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.03.2009
Beiträge: 18
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 23:25    Titel: Antworten mit Zitat

deutsches recht ist gefragt.

ich hatte die chance eines neubeginnes in der schweiz.

der jemand geht davon aus, dass die beauftragung eines anwalts mit der scheidung die auflösung aller rechtsverhältnisse mit dem ehe"partner" bedeutet.

jmand frgte den fachanwalt später : er meinte, : sie haben nichts gesagt, dass sie ihr vermögen haben wollen". kommentar überflüssig. ich habe noch nie gehört, dass der mandant selbst jura studieren muss um sich scheiden zu lassen.

erst die vermögensteilung verspricht nach meiner meinung die grossen honorare.
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Niemand2000
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 23:43    Titel: Antworten mit Zitat

Niemand2000 hat folgendes geschrieben::
dieser anwalt wird doch sicherlich eine haftpflicht haben, denke ich zumindest mal
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 01:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ich schubse mal erstmal ins Familienrecht.
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Fleetmaus
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Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 745
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 06:26    Titel: Antworten mit Zitat

longtimer hat folgendes geschrieben::
jmand frgte den fachanwalt später : er meinte, : sie haben nichts gesagt, dass sie ihr vermögen haben wollen". kommentar überflüssig. ich habe noch nie gehört, dass der mandant selbst jura studieren muss um sich scheiden zu lassen.


Natürlich soll man nicht selber Jura studieren. Aber automatisch KANN das nicht laufen. Es gibt schließlich auch Menschen, die das Eigentum BEWUSST zum Zeitpunkt der Scheidung noch nicht auseinandergesetzt haben wollen. Ich kenne aus der näheren Bekanntschaft mehrere Paare, bei denen der Partner ausgezogen ist, alle Sachen (bis auf die höchstpersönlichen) in der Ehewohnung gelassen hat, damit die Kinder nicht plötzlich in einer halb leer geräumten Wohnung sitzen. Und nur wegen der Scheidung sollte das nicht geändert werden.

Gleiches gilt für gemeinsames Immobilienvermögen. Was ist denn, wenn es eine einvernehmliche Scheidung ist und durch den Scheidungsantrag automatisch auch dieses Vermögen auseinandergesetzt werden würde???

Nein. Auch ein Anwalt kann dem Mandanten nur vor den Kopf gucken und nicht hinein. Man muss demjenigen schon sagen, was man will.

Mit morgendlichen Grüßen
Fleetmaus
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