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Ist mit Herr A der Drittschuldner gemeint ? Wenn ja, ich sehe keinen Grund, warum dieser nicht in die eigene, von ihm unterschriebene Bekundung schauen dürfte. Oder habe ich etwa die Frage falsch verstanden ?
Dann bitte ich um Beistand damit wir Klärung bekommen.
LG Phönix _________________ Gruß
Phö-nixe
Leider kann ich hier nicht adäquat antworten. Ich suchte mal im WWW nach einer Antwort und habe statt derer eine umfangreiche Gesetzes-Sammlung gefunden. Leider werden dadurch weitere Fragen aufgeworfen, wie: 1. geht es um eine Firmen- oder Privatinsolvenz
2. Hat Schuldern A bereits die e.V. abgelegt usw. usf. 3. WER genau ist der Drittschuldner
Ich bin mit diesem Thema überfordert und ein "Bauchgefühl" ist hier sicherlich nicht hilfreich.Denn ich kann mir vorstellen, dass es Akteneinsicht gibt in manchen Fällen. Und dann ist dies möglicherweise nicht nur von der Art des Verfahrens, sondern auch noch vom einzelnen Bundesland abhängig. Sicherlich gibt es noch fachlich kompetente Auskünfte von einigen hier im Forum. Ich weiss heir leider nicht weiter. Mir fehlen auch zuviel Randinformationen, die ich als "ABC-Schüler" benötigen würde, um ggf antwortfündig zu werden.
LG Phönix
Zuletzt bearbeitet von Phönix3 am 09.03.09, 07:20, insgesamt 1-mal bearbeitet
Eine gesetzliche Verpflichtung des Gläubigers, des Drittschuldners oder eines anderen Beteiligten am Verfahren, dem Schuldner Einsicht in die Erklärung gem. § 840 ZPO zu gewähren, kann ich nicht erkennen. _________________ Karma statt Punkte!
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