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Beginn einer Demenz

 
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instfw
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.09.2008
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 13:07    Titel: Beginn einer Demenz Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem.

Beim Vater A wurde beginnende Demenz diagnostiziert, zusätzlich noch eine depressive Grundstimmung aus der eine unglaubliche Sturrheit hervorgeht. Ansonsten ist die körperliche Verfassung dem Alter entsprechend.

Mutter B steht voll im Leben und hat ausser den üblichen altersmäßigen körperlichen Problemen keine Einschränkungen.

Beide zusammen wohnen in einem Einfamilienhaus.

Sohn C, das einzige Kind, wohnt mit seiner Famile ca. 40 km entfernt. Der Kontakt ist gut.

Mutter B möcht jetzt das Haus verkaufen und mit Vater A zum Sohn ziehen da es in der jetzigen Stadt kaum noch soziale Kontakte bestehen. Der Vater verweigert jedoch die Zustimmung zum Verkauf und zum Umzug.
Die Situation eskaliert von Tag zu Tag, da der Vater grundlos die Mutter angreift (verbal), Untestellungen jeglicher Art macht, die Einnahme der Medikamente verweigert. Der Nachbar, der für kleinere Reparaturen ins Haus kommen möchte wird nicht mehr reingelassen, Telefonate für die Mutter werden nicht weitergeleitet, Briefe geöffnet, Eifersuchtsdramen, Kontrolle der Mutter usw.
Und am nächtsten Tag ist seinerseits alles vergessen oder er hat es nie getan.

Weiterhin steht das sichere Verhalten im Straßenverkehr in Frage.

Wie ist die Rechtslage ?

Kann die Mutter den Vater überstimmen beim Hausverkauf, oder kommt da nur die mögliche Scheidung in Frage (die die Mutter nicht möchte)

Wie kann man die Verwaltungsbehörde zur Überprüfung der Fahrtauglichkeit des Vaters veranlassen.

Wie sähe ein mögliches Betreuungsverfahren aus, wie wird es eingeleitet , braucht man dafür einen Anwalt und geht das Betruungsverfahren auch ohne die Zustimmung des Vaters.

Danke im vorraus für die Antworten
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compi57
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.11.2007
Beiträge: 271

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ich versuche mal ein kurze Antwort für einen langen Sachverhalt:

Ein Betreuungsverfahren kann jedermann beim Amtsgericht anregen. Dort vorsprechen und den Antrag stellen. Aus eigener Erfahrung einen Tipp: Nicht dazu neigen, die Betreuung durch die Frau B oder den Sohn C zu übernehmen, gibt bei dem Krankheitsbild nur Stress und eskaliert.

Auch aus eigener Erfahrung: es wird nicht besser, sondern schlimmer, da sollte man keine Illusionen haben.

Solange keine entsprechende Betreuung da ist, ist der Willen des Vaters maßgebend, sowohl bei dem Hausverkauf, das ihm zur Hälfte gehören wird, als auch bei anderen Sachen, da kann ggfls. nur eine Betreuung etwas ändern.

Es wird schwer sein zu entscheiden, ob das vorhandene Umfeld für den Vater A wichtig ist (auch wenn es nicht mehr so genutzt wird - aber auch das Haus ist ein vertrautes Umfeld...) oder die Gründe für den Wechsel. Aber auch da würde ein "neutraler" Betreuer Objektivität hineinbringen. Was dann darauf evtl. Konsequenzen für Mutter B sind, ist eine persönliche Entscheidung...

Ich würde jedenfalls als Erster einen Antrag auf Prüfung der Betreuung beim zuständigen Amtsgericht stellen.

Gruß C

P.S. War jetzt doch keine kurze Antwort...
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Franz Königs
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Haus können nur alle Miteigentümer gemeinsam verkaufen. Kein Miteigentümer kann zum Verkauf gezwungen werden. Wenn Ehegatten Miteigentümer eines Hausgrundstücks sind, bleiben sie das auch nach einer Scheidung.

Die zuständige Behörde prüft, ob eine Fahrerlaubnis entzogen werden muss, wenn sie darüber informiert wird, dass der Inhaber einer Fahrerlaubnis aus gesundheitlichen Gründen ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist.

Für eine Person, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst erledigen kann, kann das Vormundschaftsgericht einen Betreuer bestellen. Die Bestellung eines Betreuers kann die betroffenen Person selbst beantragen. Aber auch andere Personen können die Bestellung eines Betreuers beim Vormundschaftsgericht anregen. Nähere Informationen können hier (bitte klicken) nachgelesen werden.
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Lichtaus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 261
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 21:01    Titel: Re: Beginn einer Demenz Antworten mit Zitat

instfw hat folgendes geschrieben::

Wie sähe ein mögliches Betreuungsverfahren aus, wie wird es eingeleitet , braucht man dafür einen Anwalt und geht das Betruungsverfahren auch ohne die Zustimmung des Vaters.


Gegen den freien Willen eines Betroffenen kann kein Betreuer bestellt werden (vgl. §1896 BGB).
Nur wenn der freie Wille eingschränkt ist, kann auch gegen den Willen ein Betreuer bestellt werden.

Ausserdem ist ein Betreuer verplichtet den Willen und das Wohl des Betreuten zu vertreten. Gegen den Willen des Betreuten darf nur gehandelt werden, wenn sein Wohl erheblich gefährdet ist. (vgl. §1901 BGB)
Das Wohl von Dritten darf für Betreuer nicht relevant sein.

_________________
Grüße Idee Lichtaus
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

noch zusätzlich :

mal mit dem Hausarzt sprechen. Der kann da auch gute Tipps geben und auch ev. die Medikamente umstellen, dass er umgänglicher wird.

Gruß roni
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compi57
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.11.2007
Beiträge: 271

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 07:45    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
mal mit dem Hausarzt sprechen. Der kann da auch gute Tipps geben und auch ev. die Medikamente umstellen, dass er umgänglicher wird.


Tut mir leid, wenn ich das so sage, was nutzt das Umstellen von Medikamenten, wenn diese, aus welchen Gründen auch immer, nicht eingenommen werden.

Und leider ist auch der eine oder andere Hausarzt an solchen Fällen, die nur Stress machen,nicht übermäßig interessiert (es gibt glücklicherweise auch andere, aber die sind leider nicht ganz so häufig...).

Gruß C.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 09:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo instfw,

Vordrucke zur "Anregung zur Betreuerbestellung" sind im Internet verfügbar.

MfG

Klaus
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