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Blacky1984 Interessierter
Anmeldungsdatum: 07.03.2009 Beiträge: 10
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Verfasst am: 07.03.09, 18:35 Titel: Vormundschaft für Bruder übernehmen? |
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Hallo
Es geht um folgendes: Mein Bruder lebt seit Kindheit in Pflegefamilien und seit er Volljährig ist in einem betreuten Wohnen. So wie ich das jetzt verstanden habe, hat er einen gesetzlichen Betreuer der die Vormundschaft für ihn hat. Jetzt wird er ende März 27 Jahre alt und sein betreutes wohnen läuft aus. Er soll dann weiter in ein betreutes wohnen vom Landeswohlfahrtsverband. Aber er will das nicht, er ist dort unglücklich und er würde gerne zu uns ziehen und auch hier arbeiten gehen und endlich frei sein. Er ist nicht schwerbehindert, hat lediglich ADHS, können sie ihn dann zwingen dort zu bleiben? Kann ich eine Vormundschaft beantragen und ihn zu mir holen? Ist eine Vormundschaft denn überhaupt nötig bei ADHS? Er ist doch ein freier Mensch oder nicht?
Vielleicht können Sie mir da weiterhelfen oder haben sogar selbst Erfahrungen damit gemacht?
Vielen Dank schonmal für Ihre Hilfe!
Gruß Natalie |
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Bob Loblaw FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.06.2007 Beiträge: 1258
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Roni FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 4287
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Verfasst am: 07.03.09, 18:51 Titel: |
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hallo
wende dich deswegen ans Vormundschaftsgericht. Normalerweise bevorzugen die eine Betreuung durch Familienangehörige.
Gruß roni |
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Franz Königs FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
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Verfasst am: 07.03.09, 19:08 Titel: |
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Eine Vormundschaft für einen Volljährigen sieht das Gesetz nicht vor. Für Volljährige, die nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst wahrzunehmen, kann das Vormundschaftsgericht einen Betreuer bestellen. Das ist anscheinend im Falle des Bruders auch geschehen.
Über die Unterbringung des Betreuten entscheidet der Betreuer. Der Betreuer soll den Wünschen des Betreuten nach Möglichkeit entsprechen. Er soll wichtige Angelegenheiten mit dem Betreuten besprechen.
Es könnte sich deshalb empfehlen, dass der Bruder - am besten wohl gemeinsam mit seiner Schwester - seine Vorstellungen darüber, wo er in Zukunft wohnen möchte, mit dem Betreuer bespricht.
Der Betreute kann auch bei dem Vormundschaftsgericht, das den Betreuer bestellt hat, beantragen, eine andere Person zu seinem Betreuer zu bestellen. Das Vormundschaftsgericht kann dem entsprechen, wenn die vorgeschlagene Person als Betreuer geeignet und zur Übernahme der Betreuung bereit ist. |
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Blacky1984 Interessierter
Anmeldungsdatum: 07.03.2009 Beiträge: 10
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Verfasst am: 07.03.09, 19:30 Titel: |
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Vielen Dank!!
Dann werde ich mich mal bei dem zuständigen Amt weiter informieren lassen!!
Gruß Natalie |
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Blacky1984 Interessierter
Anmeldungsdatum: 07.03.2009 Beiträge: 10
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Verfasst am: 07.03.09, 19:32 Titel: Betreung für Bruder übernehmen? |
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Hallo
Es geht um folgendes: Mein Bruder lebt seit Kindheit in Pflegefamilien und seit er Volljährig ist in einem betreuten Wohnen. So wie ich das jetzt verstanden habe, hat er einen gesetzlichen Betreuer der die Vormundschaft für ihn hat. Jetzt wird er ende März 27 Jahre alt und sein betreutes wohnen läuft aus. Er soll dann weiter in ein betreutes wohnen vom Landeswohlfahrtsverband. Aber er will das nicht, er ist dort unglücklich und er würde gerne zu uns ziehen und auch hier arbeiten gehen und endlich frei sein. Er ist nicht schwerbehindert, hat lediglich ADHS, können sie ihn dann zwingen dort zu bleiben? Kann ich eine Vormundschaft beantragen und ihn zu mir holen? Ist eine Vormundschaft denn überhaupt nötig bei ADHS? Er ist doch ein freier Mensch oder nicht?
Vielleicht können Sie mir da weiterhelfen oder haben sogar selbst Erfahrungen damit gemacht?
Vielen Dank schonmal für Ihre Hilfe!
Gruß Natalie |
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Lichtaus FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 26.08.2005 Beiträge: 261 Wohnort: Thüringen
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Verfasst am: 07.03.09, 21:07 Titel: |
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Erstmal eine Begriffsklärung: Vormundschaft gilt nur bis 17 Jahre. Ab dem 18. Lebensjahr gilt das Betreuungsrecht, somit geht es um Betreuung, nicht um Vormundschaft.
Sie können beantragen, dass die Betreuung auf Sie übertragen wird. Das Gericht wird den Sachverhalt prüfen und den Bruder auch persönlich befragen.
Im Übrigen gibt es § 1908 b BGB:
"Das Gericht soll den nach § 1897 Abs. 6 bestellten Betreuer entlassen, wenn der Betreute durch eine oder mehrere andere Personen außerhalb einer Berufsausübung betreut werden kann."
Gleiche Eignung vorausgesetzt. Und Soll heißt nicht Muss _________________ Grüße Lichtaus |
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Blacky1984 Interessierter
Anmeldungsdatum: 07.03.2009 Beiträge: 10
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Verfasst am: 08.03.09, 13:55 Titel: |
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Vielen Dank für ihre Hilfe!
Ich werde morgen mal den gesetzlichen Betreuer anrufen und mit ihm reden.
Gruß Natalie |
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Roni FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 4287
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Verfasst am: 08.03.09, 14:03 Titel: |
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hallo
Viellt. besser das Vormundschaftsgericht.
Gruß roni |
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Blacky1984 Interessierter
Anmeldungsdatum: 07.03.2009 Beiträge: 10
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Verfasst am: 09.03.09, 09:52 Titel: Betreungsantrag? Wer kann helfen? |
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Hallo
hatte gestern schonmal gepostet, paar Beiträge drunter. Das ich die Betreung meines Bruder übernehmen will. Habe jetzt im Vormundschaftsgericht angerufen und sie haben mir gesagt, ich soll einen Betreuungsantrag fertig machen! Wo mein Bruder und ich uns einverstanden erklären und beide unterschreiben.
Kann mir jemand sagen wie genau er aussehen sollte? Welche Dinge sollten in dem Antrag stehen? Hat jemand evtl. eine Vorlage?
Danke schonmal für eure Hilfe!!
Gruß Natalie |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 09.03.09, 10:00 Titel: |
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Schau mal hier.
PS: Ich habe die drei Threads zu einem Thread zusammmengeführt. |
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Blacky1984 Interessierter
Anmeldungsdatum: 07.03.2009 Beiträge: 10
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Verfasst am: 09.03.09, 10:08 Titel: |
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Vielen Dank
Gruß Natalie |
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