Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Gutachterkosten
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Gutachterkosten

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schadens- u. Produkthaftungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Eliot
Gast





BeitragVerfasst am: 15.09.04, 16:21    Titel: Gutachterkosten Antworten mit Zitat

Hallo,

fände es nett, wenn Ihr mir folgende Frage einmal beantworten könntet.
Eine versicherte Sendung ist durch die Post zerstört worden. Mit Hinweis auf die Haftungsobergrenze von € 500 will die Post mir nur den Schaden (in gleicher Höhe) erstatten, nicht jedoch zusätzlich die Kosten für das Gutachten.
Dieses wurde jedoch nur auf Verlangen der Post angefertigt und kostete immerhin € 30,00. Außerdem fielen noch Rücksendungsgebühren an, die die Post auch nicht tragen will.
Ist das Verhalten der Post legal oder nicht?
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 16.09.04, 08:50    Titel: Re: Gutachterkosten Antworten mit Zitat

Eliot hat folgendes geschrieben::
Mit Hinweis auf die Haftungsobergrenze von € 500



was denkst du wohl, warum die post die haftung auf 500 € begrenzt? damit sie hinterher für maximal 500 € aufkommen muss.... capito? das sind deren agb die du anerkennst, wenn du die leistung in anspruch nimmst
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 20.09.04, 14:48    Titel: Re: Gutachterkosten Antworten mit Zitat

> Eine versicherte Sendung ist durch die Post zerstört worden. Mit Hinweis auf die
> Haftungsobergrenze von € 500 will die Post mir nur den Schaden (in gleicher Höhe)
> erstatten, nicht jedoch zusätzlich die Kosten für das Gutachten
> Dieses wurde jedoch nur auf Verlangen der Post angefertigt und kostete immerhin € 30,00. Außerdem fielen noch Rücksendungsgebühren an, die die Post auch nicht
> tragen will.

Nur mal so zum Verständnis: Das Gutachten und das Rücksendeporto sind TEIL des Schadens. Schaden ist das, was du verloren hast bzw. ausgeben musstest. Falls - was ich nicht weiß - der Scazdensersatz auf 500
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 07.10.04, 19:20    Titel: Re: Gutachterkosten Antworten mit Zitat

Achtung: hier verwechselt jemand deliktischen Schadensersatz und einen vertraglichen Schadensersatzanspruch. Leider bekommt man bei der Post noch nicht einmal eine Nebenkostenpauschale... (gut, ich habe vor 2 Jahren deswegen dann keine Klage erhoben als ich mich mit dem Verein einmal rumplagen durfte... gebe ich ja zu!)
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schadens- u. Produkthaftungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.