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Verfasst am: 09.03.09, 11:02 Titel: gibt es ein Recht auf eine Antwort auf Deckungszusage
Hallo,
Ich habe meiner Rechtsschutsversicherung eine schriftliche Anfrage auf Deckungszusage gestellt - man hat mir auch schon bestätigt, dass der Brief dort vorliegt - aber ich bekomme seit Wochen keine Antwort. Gibt es ein Rechtsanspruch auf eine Antwort?
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
Verfasst am: 09.03.09, 11:18 Titel:
Gegenfrage: liegt die Sache vielleicht beim Anwalt? _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
Jain. Es es geht um einen Finanzschaden bei einer Bank (Geldrückgewinnung). Im Oktober 08 hat mein Anwalt die Deckungsanfrage gestellt, sie wurde abgelehnt. Telefonisch wurde die Ablehnung so begründet, dass noch kein finanzieller Schaden besteht, da durch entsprechende Verhandlungen Rückzahlungsmöglichkeiten bestehen. Bei der jetzigen Sachlage sieht es allerdings nicht so aus, dass eine baldige Rückzahlung erfolgen kann. Ich habe das meiner Versicherung Mitte Februar mitgeteilt, ihr geschrieben, dass ich mich erheblich geschädigt fühle, und gebeten, die schon von mir verauslagten Anwaltskosten zu übernehmen. Bis jetzt gibt es nur ein Schweigen im Wald.
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
Verfasst am: 09.03.09, 13:14 Titel:
Also fehlt jetzt eine konkrete Ab- oder Zusage? Im Grunde wüsste ich jetzt allerdings nicht, ob es Fristen gibt, in denen eine solche erfoglen müsste. Eventuell haben die Damen und Herren in der Schadenabteilung Arbeitsrückstände.
Vielleicht hilft ein erneuter Anruf mit der Bitte um Beantwortung des Schreibens. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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