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Kredit nicht bekommen, Fahrtgeld trotzdem zahlen?
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Wittener78
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Anmeldungsdatum: 09.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 12:16    Titel: Kredit nicht bekommen, Fahrtgeld trotzdem zahlen? Antworten mit Zitat

Guten Tag, Kreditnehmer A habe bei einem Kreditverleiher einn Kredit über 3000 Euro haben wollen, hat alle Unterlagen eingeschickt. Ihm wurde telefonisch und per Brief mitgeteilt, das Ihm der Kredit genehmigt wird und zur Vertragsunterzeichnung eine Frau extra zu Ihm nach Hause kommt. Dafür würden dann Fahrtkosten entstehen, die er zu tragen habe. Nun war sie da, hat alles unterzeichnet, unter anderem auch die "Fahrtkostenrechnung" der Dame über 198Euro.
Sie sagt ihm, das seine 3000 Euro spätestens 7 Tage später auf seinem Konto sind.

In diesr Woche erhielt er einen Brief, das der Kredit doch nicht zustande kommt, warum auch immer. Aber die 198 Euro für die Dame wurden trotzdem abgebucht und diese Abbuchung ist laut seiner Bankfrau nicht selbst rückgängig zu machen.

Daher die Frage, die 198 Euro dürften doch nur dann eingefordert werden, wenn der Vertrag Zustande kommt, weil aufgrund dessen wollte er das ja überhaupt.

Wie ist die Rechtslage?
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Paddy82
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Anmeldungsdatum: 09.06.2008
Beiträge: 785
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

Klingt für mich sehr unseriös das ganze.
Wieso sollte die Abbuchung nicht rückgängig gemacht werden können?
Jeder Lastschrift kann man bei seiner Bank widersprechen.
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Das wichtigste ist, wenn ich sterbe:
Begrabt mich in Hamburger Erde.
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 13:05    Titel: Antworten mit Zitat

Paddy82 hat folgendes geschrieben::
Klingt für mich sehr unseriös das ganze.
Wieso sollte die Abbuchung nicht rückgängig gemacht werden können?
Jeder Lastschrift kann man bei seiner Bank widersprechen.


Nein, nicht jeder Lastschrift kann man bei seiner Bank widersprechen.

Wenn es eine "echte" Lastschrift war, zu erkennen daran, daß der Bank vor der Abbuchung eine Genehmigung für "Firma XY" zur Abbuchung gegeben wurde, ist sie nach Ausführung nicht widerspruchsfähig.

Die anderen Lastschriften (aufgrund Einzugsermächtigung, die jedoch nicht vom Kontoinhaber gegenüber seiner Bank gegeben wurde, sondern nur dem Gläubiger) sind innerhalb von 6 Wochen nach Rechnungsabschluß widerspruchsfähig.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald
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"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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Wittener78
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Anmeldungsdatum: 09.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

und wie sollte man in diesem Fall vorgehen?
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Ronald
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

Was für eine "Art" von Lastschrift wurde denn erteilt?
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Wittener78
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Anmeldungsdatum: 09.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

keine ahnung, auf jeden Fall so eine, das die Bankfrau das nicht zurückbuchen kann. Ich war ja bereits bei der Bank.

Ich meinte auch mit der Frage, ob ich mir nen ANwalt nehmen soll, wegen den 198 Euro
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kiheinou
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.04.2006
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 10:16    Titel: Antworten mit Zitat

Klingt in der Tat höchst unseriös. Kommt ganz darauf an, was genau unterzeichnet wurde bzw. was sich beweisen lässt. U.U. besteht auch Anspruch auf Auszahlung des Kredits.
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Folkert Janke
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.09.2008
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 10:24    Titel: Antworten mit Zitat

Für mich klingt das ganze auch sehr unlauter.

Vielleicht ist das sogar Masche und es geht nur um die Fahrtkosten. Kredite sollen gar nicht ausbezahlt werden.

Dies wäre auch wohl ein Fall für die Verbraucherzentrale (auch wenn es sonst immer besser ist, einen Anwalt aufzusuchen Smilie). Der sind wohlmöglich weitere "Geschädigte" bekannt.
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danyb
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.03.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: frankfurt

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 22:59    Titel: Antworten mit Zitat

Anzeige erstatten ?!

lg
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Bin klein und gemein
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r.doll
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2008
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 23:40    Titel: Antworten mit Zitat

Folkert Janke hat folgendes geschrieben::
Vielleicht ist das sogar Masche und es geht nur um die Fahrtkosten. Kredite sollen gar nicht ausbezahlt werden.

Ich würd sagar sagen das ist doch ganz offensichtlich. Ach was die Leute nicht alles tun um an Kohle zu kommen... Das war dann wohl ein prächtiges Lehrgeld.

Zitat:
Anzeige erstatten ?!

Woher stammt eigentlich der Satz "dümmer als die Polizei erlaubt"?
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hws
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 23:49    Titel: Re: Kredit nicht bekommen, Fahrtgeld trotzdem zahlen? Antworten mit Zitat

Wittener78 hat folgendes geschrieben::
..unter anderem auch die "Fahrtkostenrechnung" der Dame über 198Euro....
Ähnliches hat es in anderen Formen schon gegeben.
Merke: es handelt sich um einen Kreditvermittler.
Auch wenn mündlich eine Kreditzusage erteilt wird, steht vermutlich irgendwo im Vertrag, dass dies vorbehaltlich der Zusage des tatsächlichen Kreditgebers gilt. Und das gewisse Gebühren auch bei Ablehnung bezahlt werden müssen. (hier: die Fahrtkosten)

Man könnte vermuten (ich wette ne Pulle Sekt drauf), dass die tatsächliche Auszahlungsrate sehr gering ist und der überwiegende Anteil des Umsatzes über solche "vergebliche Fahrtkosten" gemacht werden.

Nach dem Vermittlungsunternehmen mal gegoogelt? (nein, Namen hier nicht nennen)
Bei der Verbraucherberatung nachgefragt?
Rechtschutzversicherung vorhanden?
Genug Geld für den Rechtsanwalt?

Und jetzt mal ehrlich: wenn man nirgendwo mehr einen Kredit kriegt (vielleicht Konto gnadenlos überzogen, weitere Ratenkredite die schon nicht mehr zurückgezahlt werden können usw..) dann kriegt man hier ohne Probleme nen weiteren Kredit?

Zitat:
Anzeige erstatten ?!


Wegen was? In dem schriftlichen Vertrag wird sich der Kredithai .. ähh Verlegen .. Vermittler wohl abgesichert haben.

hws
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DMC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.07.2005
Beiträge: 166
Wohnort: Schwaben

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 10:34    Titel: Re: Kredit nicht bekommen, Fahrtgeld trotzdem zahlen? Antworten mit Zitat

Der Kreditvermittler hat seine allgemeinen Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten) selbst aus seinen verdienten Provisionen abzudecken und zwar auch dann, wenn der Kreditvertrag nicht zustande kommt und ungeachtet dessen, ob der Interessent eine anderslautende Klausel unterschrieben hat (OLG Karlsruhe, AZ: 6 U 74/97, AG Daun AZ: 3 C 564/02)

hws hat folgendes geschrieben::
[In dem schriftlichen Vertrag wird sich der Kredithai .. ähh Verlegen .. Vermittler wohl abgesichert haben.

Ihren Lebensunterhalt bestreiten diese Gauner aus der Unwissenheit ihrer Opfer und deren Angst vor Verfahrenskosten. Insofern gibt es keinen Anhaltspunkt dafür, dass sie sich in irgendeiner Weise rechtlich absichern. Winken

Meiner Einer würde folgendermaßen vorgehen:
1) Rückbuchung versuchen.
2) Sollte das aus irgendeinem Grund nicht möglich sein, den Zahlungsempfänger schriftlich (Einschreiben) zur Rücküberweisung innerhalb einer mit Datum bestimmten Frist auffordern.
3) Sollte 2) erfolglos bleiben, beim Amtsgericht einen Mahnbescheid beantragen (Kann jeder Online machen).
4a) Sollte gezahlt werden, sich des Lebens freuen. (Nicht unwahrscheinlich, da Verbrecher i.d.R. mit Gerichten nichts zu tun haben wollen).
4b) Sollte weder widersprochen noch gezahlt werden -> Vollstreckungsbescheid beantragen.
4c) Sollte diesem widersprochen werden -> Zivilprozessverfahren einleiten (ggf. mit anwaltlicher Hilfe)
5) Künftig seine Kredite bei seriösen Banken beantragen.

Gruß
DMC
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Ronald
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 14:39    Titel: Re: Kredit nicht bekommen, Fahrtgeld trotzdem zahlen? Antworten mit Zitat

DMC hat folgendes geschrieben::

Meiner Einer würde folgendermaßen vorgehen:
1) Rückbuchung versuchen.


Ja, das steht an erster Stelle. Und wenn die Bank sagt, daß es nicht möglich ist, unbedingt schriftlich bestätigen und begründen lassen. Sagen kann man viel...

Ansonsten das übliche - gerichtlicher Mahnbescheid oder gleich Klage, wenn die Vermittler nicht freiwillig zurückzahlen wollen... Bei der Summe besteht noch nichtmal Anwaltszwang.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald
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danyb
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Anmeldungsdatum: 21.03.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: frankfurt

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 23:33    Titel: Re: Kredit nicht bekommen, Fahrtgeld trotzdem zahlen? Antworten mit Zitat

[quote="hws"]
Wittener78 hat folgendes geschrieben::

Zitat:
Anzeige erstatten ?!


Wegen was? In dem schriftlichen Vertrag wird sich der Kredithai .. ähh Verlegen .. Vermittler wohl abgesichert haben.

hws


Evtl ja Evtl nein
Wir kennen den Vertrag nicht im Detail
Eine Anzeige ist kostenlos

lg
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hws
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 00:36    Titel: Re: Kredit nicht bekommen, Fahrtgeld trotzdem zahlen? Antworten mit Zitat

[Anzeige erstatten ?! ]

danby hat folgendes geschrieben::
Evtl ja Evtl nein
Wir kennen den Vertrag nicht im Detail
Eine Anzeige ist kostenlos
Und evtl kontraproduktiv.
Es kommt dem TE wohl eher auf die (zivilrechtliche) Rückforderung "seines" Geldes an als die (strafrechtliche) Verurteilung, dessen Geldstrafe an den Staat geht.

Und was als Strafe an den Staat bezahlt wurde, steht nicht mehr als Rückzahlung an den TE zur verfügung.

hws
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