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Namensgesetz bei eher unbekannten Seiten

 
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CarstenG
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.03.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 16:38    Titel: Namensgesetz bei eher unbekannten Seiten Antworten mit Zitat

Hallo!
Ich betreibe eine Webseite und habe heute folgende Mail bekommen:

Nach dem Deutschen Gesetzt muss eine Namensgebung u. a. dem sog. Grundsatz der Firmenwahrheit entsprechen. Dieser Grundsatz gilt nicht nur für Firmen sondern auch für Internetportale und Foren. Die Voraussetzungen hierzu sind, dass die Kennzeichnung geeignet sein muss, sie muss Unterscheidungskraft besitzen und darf keine täuschenden Zusätze enthalten (vgl. § 18 HGB)
Um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen, muss sich jedes Internetportal/Forum von allen bereits bestehenden Seiten deutlich unterscheiden.
Vorliegend fehlt lediglich das Minus-Zeichen. Dies ist für die Unterscheidungskraft nicht ausreichend und zudem auch irreführend.
Im Übrigen gilt hier auch der im Volksmund sog. Grundsatz „Wer zuerst kommt, malt zuerst!“. Da das Forum A bereits bestand, muss folglich die B-Seite umbenannt werden, da diese absolut gar nichts mit dem ursprünglichen Forum gemein hat. Zudem ist aus dem Aufbau der Seite ersichtlich, dass auch andere „Slogans“ schlicht abgekupfert wurden mithin ebenfalls geeignet sind bei den Usern einen Irrtum hervorzurufen.

Seite bzw. Forum A ist deren Seite und Seite B ist meine. Desweiteren haben wir gar keine Slogans oder sonstige Inhalte von anderen Seiten übernommen.
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 17:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ist der Name des Forum beschreibend fuer seinen Inhalt, z.B. hasen-forum.xx fuer ein Forum ueber Hasen?
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CarstenG
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.03.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 17:22    Titel: Antworten mit Zitat

Das Forum ist an eine Informationsseite zu dem Thema geknüpft. Der Name des ganzen Netzwerkes ist der URL Name und übernimmt nur die Bezeichnungen des Bonussystems eines großen Technik-Herstellers plus den Produktnamen.

EDIT: Beispiel
Seite A: [bonussystem]-[produkt].de
Seite B: [bonussystem][produkt].de
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

Die Email klingt ziemlich weit hergeholt. Handelt es sich um kommerzielle Seiten?
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 11:52    Titel: Re: Namensgesetz bei eher unbekannten Seiten Antworten mit Zitat

CarstenG hat folgendes geschrieben::
Um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen, muss sich jedes Internetportal/Forum von allen bereits bestehenden Seiten deutlich unterscheiden.


... was meistens Leute schreiben, deren Seite so etwa 99% aller Seiten gleicht. Cool
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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CarstenG
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.03.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
Handelt es sich um kommerzielle Seiten?

Meiner Meinung nach ist die andere Seite nicht kommerziell, da ich keine Werbung sehen kann und auch keine anderen Kosten. Bei uns soll später einmal Werbung rauf.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

CarstenG hat folgendes geschrieben::

Meiner Meinung nach ist die andere Seite nicht kommerziell, da ich keine Werbung sehen kann und auch keine anderen Kosten. Bei uns soll später einmal Werbung rauf.


Wie kommen sie denn auf diesen Schluss? Ich betreibe in etwa 4 Seiten, auf keiner dieser Seiten ist Werbung geschaltet und trotzdem sind die Seiten nicht kommerziell
_________________
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