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Genau - der § 19 gilt für alle Unternehmer, die im umsatzsteuerlichen Inland ansässig sind. Wobei die Ansässigkeit nichts mit dem Ausführungsort der Umsätze zu tun hat.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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