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Verfasst am: 09.03.09, 12:16 Titel: Kredit nicht bekommen, Fahrtgeld trotzdem zahlen?
Guten Tag, Kreditnehmer A habe bei einem Kreditverleiher einn Kredit über 3000 Euro haben wollen, hat alle Unterlagen eingeschickt. Ihm wurde telefonisch und per Brief mitgeteilt, das Ihm der Kredit genehmigt wird und zur Vertragsunterzeichnung eine Frau extra zu Ihm nach Hause kommt. Dafür würden dann Fahrtkosten entstehen, die er zu tragen habe. Nun war sie da, hat alles unterzeichnet, unter anderem auch die "Fahrtkostenrechnung" der Dame über 198Euro.
Sie sagt ihm, das seine 3000 Euro spätestens 7 Tage später auf seinem Konto sind.
In diesr Woche erhielt er einen Brief, das der Kredit doch nicht zustande kommt, warum auch immer. Aber die 198 Euro für die Dame wurden trotzdem abgebucht und diese Abbuchung ist laut seiner Bankfrau nicht selbst rückgängig zu machen.
Daher die Frage, die 198 Euro dürften doch nur dann eingefordert werden, wenn der Vertrag Zustande kommt, weil aufgrund dessen wollte er das ja überhaupt.
Klingt für mich sehr unseriös das ganze.
Wieso sollte die Abbuchung nicht rückgängig gemacht werden können?
Jeder Lastschrift kann man bei seiner Bank widersprechen. _________________ Das wichtigste ist, wenn ich sterbe:
Begrabt mich in Hamburger Erde.
Klingt für mich sehr unseriös das ganze.
Wieso sollte die Abbuchung nicht rückgängig gemacht werden können?
Jeder Lastschrift kann man bei seiner Bank widersprechen.
Nein, nicht jeder Lastschrift kann man bei seiner Bank widersprechen.
Wenn es eine "echte" Lastschrift war, zu erkennen daran, daß der Bank vor der Abbuchung eine Genehmigung für "Firma XY" zur Abbuchung gegeben wurde, ist sie nach Ausführung nicht widerspruchsfähig.
Die anderen Lastschriften (aufgrund Einzugsermächtigung, die jedoch nicht vom Kontoinhaber gegenüber seiner Bank gegeben wurde, sondern nur dem Gläubiger) sind innerhalb von 6 Wochen nach Rechnungsabschluß widerspruchsfähig.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
Klingt in der Tat höchst unseriös. Kommt ganz darauf an, was genau unterzeichnet wurde bzw. was sich beweisen lässt. U.U. besteht auch Anspruch auf Auszahlung des Kredits.
Vielleicht ist das sogar Masche und es geht nur um die Fahrtkosten. Kredite sollen gar nicht ausbezahlt werden.
Dies wäre auch wohl ein Fall für die Verbraucherzentrale (auch wenn es sonst immer besser ist, einen Anwalt aufzusuchen ). Der sind wohlmöglich weitere "Geschädigte" bekannt.
Vielleicht ist das sogar Masche und es geht nur um die Fahrtkosten. Kredite sollen gar nicht ausbezahlt werden.
Ich würd sagar sagen das ist doch ganz offensichtlich. Ach was die Leute nicht alles tun um an Kohle zu kommen... Das war dann wohl ein prächtiges Lehrgeld.
Zitat:
Anzeige erstatten ?!
Woher stammt eigentlich der Satz "dümmer als die Polizei erlaubt"?
Verfasst am: 12.03.09, 23:49 Titel: Re: Kredit nicht bekommen, Fahrtgeld trotzdem zahlen?
Wittener78 hat folgendes geschrieben::
..unter anderem auch die "Fahrtkostenrechnung" der Dame über 198Euro....
Ähnliches hat es in anderen Formen schon gegeben.
Merke: es handelt sich um einen Kreditvermittler.
Auch wenn mündlich eine Kreditzusage erteilt wird, steht vermutlich irgendwo im Vertrag, dass dies vorbehaltlich der Zusage des tatsächlichen Kreditgebers gilt. Und das gewisse Gebühren auch bei Ablehnung bezahlt werden müssen. (hier: die Fahrtkosten)
Man könnte vermuten (ich wette ne Pulle Sekt drauf), dass die tatsächliche Auszahlungsrate sehr gering ist und der überwiegende Anteil des Umsatzes über solche "vergebliche Fahrtkosten" gemacht werden.
Nach dem Vermittlungsunternehmen mal gegoogelt? (nein, Namen hier nicht nennen)
Bei der Verbraucherberatung nachgefragt?
Rechtschutzversicherung vorhanden?
Genug Geld für den Rechtsanwalt?
Und jetzt mal ehrlich: wenn man nirgendwo mehr einen Kredit kriegt (vielleicht Konto gnadenlos überzogen, weitere Ratenkredite die schon nicht mehr zurückgezahlt werden können usw..) dann kriegt man hier ohne Probleme nen weiteren Kredit?
Zitat:
Anzeige erstatten ?!
Wegen was? In dem schriftlichen Vertrag wird sich der Kredithai .. ähh .. Vermittler wohl abgesichert haben.
Verfasst am: 13.03.09, 10:34 Titel: Re: Kredit nicht bekommen, Fahrtgeld trotzdem zahlen?
Der Kreditvermittler hat seine allgemeinen Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten) selbst aus seinen verdienten Provisionen abzudecken und zwar auch dann, wenn der Kreditvertrag nicht zustande kommt und ungeachtet dessen, ob der Interessent eine anderslautende Klausel unterschrieben hat (OLG Karlsruhe, AZ: 6 U 74/97, AG Daun AZ: 3 C 564/02)
hws hat folgendes geschrieben::
[In dem schriftlichen Vertrag wird sich der Kredithai .. ähh .. Vermittler wohl abgesichert haben.
Ihren Lebensunterhalt bestreiten diese Gauner aus der Unwissenheit ihrer Opfer und deren Angst vor Verfahrenskosten. Insofern gibt es keinen Anhaltspunkt dafür, dass sie sich in irgendeiner Weise rechtlich absichern.
Meiner Einer würde folgendermaßen vorgehen:
1) Rückbuchung versuchen.
2) Sollte das aus irgendeinem Grund nicht möglich sein, den Zahlungsempfänger schriftlich (Einschreiben) zur Rücküberweisung innerhalb einer mit Datum bestimmten Frist auffordern.
3) Sollte 2) erfolglos bleiben, beim Amtsgericht einen Mahnbescheid beantragen (Kann jeder Online machen).
4a) Sollte gezahlt werden, sich des Lebens freuen. (Nicht unwahrscheinlich, da Verbrecher i.d.R. mit Gerichten nichts zu tun haben wollen).
4b) Sollte weder widersprochen noch gezahlt werden -> Vollstreckungsbescheid beantragen.
4c) Sollte diesem widersprochen werden -> Zivilprozessverfahren einleiten (ggf. mit anwaltlicher Hilfe)
5) Künftig seine Kredite bei seriösen Banken beantragen.
Verfasst am: 13.03.09, 14:39 Titel: Re: Kredit nicht bekommen, Fahrtgeld trotzdem zahlen?
DMC hat folgendes geschrieben::
Meiner Einer würde folgendermaßen vorgehen:
1) Rückbuchung versuchen.
Ja, das steht an erster Stelle. Und wenn die Bank sagt, daß es nicht möglich ist, unbedingt schriftlich bestätigen und begründen lassen. Sagen kann man viel...
Ansonsten das übliche - gerichtlicher Mahnbescheid oder gleich Klage, wenn die Vermittler nicht freiwillig zurückzahlen wollen... Bei der Summe besteht noch nichtmal Anwaltszwang.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
Verfasst am: 14.03.09, 00:36 Titel: Re: Kredit nicht bekommen, Fahrtgeld trotzdem zahlen?
[Anzeige erstatten ?! ]
danby hat folgendes geschrieben::
Evtl ja Evtl nein
Wir kennen den Vertrag nicht im Detail
Eine Anzeige ist kostenlos
Und evtl kontraproduktiv.
Es kommt dem TE wohl eher auf die (zivilrechtliche) Rückforderung "seines" Geldes an als die (strafrechtliche) Verurteilung, dessen Geldstrafe an den Staat geht.
Und was als Strafe an den Staat bezahlt wurde, steht nicht mehr als Rückzahlung an den TE zur verfügung.
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