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Gilt eine Wettbewerbsklausel (in NL: Konkurrenzklausel) automatich europa-/weltweit , oder nur im Land wo der Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde ? Konkret in den Niederlanden
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
Verfasst am: 09.03.09, 13:58 Titel:
Dann bist du mit grosser Wahrscheinlichkeit im Forum Deutsches Recht falsch, da hier wohl niederlaendisches Arbeitsrecht zur Anwendung kommen duerfte.
Es empfiehlt sich, eine Rechtsberatung aufzusuchen, die sich mit niederlaendischem Arbeitsrecht auskennt. So etwas gibt es durchaus auch auf deutscher Seite, da Grenzgaenger nicht selten sind.
Irgendwie aber schon eine interessante Frage, auch wenn es um deutsches Arbeitsrecht ginge.
Im deutschen Gesetz steht nicht, dass es auf die Bundesrepublik beschränkt ist, das steht wohl eh in keinem Gesetz.
Das Problem dürfte evtl. die Vollstreckung sein.
Steht denn im Arbeitsvertrag was über die Geltung des Wettbewerbsverbotes? Z.b. konkret welche Branchen?
Im Arbeitsvertrag ist die Branche und die Nachhaltigkeit von 6 Monaten erwähnt. Eine Karenzentschädigung ist nicht niedergeschrieben (in den NL wohl auch nicht notwendig).
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