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Unrenoviert erhalten, Auszug nach 9 Jahren, was tun????

 
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Larkin28
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.10.2008
Beiträge: 8
Wohnort: Wuppertal

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 14:17    Titel: Unrenoviert erhalten, Auszug nach 9 Jahren, was tun???? Antworten mit Zitat

Hallo Leute ich habe da mal eine Frage.

Person A ist mit Sohn im Jahre 2000 in eine Unrenovierte Wohnung eingezogen.

Person A will mit Sohn im Juni 2009 Umziehen, Kündigungsfrist ist damit eingehalten.

Jetzt zur Frage im Mietvertrag steht unter Sonstige Vereinbarungen.

Die Wohnung wird unrenoviert übergeben und muß bei Auszug sauber und besenrein unter Berücksichtigung der Schönheitsreparaturen ( siehe § 9 des Mietvertrags ) zurückgegeben werden.

unter § 9 steht.

Der Mieter verpflichtet sich, vorstehende Schönheitsreparaturen sach- und fachgerecht dem Fristenplan auszuführen.

Der Mieter Verpflichtet sich, bei Auszug die Wohnung in dem beschriebenen Zustand zurückzugeben.

Die Wohnung kann doch unrenoviert wieder abgegeben werden oder????

Danke für die Hilfe im Vorraus.
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

Es wird darauf ankommen ob die Schönheitsreparaturen wirksam vereinbart sind. Wenn ja dann muss entsprechend renoviert werden, wenn nicht dann nicht.
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ralph12345
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.04.2007
Beiträge: 704
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

Zunächst mal weist der Vertrag dem Mieter die Zuständigkeiten für Schönheitsreparaturen zu und weist darauf hin, daß beim Auszug darauf zu achten ist, daß der Mieter seine Pflicht nachgekommen ist. Damit wäre die Wohnung zu renovieren, wenn der Zustand das erfordert. Wenn der Zustand ok ist, reicht besenrein aus. Nur dann.

Ein starrer Fristenplan für Schönheitsreparaturen ist unzulässig, ob eine Klausel wirksam ist oder nicht, kann nur beurteilt werden, wenn sie die ganze Klausel hier veröffentlichen.
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Peacekeeper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2007
Beiträge: 507

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 14:34    Titel: Re: Unrenoviert erhalten, Auszug nach 9 Jahren, was tun???? Antworten mit Zitat

Larkin28 hat folgendes geschrieben::
Hallo Leute ich habe da mal eine Frage.

Person A ist mit Sohn im Jahre 2000 in eine Unrenovierte Wohnung eingezogen.

Person A will mit Sohn im Juni 2009 Umziehen, Kündigungsfrist ist damit eingehalten.

Jetzt zur Frage im Mietvertrag steht unter Sonstige Vereinbarungen.

Die Wohnung wird unrenoviert übergeben und muß bei Auszug sauber und besenrein unter Berücksichtigung der Schönheitsreparaturen ( siehe § 9 des Mietvertrags ) zurückgegeben werden.

unter § 9 steht.

Der Mieter verpflichtet sich, vorstehende Schönheitsreparaturen sach- und fachgerecht dem Fristenplan auszuführen.

Der Mieter Verpflichtet sich, bei Auszug die Wohnung in dem beschriebenen Zustand zurückzugeben.

Die Wohnung kann doch unrenoviert wieder abgegeben werden oder????

Danke für die Hilfe im Vorraus.


Wenn der Mieter gem dem Fristenplan die einzelnen Zimmer zb. Küche alle 5 Jahre streichen muss so könnte der letzte Anstrich der Küche seit Einzug 4 Jahre her sein und der Mieter wäre seinen Verplichtungen nachgekommen......
_________________
Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht.
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