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Mietpreisstaffelung legal?

 
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Wissbegieriger
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.01.2009
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 16:04    Titel: Mietpreisstaffelung legal? Antworten mit Zitat

Hi,

bin gerade beim Planen einer WG. Habe eine passende Wohnung gefunden. Der Vermieter schlägt eine Mietpreisstaffelung vor: 1. Jahr: 700€ kalt, 2. Jahr 750€ kalt.

Habe gehört, das sei illegal. Stimmt das? Wenn ja wie verhält man sich? Vor Vertragsschluss schon drauf hinweisen oder erst wenn das 1. Jahr vorbei ist, sich melden?

Danke schonmal!
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich sind Staffelmietverträge wirksam. Bei einem Staffelmietvertrag muss entweder die jeweils zu zahlende Monatsmiete ausdrücklich genannt werden, oder aber der jeweilige Erhöhungsbetrag angegeben werden. Wird aber im Mietvertrag vereinbart, dass die Miete jedes Jahr um X % steigt, ist diese Vereinbarung unwirksam. Ebenso reicht die Angabe eines gestaffelten m² - Preises nicht aus. Zahlt der Mieter trotzdem, weil er von der Wirksamkeit der Vereinbarung ausgeht, kann er die Erhöhungsbeträge zurückfordern. (LG Kiel WM 2000, 308 Ist eine Staffelmiete vereinbart, sind alle anderen Mieterhöhungen ausgeschlossen.(außer Betriebskosten). Allerdings die Kappungsgrenze muss der Vermieter bei den einzelnen Staffeln nicht beachten. Obergrenze ist nicht die ortsübliche Vergleichsmiete. (LG Berlin WM 95, 354).
Macht der Vermieter – weil die Staffelvereinbarung unwirksam ist – eine Mieterhöhung im Rahmen der ortüblichen Vergleichsmiete geltend, darf diese nicht höher ausfallen, als es nach der Staffelvereinbarung möglich wäre.(LG Bonn WM 92, 199)
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