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Verfasst am: 07.10.04, 04:47 Titel: Gibt es ein Urheberrecht auf reale Gebäude?
bzw. darf man von einem real existierenden Gebäude
ein 3d Computermodell für eine Software
erstellen und verwenden wenn man nicht Eigentümer dieses Gebäudes ist?
Wie wäre es rechtlich gesehen,
wenn das 3d Computermodell nur das äußere diese
Gebäudes wiederspiegeln würde?
Es ist ja z.B. meines Wissens nach erlaubt
von einem Gebäude ein Foto zu machen,
an diesem Foto hat man selber dann dir Rechte.
Kann ich nun aber, diese Fotos auch als
Textur/Tapete auf ein 3d Model draufkleben,
oder gibt das rechtliche Probleme, weil die Kopie nun kein einfaches Foto sondern ein 3d Model ist?
Verfasst am: 07.10.04, 16:26 Titel: Re: Gibt es ein Urheberrecht auf reale Gebäude?
Z.B. dieses als Teil eines Gesamtwerkes in einer Software
verkaufen.
Nennen wir die Software einfach mal "virtuelle Stadt Frankfurt am Main" oder so ähnlich.
Wenn ich ein Foto von der Skyline von Frankfurt mache,
dann habe ich die Rechte dieses zu verkaufen.
Wie sieht es nun bei einer virtuellen Stadt als Gesamtwerk aus?
Die Texturen für die 3d Objekte (Gebäude) dürften zum größten Teil hier ja legale Fotos sein.
Während aber die 3d Objekte selbst das reale Gebäude
in seiner Form und Größe beschreibt.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 08.10.04, 09:56 Titel: Re: Gibt es ein Urheberrecht auf reale Gebäude?
Professionelle Abmessungen bekommen Sie wohl allenfalls von dem Architekten des Gebäudes.
Ansonsten wären Sie halt auf Ihr Talent angewiesen, allein vom Augenschein auf die Abmessungen zu kommen.
Immerhin gibt es zahlreiche 3D-Objekte (kostenlos wie kommerziell), deren Autoren unmöglich die entsprechenden Objekte selbst vermessen oder vermessen lassen haben können (etwa bei virtuellen Objekten wie Raumschiffen aus Science-Fiction-Serien). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Verfasst am: 09.10.04, 00:21 Titel: Re: Gibt es ein Urheberrecht auf reale Gebäude?
OK, vielen Dank.
Jetzt habe ich aber noch eine andere Frage,
und zwar, was ist, wenn bei diesem Gebäude
ein Symbol einer Marke oder eine Firma draufsteht?
Z.B. ist das Gebäude der Deutschen Bank in Frankfurt
mit dem Markensymbol der Deutschen Bank gekennzeichnet.
Darf ich dieses Markensymbol oder Firmenname dann auch in meine virtuelle Stadt einbauen?
Ja was gilt denn nun wirklich?
Und wann wird das deutsche UrHG auf einen modernen Stand gebracht,
so daß auch virtuelle Werke bei so etwas berücksichtigt werden?
Und dann bleibt noch die Frage, wenn es erlaubt ist
ob das dann auch für Marken gilt, die an den Gebäuden Sichtbar
als Teil des Gebäudes angebracht sind.
Z.b. der Xyz Stern bei den Daimler Chrysler Werken in Stuttgar.
Denn wenn man den Stern entfernt, dann verändert man dadurch das Gebäude
und das darf man wiederum nach obigem Link überhaupt nicht.
Wenn man also eine 3 dimensionalle Abbildung eines Gebäudes erstellen will,
dann muß es, sofern technisch machbar dem Original so originalgetreu wie möglich
nach aussehen weil größere Änderungen laut obigem Link wiederum unzulässig sind.
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