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Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 09.03.09, 12:34 Titel:
Tiene hat folgendes geschrieben::
Ich brauch einfach ein paar Rechtsgrundlagen o.ä. damit ich damit dann zu meinen Vermietern gehen und auch argumentieren kann - so könnt ich nur hingehen und sagen "Ooooh, ich find das ja sooo ungerecht..." geht ja wohl gar nicht. Danke, dass Ihr so zahlreich geantwortet habt fehlen noch Infos damit die Sachlage klarer ist und ihr mir noch besser helfen könnt?
Tiene
man könnte auch hingehen, sich treudoof stellen, sagen das sich nach dem verlegen des laminats gezeigt hat das sich die tür nicht ordentlich schließen/öffnen lässt, was man nun tun soll u. abwarten was der VM sagt.
sollte der VM sich weigern, um schriftliche stellungnahme bitten ob man die tür auf eingen rechnung kürzen lassen darf (x cm) u. das der VM keinen "schadensersatz" will.
VM/genossenschaften sind auch nur menschen die aus dem selben loch ahah machen - mehr wie nein sagen kann er/sie nicht. _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Dieses Problem geht nicht zu Lasten des Vermieters, es ist Sache des Bodenverlegers. Dieser hätte den zustand erkennen müssen.
Vom Kürzen einer Brandschutztüre sollte man abraten, da damit eventuell die Eigenschaft "Brandschutztür" gem. der Bauaufsichtlichen zulassung der Tür verloren geht.
Und Fitschenringe unterzulegen geht bei einer Brandschutztür nicht, eventuell kann hier aber noch etwas gestellt werden.
Alternativ Brandschutztür mit Sondermaß bestellen und Kosten beim Bodenleger einfordern (sofern hier die Abnahme entsprechend gerügt / verweigert wurde).
Alles selber gemacht oder eventuell schwarz...... Pech. _________________ Er war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.
Ludwig Thoma
Nur eine tote Katze ist eine gute Katze.
Jerry Maus
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 09.03.09, 18:01 Titel:
Was mir nicht in die Birne will.....eine Brandschutztür macht als Wohnungstür keinen Sinn...aber egal, ist ja ein anderes Thema...
Ich stelle mir die Frage: Wenn alle Wohnungen Erstbezug waren und dem Vermieter durch andere Wohnungen bekannt war, dass Laminat an der Wohnungstür Probleme bereitet....Wieso hat er dann der Verlegung von Laminat zugestimmt und kann dadurch (Fachliches Wissen das er dem Mieter vorenthalten hat) dem Vermieter nicht auch Teilschuld auferlegt werden? _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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