Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kosten für nachträgliche Vermessung eines Carports
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kosten für nachträgliche Vermessung eines Carports

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
XPR100
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 17:51    Titel: Kosten für nachträgliche Vermessung eines Carports Antworten mit Zitat

Folgender angenommener Fall:

B verkauft ein Einfamilienhaus an Familie A. Auf dem Grundstück befindet sich ein Carport. Familie A hatte zur Besichtigung einen Sachverständigen dabei, der vor Unterzeichnung des Kaufvertrages bemängelte, dass der auf dem Grundstück befindliche Carport nicht eingetragen bzw. genehmigt sei. Nach B's Informationen ist dies in dem Landkreis, indem das EFH steht, nicht erforderlich (offenbar im Gegensatz zu dem benachbarten Landkreis, aus dem der Sachverständiger angereist war).

Dennoch wird aufgrund des Einwandes des Sachverständigen im Kaufvertrag ein entsprechender Passus aufgenommen:

"Auf dem Grundstück befindet sich ein Carport mit angrenzender Werkstatt bzw. Geräteschuppen. Die Veräußerer verpflichten sich - auf Ihre Kosten - die hierfür eventuell erforderlichen Genehmigungen herbeizuführen."

Ca. 1 Jahr nach dem Verkauf des Hauses erhält Verkäufer A ein Schreiben vom Käufer mit einem beigefügten Schreiben des Katasteramtes, indem die "vom Gesetz her erforderliche Vermessung und Eintragung ins Liegenschaftskataster" des Carpors in Rechnung gestellt wird. Käufer A möchte diesen Betrag nun von Verkäufer B erstattet haben.

Wer muss für die Kosten hier wohl aufkommen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

So wie vereinbart
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
XPR100
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

aber bei der Vermessung handelt es sich doch nicht um eine Genehmigung wie im Kaufvertrag beschrieben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

Ohne Vermessung wird doch keine Genehmigung erteilt, oder?
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 23:58    Titel: Antworten mit Zitat

Der Eigentümer eines Grundstücks ist verpflichtet, die für die Eintragung von Veränderungen in das Liegenschaftskataster erforderlichen Vermessungen auf seine Kosten durchführen zu lassen und die Vermessungsunterlagen der Katasterbehörde einzureichen.

Ob der frühere Eigentümer verpflichtet ist, dem jetzigen Eigentümer die Kosten der Vermessung zu erstatten, erscheint fraglich. In dem Kaufvertrag hat sich der frühere Eigentümer zwar verpflichtet hat, auf seine Kosten "die hierfür eventuell erforderlichen Genehmigungen herbeizuführen". Damit war wohl eine etwa erforderliche Baugenehmigung für das Carport gemeint. Bei der Eintragung des Carports in das Liegenschaftskataster handelt es sich aber nicht um eine Genehmigung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.