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Ideenschutz geht nicht - aber wie entscheidet das Gericht?
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DrFaustus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2008
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, aber im Nachhinein wird B solch einen Vertrag wohl kaum unterschreiben...

Oder wird A versuchen einen mündlichen Vertrag nachzuweisen? Wird schwer...

denn

Zitat:

Einen Vertrag gibt es jedoch nicht.
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

DrFaustus hat folgendes geschrieben::
Ok, aber im Nachhinein wird B solch einen Vertrag wohl kaum unterschreiben...

Das sehe ich auch so.

marmon76 hat folgendes geschrieben::
..danach ggf. mit der harten Keule,

Geschockt Und wie soll die aussehen?
Etwas, auf das es keinen Anspruch gibt, wird man auch nicht durchsetzen können.
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Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

marmon76 hat folgendes geschrieben::
Ich bin der Meinung, dass Juristen nicht nur die Aufgabe haben sollten, im Sinne des vorhandenen Rechts zu agieren, sondern auch moralischen Verwerfungen Einhalt zu gebieten!


Verstehe. Sie möchten also, daß ein Gericht sich nicht (nur) an das Gesetz hält, sondern auch an den Stellen, wo es das "moralisch" für geboten erachtet, sich über das Gesetz hinwegsetzt und sein eigenes Recht erschafft.
Das möchten Sie aber vermutlich nur, wenn es zu Ihren Gunsten passiert, nicht wahr?
Und wenn die "moralischen Grundsätze" des Gerichts zufällig mit Ihren übereinstimmen.

Was kommt dabei raus? "Geschlechtsverkehr zwischen einem 18-jährigen und einer 17-jährigen ist zwar nach dem StGB nicht strafbar, aber dieses Gericht hält außerehelichen Sex generell für Schweinkram und verurteilt den Angeklagten daher zu 5 Jahren Kerker" oder was?

Ist schon immer wieder erstaunlich, wie schnell Leute bereit sind, elementare demokratische Grundsätze wie die Gewaltenteilung auf den Müll zu werfen, wenn es ihnen in einem Einzelfall mal gerade gelegen kommt... Mit den Augen rollen
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 12:06    Titel: Antworten mit Zitat

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Schon Patent sind gerade sehr umstritten und da werden noch keine Ideen geschuetzt. Und dann wollen sie noch einen Schritt weitergehen und ausser den Patenttrollen die es schon gibt auch noch "Ideentrolle" erschaffen?


Das wäre doch lustig.

Ich verklage als erstes marmon76, weil ich schon lange vor ihm die Idee hatte, in Foren zu posten und er mir unverschämterweise diese tolle Idee geklaut hat. Dürfte meinen nächsten Sportwagen finanzieren, so wie ich das sehen. Sehr böse
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marmon76
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.03.2009
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

Bisher dachte ich, dass dies ein seriöses Forum ist, aber jetzt scheint es ins lächerliche abzugleiten...

Ich glaube nicht, dass Ideenklau ein Einzelfall ist. Wenn ein Gericht daher ein moralisches Urteil fällt, schließt es entsprechend nur eine Gesetzeslücke....
Es geht keineswegs zu meinen Gunsten, sondern es geht in diesem Fall, um all diejenigen, denen geistiges Eigentum geklaut wurde.

Letzten Endes werden Richter doch auch oft als diejenigen bezeichnet, die "Gesetze" abwägen oder besser gesagt, dass Recht in der Waage halten.
Es sollte doch außer Frage stehen, dass Ideenklau moralisch unrecht ist, daher sollte ein Richter in so einem Fall, die moralische Komponente mitabwägen.

Im übrigen, ich glaube kaum, dass es heutzutage noch jemand moralisch verwerflich findet, wenn ein 18jähriger mit einer 17jährigen außerehelichen GV hat. Daher ist dieses Beispiel kein guter Einwand.

Der Richter muss die Hoheit haben, im "Einzelfall" eine allumfassend (gesetzlich+moralisch) richtige Entscheidung zu treffen. Dafür gilt er ja generell als unantastbar in seiner Weisheit.

Der einzige, wirkliche Grund warum man ihm real diese Entscheidung nicht zugebilligt wird, weil ihm als Mensch, von den Menschen diese Weisheit und Weitsicht dann wohl doch nicht wirklich zugetraut wird.
Traue keinem Menschen, vertraue lieber nur auf das was geschrieben steht und nachweisbar ist.

Wozu brauchen wir dann noch Richter, wenn es nicht noch zusätzlich, eine den Gesetzen übergeordneten Entscheidungsgrundlage gibt?

Wenn alles so klar und einfach wäre, dann könnten ja unsere Ordnungshüter direkt die Entscheidung treffen, da brauch man auch keinen Dummen mehr, der lediglich ein Strafmaß verkündet....

Meinen Sie nicht vielleicht doch, dass ein Richter oft nicht noch weitere Entscheidungsgrundlagen hinzunimmt, als das Gesetz?
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

marmon76 hat folgendes geschrieben::

Letzten Endes werden Richter doch auch oft als diejenigen bezeichnet, die "Gesetze" abwägen oder besser gesagt, dass Recht in der Waage halten.
Es sollte doch außer Frage stehen, dass Ideenklau moralisch unrecht ist, daher sollte ein Richter in so einem Fall, die moralische Komponente mitabwägen.


Sie sind der Meinung, das Ideenklau moralisch verwerflich ist, der Gesetzgeber war es anscheinend nich und hat es deswegen nicht unter Strafe gestellt.

marmon76 hat folgendes geschrieben::
Im übrigen, ich glaube kaum, dass es heutzutage noch jemand moralisch verwerflich findet, wenn ein 18jähriger mit einer 17jährigen außerehelichen GV hat. Daher ist dieses Beispiel kein guter Einwand.

Da vertun sie sich aber ganz gewaltig. Was glauben sie wohl, was die Haltung fundamentaler Christen oder auch Muslime (die es auch in Deutschland gibt) zu diesem Thema ist? Und da sehen sie auch die Crux in ihrer These, daß sie hier sich von ihren subjektiven moralischen Ansichten leiten lassen und dabei ihr Blick für die Realität verschleiert wird.

marmon76 hat folgendes geschrieben::

Der Richter muss die Hoheit haben, im "Einzelfall" eine allumfassend (gesetzlich+moralisch) richtige Entscheidung zu treffen. Dafür gilt er ja generell als unantastbar in seiner Weisheit.

Das ist Unsinn. Nicht ohne Grund gibt es in unserem Rechtssystem die Entsprechenden Mittel um eine richterliche Entscheidung "zu überprüfen". Diese wären überflüssig, wenn Richter als unfehlbar gelten würden.

marmon76 hat folgendes geschrieben::

Wozu brauchen wir dann noch Richter, wenn es nicht noch zusätzlich, eine den Gesetzen übergeordneten Entscheidungsgrundlage gibt?

Wenn alles so klar und einfach wäre, dann könnten ja unsere Ordnungshüter direkt die Entscheidung treffen, da brauch man auch keinen Dummen mehr, der lediglich ein Strafmaß verkündet....

Gewaltenteilung ist schon mal ein wichtiger Ansatzpunkt. Zudem müsste so jeder Polizist zu einem Volljuristen für sämtliche Rechtsfelder ausgebildet werden..


marmon76 hat folgendes geschrieben::

Meinen Sie nicht vielleicht doch, dass ein Richter oft nicht noch weitere Entscheidungsgrundlagen hinzunimmt, als das Gesetz?

Natürlich hat ein Richter einen gewissen Entscheidungs- /Interpretationsspielraum . Dieser wird in der Regel auch durch die moralischen Ansichten des Richters gefärbt. Der Spielraum hört aber in dem Moment auf, wo das Urteil nicht mehr mit dem Gesetz vereinbar ist.
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marmon76
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.03.2009
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

Adromir hat folgendes geschrieben::
marmon76 hat folgendes geschrieben::

Letzten Endes werden Richter doch auch oft als diejenigen bezeichnet, die "Gesetze" abwägen oder besser gesagt, dass Recht in der Waage halten.
Es sollte doch außer Frage stehen, dass Ideenklau moralisch unrecht ist, daher sollte ein Richter in so einem Fall, die moralische Komponente mitabwägen.


Sie sind der Meinung, das Ideenklau moralisch verwerflich ist, der Gesetzgeber war es anscheinend nich und hat es deswegen nicht unter Strafe gestellt.

marmon76 hat folgendes geschrieben::
Im übrigen, ich glaube kaum, dass es heutzutage noch jemand moralisch verwerflich findet, wenn ein 18jähriger mit einer 17jährigen außerehelichen GV hat. Daher ist dieses Beispiel kein guter Einwand.

Da vertun sie sich aber ganz gewaltig. Was glauben sie wohl, was die Haltung fundamentaler Christen oder auch Muslime (die es auch in Deutschland gibt) zu diesem Thema ist? Und da sehen sie auch die Crux in ihrer These, daß sie hier sich von ihren subjektiven moralischen Ansichten leiten lassen und dabei ihr Blick für die Realität verschleiert wird.

Seit wann setzen wir denn die Meinung von fund. Christen oder Muslimen als Allgemein gültig an? Ich spreche von einer Meinung der überwiegenden Mehrheit des Bundesbürger. Oder wollen Sie behaupten, dass diese Meinung der Bundesmehrheit realitätsfern ist? Da würde ich sie aber gerne auf dem Podium erleben, um das zu verteidigen ...
marmon76 hat folgendes geschrieben::

Der Richter muss die Hoheit haben, im "Einzelfall" eine allumfassend (gesetzlich+moralisch) richtige Entscheidung zu treffen. Dafür gilt er ja generell als unantastbar in seiner Weisheit.

Das ist Unsinn. Nicht ohne Grund gibt es in unserem Rechtssystem die Entsprechenden Mittel um eine richterliche Entscheidung "zu überprüfen". Diese wären überflüssig, wenn Richter als unfehlbar gelten würden.

Soweit ich weiß, bedeutet entsprechende Rechtsmittel einlegen, in eine Revision eingehen, bedeutet übersetzt: Ein neuer Richter bekommt die Chance seine Weisheit walten zu lassen. Warum ist das dann Unsinn?

marmon76 hat folgendes geschrieben::

Wozu brauchen wir dann noch Richter, wenn es nicht noch zusätzlich, eine den Gesetzen übergeordneten Entscheidungsgrundlage gibt?

Wenn alles so klar und einfach wäre, dann könnten ja unsere Ordnungshüter direkt die Entscheidung treffen, da brauch man auch keinen Dummen mehr, der lediglich ein Strafmaß verkündet....

Gewaltenteilung ist schon mal ein wichtiger Ansatzpunkt. Zudem müsste so jeder Polizist zu einem Volljuristen für sämtliche Rechtsfelder ausgebildet werden..

Muss sie nicht. Sie muss einfach in der Datenbank der 3.461 Urteile von Richtern zur speziellen Entscheidung nachschauen, dass Durchschnittsstrafmaß errechnnen und schon ist eine Entscheidung erwirkt.
So könnte man, ab einer gewissen Anzahl von Urteilen zu einer Entscheidung die Gerichtskosten sparen!



marmon76 hat folgendes geschrieben::

Meinen Sie nicht vielleicht doch, dass ein Richter oft nicht noch weitere Entscheidungsgrundlagen hinzunimmt, als das Gesetz?

Natürlich hat ein Richter einen gewissen Entscheidungs- /Interpretationsspielraum . Dieser wird in der Regel auch durch die moralischen Ansichten des Richters gefärbt. Der Spielraum hört aber in dem Moment auf, wo das Urteil nicht mehr mit dem Gesetz vereinbar ist.
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Adromir
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Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann nur als Antwort zurückgeben: Starten sie eine politische Initiative und versuchen sie, ihre Ideen umzusetzen. Die juristische Realität sieht aber noch (sollten sie Erfolg haben) anders aus, als sie es sich wünschen.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

marmon76 hat folgendes geschrieben::
Bisher dachte ich, dass dies ein seriöses Forum ist, aber jetzt scheint es ins lächerliche abzugleiten...


Ist ein Forum Ihrer Meinung nach nur seriös, wenn es Ihre abstruse Ansicht, ein Richter habe seine Moralvorstellungen über das Gesetz zu stellen, teilt?

marmon76 hat folgendes geschrieben::
Ich glaube nicht, dass Ideenklau ein Einzelfall ist. Wenn ein Gericht daher ein moralisches Urteil fällt, schließt es entsprechend nur eine Gesetzeslücke....


Ich bezweifle, daß der Gesetzgeber noch nie über "Ideenklau" nachgedacht hat. Wenn er das getan und trotzdem kein entsprechendes Gesetz erlassen hat, dann ist diese "Lücke" wohl gewollt.
Es ist ja auch keine "Gesetzeslücke", daß es rothaarigen Chinesen nicht verboten ist, grüne Socken zu tragen.

marmon76 hat folgendes geschrieben::
Es geht keineswegs zu meinen Gunsten, sondern es geht in diesem Fall, um all diejenigen, denen geistiges Eigentum geklaut wurde.


Sie verstehen meinen Einwand nicht. Wenn *generell* das moralische Urteil des Gerichts über dem Gesetz stehen soll, dann wird das auch in Fällen passieren, in denen Ihnen das Ergebnis überhaupt nicht paßt.

Wie wollen Sie dann Berufung einlegen gegen ein Urteil, das der Richter einfach auf seiner moralischen Einstellung begründet? Da finden Sie mal einen Angriffspunkt.

marmon76 hat folgendes geschrieben::
Im übrigen, ich glaube kaum, dass es heutzutage noch jemand moralisch verwerflich findet, wenn ein 18jähriger mit einer 17jährigen außerehelichen GV hat. Daher ist dieses Beispiel kein guter Einwand.


Es genügt aber, wenn gerade der zuständige Richter so denkt.

marmon76 hat folgendes geschrieben::
Wozu brauchen wir dann noch Richter, wenn es nicht noch zusätzlich, eine den Gesetzen übergeordneten Entscheidungsgrundlage gibt?


Weil kein Fall so einfach gelagert ist, daß ihn ein Computer entscheiden kann.
Weil es Gewaltentrennung gibt.
Weil "eine den Gesetzen übergeordnete Entscheidungsgrundlage", die nicht überprüfbar und höchst subjektiv ist, völlig ungeeignet ist, einen Rechtsstaat zu begründen.
Im Gegenteil wäre dann der Willkür Tür und Tor geöffnet.

Im übrigen, wie sollte das Gericht denn feststellen, was "die Mehrheit" denkt? Aus der BLÖD-Zeitung? Oder zu jedem Thema, über das geurteilt werden soll, eine Volksbefragung? Vielleicht auch jedes Jahr neu, weil sich Mehrheitsmeinungen ja auch ändern können?

Sie vermengen mal eben lustig Legislative und Judikative mit diffusem Moral-, Gesinnungs- und Glaubensrecht und wundern sich, daß Ihnen in einem Rechtsforum der Wind ins Gesicht bläst? Ich hol jedenfalls schon mal das Popcorn... Sehr böse
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

marmon76 hat folgendes geschrieben::
Ich spreche von einer Meinung der überwiegenden Mehrheit des Bundesbürger. Oder wollen Sie behaupten, dass diese Meinung der Bundesmehrheit realitätsfern ist?


S.o. zur Problematik, wie man die "Meinung der überwiegenden Mehrheit" abfragt.

Im übrigen gibt es kaum einen Bereich, in dem sich diese Meinung so gut manifestiert wie in den Gesetzen. Die sind immerhin die Essenz von Jahrzehnten von Volksvertretungen, die wiederum die Essenz von Jahrzehnten von Volksmeinungen sind. Es macht gerade keinen Sinn, wenn jegliche gesetzliche Regelung prinzipiell immerwährend den sich ständig ändernden Meinungen der breiten Masse anpassen müßte.
Dann wäre schnell morgen verboten, was heute noch erlaubt ist - und übermorgen schon wieder erlaubt. "Rechtssicherheit? Was ist das? Wir fragen jeden Morgen das Orakel, was heute erlaubt und was verboten ist!"

Im übrigen: ja, auch die Meinung der Mehrheit kann realitätsfern sein. Ich vermute, daß mehr Leute daran glauben, daß die Welt vor ca. 7500 Jahren in 7 Tagen erschaffen wurde als daran, daß das Universum 16 Mrd. Jahre alt ist und die Superstringtheorie richtig ist.

marmon76 hat folgendes geschrieben::
Sie muss einfach in der Datenbank der 3.461 Urteile von Richtern zur speziellen Entscheidung nachschauen, dass Durchschnittsstrafmaß errechnnen und schon ist eine Entscheidung erwirkt.


Sie reden hier vom Urteil, aber was ist mit dem Restprozeß? Kann man die Glaubwürdigkeit von Zeugen und die Relevanz von Beweismitteln auch aus dem Durchschnitt errechnen? "Im Schnitt haben sich 78% aller Aussagen rothaariger Chinesen als gelogen herausgestellt, also lügt der Entlastungszeuge mit hoher Wahrscheinlichkeit auch hier, also brauchen wir ihn gar nicht zu hören - schuldig!" Oder wie?
Die Strafmaßfindung ist sicherlich der arbeitsmäßig kleinste Teil eines Strafprozesses.

Aber immer wieder schön zu sehen, wie sich manche Leute die Welt einfacher vorstellen. Der Sohn (5) meines Nachbarn findet auch, daß alle Männer mit Schnurrbärten Verbrecher sind. Winken
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