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Falschbehandlung

 
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CarstenG
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.03.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 19:05    Titel: Falschbehandlung Antworten mit Zitat

Mir ist es passiert, dass mein ehemaliger Zahnarzt mir 6 Zähne total abgeschliffen und ersetzt hat, weil sie angeblich nicht zu retten sein. Mein neuer Zahnarzt hat nach Durchsicht der Unterlagen gesehen, dass man das ganze auch mit Füllungen hätte beheben können. Ich schätze der ehemalige Zahnarzt war nur auf das zusätzliche Geld aus. Kann man bei konkreten Verdacht den ehemaligen Zahnarzt auf Schmerzensgeld und Kostenerstattung verklagen? Da die ganze Behandlung wegen fehlerhaften Beteubungen auch noch sehr schmerzhaft war. Oder gibt es da eine Verjährungsfrist da das ganze 5-6 Jahre her ist?
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MartinZirkus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 246

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wie will ein Zahnarzt nach über 5 Jahren beurteilen, was seinerzeit in Ihrem Mund los war ?
Nur anhand von Röntgenbildern ?
Würde Ihr jetziger Zahnarzt Ihnen das auch schriftlich geben ?

Ich denke, hier besteht wenig Aussicht auf Erfolg.

Gruß

MZirkus
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JD
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 171

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 19:21    Titel: Antworten mit Zitat

Seit dem 1. Januar 2002 unterliegen Arzthaftungsansprüche einheitlich einer dreijährigen Verjährungsfrist (§ 195 BGB). Sie beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Patient von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 Abs. 1 BGB).
Die Verjährungsfrist beginnt hier mithin nicht bereits mit dem Ende der Operation, sondern erst mit dem Tag, an dem der Patient von dem ärztlichen Fehler erfährt.
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