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Wie weit müssen die Eltern unterstützen?

 
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Danek
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 15:38    Titel: Wie weit müssen die Eltern unterstützen? Antworten mit Zitat

Person A kommt mit den Eltern nicht klar und möchte gerne ausziehen. Wie weit müssen die Eltern Person A unterstützen? Steht Person A nur das Kindergeld zur Verfügung?
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Elektrikör
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Wie alt ist denn A?




MfG
_________________
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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hws
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

Wie alt ist A?
Hat A bereits eine abgeschlossene Ausbildung?
Etwas mehr Details zu "kommt nicht ... zurecht" wäre auch nicht schlecht.

Üblicherweise müssen Eltern Unterhalt bezahlen, (der mehr als das Kindergeld beträgt) soweit die Eltern dazu finanziell in der Lage sind.

hws
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Danek
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 15:50    Titel: Antworten mit Zitat

Person A ist 19 Jahre alt. Winken
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

Das Alter der Person A wäre schon wichtig. Sonst wird keiner die Fragen diskutieren können.

Kind im Sinne des BGB ist nämlich der Nachkomme der Eltern und bleibt dies sein Leben lang.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

Danek hat folgendes geschrieben::
Person A ist 19 Jahre alt. Winken
Dann kann A jederzeit auszuziehen, wenn er in der Lage ist die Wohnung und Lebensunterhalt durch Arbeitseinkommen selbst zu bezahlen.

Zuletzt bearbeitet von Dipl.-Sozialarbeiter am 08.03.09, 15:54, insgesamt 1-mal bearbeitet
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suwi
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.10.2007
Beiträge: 454

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

Lässt sich so nicht beantworten.

Wie alt ist Person A? Geht A noch zur Schule? Ist A noch minderjährig? Kann A zugemutet werden, für sich selbst zu sorgen?

Wichtig zu wissen: das Kindergeld steht grundsätzlich erstmal NICHT dem Kind zu, sondern den Personen (in der Regel den Eltern), die das Kind von ihrem eigenen Einkommen unterhalten.

Ein erwachsenes "Kind" darf selbstverständlich jederzeit aus der elterlichen Wohnung ausziehen und für sich selbst sorgen, das kann und wird ihm niemand verbieten.

Dann gibt es noch die Möglichkeit, dass ein junger Erwachsener für Zeiten der Ausbildung z.Bsp. gegen die ELtern Unterhaltsansprüche hat, auch wenn er anderswo wohnt. Der Bedarf errechnet sich anhand der Düsseldorfer Tabelle gemäß der Einkommenssituation der unterhaltspflichtigen Eltern. Eigenes Einkommen des Kindes mindert den zu leistenden Unterhalt.
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kirchturm
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 18:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Blick auf § 1612 Abs. 2 Satz 1 BGB könnte Person A nützen - gefallen wird ihm das aber wohl nicht. Winken
_________________
Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
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FM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 22:02    Titel: Antworten mit Zitat

kirchturm hat folgendes geschrieben::
Ein Blick auf § 1612 Abs. 2 Satz 1 BGB könnte Person A nützen - gefallen wird ihm das aber wohl nicht. Winken


Um das zu erläutrn: es reicht normaler Weise, wenn die Eltern dem Kind Unterkunft und Essen anbieten, dazu vielleicht noch etwas Geld für Dinge wie eine Fahrkarte zur Schule, Kleidung, Schulbücher und was eben dringend nötig ist. Und auch das bei einem 19jährigen nur, wenn er aus wichtigen Gründen (wie eben Schulbesuch) nicht in der Lage ist, selbst Geld zu verdienen.
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 21:34    Titel: Re: Wie weit müssen die Eltern unterstützen? Antworten mit Zitat

Danek hat folgendes geschrieben::
Person A kommt mit den Eltern nicht klar und möchte gerne ausziehen. Wie weit müssen die Eltern Person A unterstützen? Steht Person A nur das Kindergeld zur Verfügung?


Vielleicht liegt es ja auch Ihnen und nicht an den Eltern?
_________________
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 23:06    Titel: Antworten mit Zitat

Eltern sind verpflichtet, ihrem volljährigen Kind Unterhalt zu gewähren, bis das Kind eine berufsqualifizierende Ausbildung abgeschlossen hat.

Die Eltern sind berechtigt, den von ihnen geschuldeten Unterhalt als Naturalunterhalt zu gewähren. Sie dürfen ihre Unterhaltspflicht dadurch erfüllen, dass sie dem Kind in ihrem Haushalt Unterkunft, Verpflegung, Kleidung, Wäschepflege, für die Schule oder die Berufsausbildung notwendige Gegenstände und ein angemessenes Taschengeld zur Verfügung stellen. Bei der Gewährung von Naturalunterhalt haben die Eltern auf die Belange des Kindes die gebotene Rücksicht zu nehmen.

Ist einem volljährigen Kind die Entgegennahme des von den Eltern angebotenen Naturalunterhalts nicht zuzumuten, kann es das Angebot ablehnen und Barunterhalt verlangen. Dabei kann eine Unzumutbarkeit sowohl objektiv als auch subjektiv begründet sein. Als objektiver Grund käme z.B. in Frage, dass das Kind von der elterlichen Wohnung aus die Ausbildungsstelle nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Zeitaufwand erreichen könnte. Ein subjektiver Grund könnte z.B. sein, dass die Eltern oder ein Elternteil das Kind herabwürdigend behandeln oder gar misshandeln.
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