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Danek FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.01.2005 Beiträge: 52
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Verfasst am: 08.03.09, 15:38 Titel: Wie weit müssen die Eltern unterstützen? |
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Person A kommt mit den Eltern nicht klar und möchte gerne ausziehen. Wie weit müssen die Eltern Person A unterstützen? Steht Person A nur das Kindergeld zur Verfügung? |
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Elektrikör FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.06.2007 Beiträge: 2304 Wohnort: Wehringen
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Verfasst am: 08.03.09, 15:48 Titel: |
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Hallo,
Wie alt ist denn A?
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet |
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hws FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.07.2007 Beiträge: 2038 Wohnort: Unna
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Verfasst am: 08.03.09, 15:48 Titel: |
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Wie alt ist A?
Hat A bereits eine abgeschlossene Ausbildung?
Etwas mehr Details zu "kommt nicht ... zurecht" wäre auch nicht schlecht.
Üblicherweise müssen Eltern Unterhalt bezahlen, (der mehr als das Kindergeld beträgt) soweit die Eltern dazu finanziell in der Lage sind.
hws |
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Danek FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.01.2005 Beiträge: 52
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Verfasst am: 08.03.09, 15:50 Titel: |
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Person A ist 19 Jahre alt. |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 08.03.09, 15:51 Titel: |
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Das Alter der Person A wäre schon wichtig. Sonst wird keiner die Fragen diskutieren können.
Kind im Sinne des BGB ist nämlich der Nachkomme der Eltern und bleibt dies sein Leben lang. |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 08.03.09, 15:53 Titel: |
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Danek hat folgendes geschrieben:: | Person A ist 19 Jahre alt. | Dann kann A jederzeit auszuziehen, wenn er in der Lage ist die Wohnung und Lebensunterhalt durch Arbeitseinkommen selbst zu bezahlen.
Zuletzt bearbeitet von Dipl.-Sozialarbeiter am 08.03.09, 15:54, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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suwi FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.10.2007 Beiträge: 454
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Verfasst am: 08.03.09, 15:53 Titel: |
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Lässt sich so nicht beantworten.
Wie alt ist Person A? Geht A noch zur Schule? Ist A noch minderjährig? Kann A zugemutet werden, für sich selbst zu sorgen?
Wichtig zu wissen: das Kindergeld steht grundsätzlich erstmal NICHT dem Kind zu, sondern den Personen (in der Regel den Eltern), die das Kind von ihrem eigenen Einkommen unterhalten.
Ein erwachsenes "Kind" darf selbstverständlich jederzeit aus der elterlichen Wohnung ausziehen und für sich selbst sorgen, das kann und wird ihm niemand verbieten.
Dann gibt es noch die Möglichkeit, dass ein junger Erwachsener für Zeiten der Ausbildung z.Bsp. gegen die ELtern Unterhaltsansprüche hat, auch wenn er anderswo wohnt. Der Bedarf errechnet sich anhand der Düsseldorfer Tabelle gemäß der Einkommenssituation der unterhaltspflichtigen Eltern. Eigenes Einkommen des Kindes mindert den zu leistenden Unterhalt. |
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kirchturm FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.02.2007 Beiträge: 2834 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 08.03.09, 18:44 Titel: |
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Ein Blick auf § 1612 Abs. 2 Satz 1 BGB könnte Person A nützen - gefallen wird ihm das aber wohl nicht. _________________ Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen) |
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FM FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 7320
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Verfasst am: 08.03.09, 22:02 Titel: |
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kirchturm hat folgendes geschrieben:: | Ein Blick auf § 1612 Abs. 2 Satz 1 BGB könnte Person A nützen - gefallen wird ihm das aber wohl nicht. |
Um das zu erläutrn: es reicht normaler Weise, wenn die Eltern dem Kind Unterkunft und Essen anbieten, dazu vielleicht noch etwas Geld für Dinge wie eine Fahrkarte zur Schule, Kleidung, Schulbücher und was eben dringend nötig ist. Und auch das bei einem 19jährigen nur, wenn er aus wichtigen Gründen (wie eben Schulbesuch) nicht in der Lage ist, selbst Geld zu verdienen. |
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Obermotzbruder FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
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Verfasst am: 09.03.09, 21:34 Titel: Re: Wie weit müssen die Eltern unterstützen? |
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Danek hat folgendes geschrieben:: | Person A kommt mit den Eltern nicht klar und möchte gerne ausziehen. Wie weit müssen die Eltern Person A unterstützen? Steht Person A nur das Kindergeld zur Verfügung? |
Vielleicht liegt es ja auch Ihnen und nicht an den Eltern? _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll. |
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Franz Königs FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
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Verfasst am: 09.03.09, 23:06 Titel: |
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Eltern sind verpflichtet, ihrem volljährigen Kind Unterhalt zu gewähren, bis das Kind eine berufsqualifizierende Ausbildung abgeschlossen hat.
Die Eltern sind berechtigt, den von ihnen geschuldeten Unterhalt als Naturalunterhalt zu gewähren. Sie dürfen ihre Unterhaltspflicht dadurch erfüllen, dass sie dem Kind in ihrem Haushalt Unterkunft, Verpflegung, Kleidung, Wäschepflege, für die Schule oder die Berufsausbildung notwendige Gegenstände und ein angemessenes Taschengeld zur Verfügung stellen. Bei der Gewährung von Naturalunterhalt haben die Eltern auf die Belange des Kindes die gebotene Rücksicht zu nehmen.
Ist einem volljährigen Kind die Entgegennahme des von den Eltern angebotenen Naturalunterhalts nicht zuzumuten, kann es das Angebot ablehnen und Barunterhalt verlangen. Dabei kann eine Unzumutbarkeit sowohl objektiv als auch subjektiv begründet sein. Als objektiver Grund käme z.B. in Frage, dass das Kind von der elterlichen Wohnung aus die Ausbildungsstelle nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Zeitaufwand erreichen könnte. Ein subjektiver Grund könnte z.B. sein, dass die Eltern oder ein Elternteil das Kind herabwürdigend behandeln oder gar misshandeln. |
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