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Person A hat von einer Internetfirma eine Betrugsanzeige bekommen wegen nicht bezahlter Rechnung.Da Person A vor dem Kauf eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte.Er wusste aber nicht das er nichts mehr bestellen darf! Person A hat aber nicht vorsetzlich gehandelt wollte die Rechnung ja bezahlen hatte zum Zeitpunkt der Bestellung Geld für den Artikel vorhanden. Warum er aber nicht bezahlt hat weis er leider nicht. Person A musste zur Polizei und wurde zum Vorfall befragt und hat sich freiwillig dazu geäußert. Person A hat auf anraten des Polizisten schon einen Betrag an die Internetfirma bezahlt. Jetzt soll Person A freiwillig Fingerabdrücke abgeben, weil schon zwei alte Sachen die eingestellt wurden im Polizei-Register drin stehen.Wie soll sich jetzt Person A verhalten muß er Fingerabdrücke abgeben freiwillig oder erst wenn es der Staatsanwalt veranlasst.
Mit was für einer Strafe kann Person A rechnen?
Person A ist Dankbar über jede Info.
P.S. schon 33 Leser haben den Artikel angeschaut aber keiner Antwortet
Es wird wohl ihnen keiner sagen können was für eine Strafe man dafür bekommt, weil wenn es so wäre, könnte man ja einen Bußgeldkatalog erstellen unterteilt in Betrug von 1-100euro gibs das von 200-500 gibs das usw.
Verfasst am: 09.03.09, 22:27 Titel: Danke sehr für die Info
soll den Person A freiwillig seine Fingerabdrücke abgeben so wie es die Polizei sagt? Ab drei werden immer die Fingerabdrücke genommen. Oder erstmal abwarten was der Staatsanwalt sagt! Er wurde ja noch nicht Verurteilt.
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