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Praxisgebühr mehrmals gezahlt

 
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Angimaus37
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.05.2006
Beiträge: 28
Wohnort: Fürth

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 23:29    Titel: Praxisgebühr mehrmals gezahlt Antworten mit Zitat

Ich habe da eine Sache erfahren, die recht merkwürdig und Fragwürdig zugleich ist.

Also eine Frau hatte im Januar als Beifahrerin eine Notbehandlung in einer Klinik wegen Halswirbelschleudertrauma. Dort musste sie 10 € Praxisgebühr bezahlen für die Notbehandlung.
Letzte Woche hatte diese Frau nachts einen Notarzt zu Hause, da sie einen schweren Mirgäneanfall hatte und nicht in eine Klinik fahren konnte. Der Arzt hätte ihr keine Praxisgebühr mehr abgenommen, wenn die Frau die Quittung von der anderen Notbehandlung gefunden hätte. Doch bei den Schmerzen war ein Suchen in ihren Taschen unmöglich. Deshalb nahm der Arzt ihr eben noch einmal 10 € Praxisgebühr für die Notbehandlung ab.
Die Ärzte in der Klinik, sowohl der Notarzt meinten, dass man diese Gebühr für Notbehandlungen nur einmal im Vierteljahr bezahlen müsse.
Ihre Krankenkasse allerdings sah das anders. Überrascht Die meinen, dass man für jede Notbehandlung die 10 € bezahlen müsse, egal ob mal im Quartal nur 1x den Notarzt in Anspruch nimmt oder 20x (das wären dann allerdings schon 200 €). Geschockt

Frage: Was stimmt wirklich? Wo kann die Frau nachschlagen, um da genaue Informationen mit § zu bekommen?

Angi
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MartinZirkus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 246

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 10:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Antwort findet sich hier:

http://www.bmg.bund.de/cln_117/nn_1168682/SharedDocs/Standardartikel/DE/AZ/P/Glossarbegriff-Praxisgeb_C3_BChr.html

Bundesgesundheitsministerium hat folgendes geschrieben::
Wenn Sie eine ärztliche Leistung im Notfall oder im organisierten Notfalldienst in Anspruch nehmen, müssen Sie ebenfalls eine Praxisgebühr von zehn Euro zahlen. Die Praxisgebühr für die Behandlung im Notfall wird jedoch nur einmal im Quartal fällig, das heißt, unabhängig davon, wie oft Sie im Quartal den organisierten Notfalldienst oder ärztliche Leistungen im Notfall in Anspruch nehmen.


Gruß

MZirkus
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Angimaus37
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.05.2006
Beiträge: 28
Wohnort: Fürth

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 22:01    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort. Die hat mir sehr geholfen Smilie.

Gruß Angi
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 08:16    Titel: Antworten mit Zitat

Kann man jedoch die Quittung über die Praxisgebühr nicht vorlegen, zahlt man eine weitere Gebühr.
Siehe u. a. hier
Das ist u. a. auch Sinn und Zweck der Quittung.
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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