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Verfasst am: 09.03.09, 23:50 Titel: ALG 2 für Selbständige und Schulden / Darlehen
Hallo,
bei Selbstständigen ist die Rechtslage bei ALG 2 nicht so einfach, speziell beim Umgang mit Schulden / Darlehen
Fragen:
1. werden monatliche Schuldentilgungen als Betriebsausgaben (im Gegensatz zum Steuerrecht) anerkannt?
2. Wird (z.B. bei überzogenen Konten oder Kreditkartenkonten) zwischen privaten und geschäftlichen Schulden unterschieden und wenn ja, wie.
3. Kann der Selbständige von dritter Seite zweckgerichtet Geld zur Schuldentilgung bekommen, ohne dass dies angerechnet wird? Was ist formal zu beachten?
Ist es dabei egal, ob es sich um Angehörige (Eltern / Brüder nicht unterhaltspflichtig) handelt?
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