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Verfasst am: 09.03.09, 17:51 Titel: Kosten für nachträgliche Vermessung eines Carports
Folgender angenommener Fall:
B verkauft ein Einfamilienhaus an Familie A. Auf dem Grundstück befindet sich ein Carport. Familie A hatte zur Besichtigung einen Sachverständigen dabei, der vor Unterzeichnung des Kaufvertrages bemängelte, dass der auf dem Grundstück befindliche Carport nicht eingetragen bzw. genehmigt sei. Nach B's Informationen ist dies in dem Landkreis, indem das EFH steht, nicht erforderlich (offenbar im Gegensatz zu dem benachbarten Landkreis, aus dem der Sachverständiger angereist war).
Dennoch wird aufgrund des Einwandes des Sachverständigen im Kaufvertrag ein entsprechender Passus aufgenommen:
"Auf dem Grundstück befindet sich ein Carport mit angrenzender Werkstatt bzw. Geräteschuppen. Die Veräußerer verpflichten sich - auf Ihre Kosten - die hierfür eventuell erforderlichen Genehmigungen herbeizuführen."
Ca. 1 Jahr nach dem Verkauf des Hauses erhält Verkäufer A ein Schreiben vom Käufer mit einem beigefügten Schreiben des Katasteramtes, indem die "vom Gesetz her erforderliche Vermessung und Eintragung ins Liegenschaftskataster" des Carpors in Rechnung gestellt wird. Käufer A möchte diesen Betrag nun von Verkäufer B erstattet haben.
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 09.03.09, 23:58 Titel:
Der Eigentümer eines Grundstücks ist verpflichtet, die für die Eintragung von Veränderungen in das Liegenschaftskataster erforderlichen Vermessungen auf seine Kosten durchführen zu lassen und die Vermessungsunterlagen der Katasterbehörde einzureichen.
Ob der frühere Eigentümer verpflichtet ist, dem jetzigen Eigentümer die Kosten der Vermessung zu erstatten, erscheint fraglich. In dem Kaufvertrag hat sich der frühere Eigentümer zwar verpflichtet hat, auf seine Kosten "die hierfür eventuell erforderlichen Genehmigungen herbeizuführen". Damit war wohl eine etwa erforderliche Baugenehmigung für das Carport gemeint. Bei der Eintragung des Carports in das Liegenschaftskataster handelt es sich aber nicht um eine Genehmigung.
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