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Verfasst am: 08.03.09, 20:21 Titel: Einladung zur MV und neue Mitglieder
Hallöchen,
angenommen, Verein V hat zur MV eingeladen, fristgerecht 2 Wochen, innerhalb derer noch neue Mitglieder in den Verein eintreten.
Theoretisch könnten diese doch auf der MV geltend machen, dass sie nicht fristgerecht eingeladen wurden. Stimmt das oder liegt es hier in der Natur der Sache, dass diese Mitglieder ja gar nicht eher eingeladen werden konnten, weil sie eben keine Mitglieder waren. Oder muss man neu einladen? (Und innerhalb dieser zwei Wochen keine neuen Mitglieder annehmen, um obiges zu vermeiden:-))
Blöde Frage, ich weiß, aber es könnnnnnnnnnnnte ja sein:-)
danke, roni,
naja, gelöst würde ich nicht sagen. Wenn sie an der MV unbedingt teilnehmen "wöllten"...?
Klar kann man sagen, wir nehmen den Antrag erst nach der MV an, aber mich interessiert die Antwort auf meine Frage.
Ist ja eh nur theoretisch;-)
Verfasst am: 10.03.09, 06:51 Titel: Re: Einladung zur MV und neue Mitglieder
Hallo,
chora hat folgendes geschrieben::
Theoretisch könnten diese doch auf der MV geltend machen, dass sie nicht fristgerecht eingeladen wurden.
Nein, das können sie nicht.
Die MV wurde fristgerecht einberufen. Es liegt, wie du schon sagst, in der Natur der Sache, dass Personen, die zum Zeitpunkt der Einberufung noch nicht Mitglied waren, sondern erst im Laufe der Einberufungsfrist Mitglied wurden, nicht fristgerecht einberufen werden konnten. Dadurch aber wird die Einberufung nicht unwirksam und die Versammlung nicht beschlussunfähig.
Man kann diesen Personen nachträglich eine Einladung überreichen, einen Anspruch auf fristgerechte Einladung haben sie jedoch nicht. Selbstverständlich aber haben diese Personen auf der MV, sollten sie dort erscheinen, alle ihnen nach Gesetz und Satzun zustehenden Rechte.
JS _________________ ... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)
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